Förderprogramme der Europäischen Union

Servicestelle EU-Förderpolitik/-projekte - Dienststelle Brüssel

Direkt verwaltete Programme

  • ERASMUS+

    ERASMUS+ ist das EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport. Es hat zum Ziel, Personen und Einrichtungen aus diesen Bereichen zu unterstützen.

    Das Programm hat beim Übergang in die neue Förderperiode keine grundlegenden Änderungen erfahren. Statt dessen wurde versucht, nach Möglichkeit die Zugänge zum Programm zu erleichtern, die Durchführung der Projekte zu vereinfachen. Der Fokus wird noch stärker als bisher auf Inklusion und Vielfalt, Umwelt und Bekämpfung des Klimawandels, Innovation, Inklusion, Digitalisierung, Digitaler Wandel sowie Teilhabe am demokratischen Leben liegen.  

    Das Programm ERASMUS+ ist in drei horizontale Schwerpunktbereiche, so genannte „Leitaktionen“ aufgeteilt. Diese sind:

    Leitaktion 1:       Lernmobilität von Einzelpersonen
    Leitaktion 2:       Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen

    Leitaktion 3:       Unterstützung der Politikentwicklung und der politischen Zusammenarbeit

     

    Darüber hinaus können auch so genannte Jean-Monnet-Aktionen für Forschungsprojekte zur europäischen Integration sowie für Ausbilderinnen und Lehrer in der Berufs- und Schulbildung gefördert werden.

    Die Leitaktionen werden angewendet auf unterschiedliche Zielgruppen und Bildungsbereiche, für die jeweils ein eigenes Budget vorgesehen ist:  

    • Jugend – Jugendliche und junge Erwachsene, Jugendeinrichtungen, Unterstützung von Bildungsprojekten außerhalb des Bereichs von Schule und Beruf
    • Schulische und vorschulische Bildung – vom Kleinkind bis zum Abiturienten, Kitas, Kindergärten, Schulen
    • Hochschulbildung – Studierende, Lehrende, Hochschulen
    • Berufliche Bildung  – für (Erst-) Ausbildung und Weiterqualifizierung, Unternehmen, Bildungseinrichtungen, soziale Einrichtungen
    • Allgemeine Erwachsenenbildung – Erwachsene ohne direkten Bezug zum Arbeitsmarkt, Erwachsenenbildungseinrichtungen, Beratungseinrichtungen
    • Sport

    Leitaktion 1 – Lernmobilität von Einzelpersonen

    Diese Leitaktion richtet sich an Einzelpersonen, wie Jugendliche und junge Erwachsene, Studierende, (Berufs-) Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Erwachsene mit geringeren Chancen oder haupt- und ehrenamtlich tätige Fachkräfte (im pädagogischen und Verwaltungsbereich) in Jugend-, Bildungs- und Sporteinrichtungen und Organisationen. Diese werden bei einem Aufenthalt zu Bildungs- und Fortbildungszwecken bei einer Partnerorganisation oder ggf. dem Besuch eines Kurses oder Seminars im europäischen Ausland finanziell durch das Programm unterstützt.

    Innerhalb dieser Leitaktion können auch Klassenfahrten, Begegnungsprojekte für Jugendliche oder Aktivitäten zur Steigerung der Beteiligung junger Menschen am demokratischen Leben gefördert werden.

    Seit 2021 haben Einrichtungen, die sich längerfristig dem grenzüberschreitenden Austausch öffnen möchten, die Möglichkeit sich akkreditieren zu lassen. In der Folge erhalten diese Einrichtungen einen vereinfachten Zugang zu Fördermöglichkeiten im Rahmen der Leitaktion 1.

    BITTE BEACHTEN SIE, DASS DIE AKKREDITIERUNG NUR FÜR LEITAKTION 1 UND NICHT FÜR LEITAKTION 2 GILT.

    Leitaktion 2 – Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen

    In dieser Leitaktion liegt der Fokus der Arbeit auf der Zusammenarbeit zwischen Organisationen, Einrichtungen und Institutionen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport.

    Für Einrichtungen aus Kirche und Diakonie sind insbesondere die Partnerschaften für Zusammenarbeit von Interesse. Aufrufe und Informationen über Partnerschaften für Exzellenz, Partnerschaften für Innovationen, Kapazitätsaufbau im Bereich Jugend, gemeinnützige Sportveranstaltungen wie auch Jean-Monnet Aktionen finden Sie im Funding & Tenders Portal unter der folgenden Adresse: https://ekd.be/erasmusplus_funding_and_tenders_portal

    Partnerschaften für Zusammenarbeit

    Im Rahmen von Partnerschaftsprojekten für Zusammenarbeit können die beteiligten Organisationen Erfahrungen in der internationalen Zusammenarbeit sammeln, Netzwerke aufbauen, ihre Kapazitäten stärken, wie auch hochwertige innovative Angebote und Produkte erarbeiten.

    Je nach dem Ziel und den angestrebten Ergebnissen können die Partnerschaften unterschiedlich groß und von unterschiedlichem Umfang sein.

    • Kooperationspartnerschaften (Bis 2020 „Strategische Innovationspartnerschaften / Partnerschaften zum Austausch guter Praxis)

    In Kooperationspartnerschaften haben die Partner die Möglichkeit, sich zu einem Thema von gemeinsamem Interesse auszutauschen aber auch Materialien, Strategien oder Curricula zu erarbeiten und gegebenenfalls zu testen.

    • Kleinere Partnerschaften

    Kleinere Partnerschaften gibt es seit 2021. Sie sollen kleineren und im Programm unerfahreneren Einrichtungen einen niedrigschwelligen Zugang zur europäischen Zusammenarbeit ermöglichen wie auch den Aufbau eines Partnernetzwerks mit Einrichtungen aus anderen europäischen Ländern unterstützen.

    Leitaktion 3 - Unterstützung der Politikentwicklung und der politischen Zusammenarbeit

    Die Leitaktion 3 unterstützt die politische Zusammenarbeit auf Ebene der Europäischen Union und hat zum Ziel, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zur Modernisierung der allgemeinen und beruflichen Bildung, Jugend und Sport beizutragen, und Reformen auf Systemebene zu erreichen. 

    Unter anderem soll an der politischen Agenda der EU in den genannten Bereichen gearbeitet, politische Strategien getestet oder die Transparenz der Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen verbessert werden.

    Die Antragstellung in dieser Leitaktion erfolgt auf Basis von spezifischen Ausschreibungen durch die Europäische Kommission. Ein Beispiel wäre die Aktion „Die europäische Jugend vereint“, die darauf abzielt, Netzwerke zur Förderung grenzüberschreitender Partnerschaften zu schaffen, die in enger Zusammenarbeit mit jungen Menschen aus ganz Europa betrieben werden.

    Die Antragstellung in der Leitaktion 1 und den Partnerschaften für Zusammenarbeit aus Leitaktion 2 erfolgt über die sogenannten Nationalen Agenturen in den einzelnen Staaten. Alle anderen Programme werden von der europäischen Agentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) verwaltet.

  • Kreatives Europa

    Das Programm „Kreatives Europa“ zielt darauf ab, Kultur- und Kreativschaffende und die europäische Filmindustrie in Europa über Grenzen hinweg zu unterstützen und einen gemeinsamen europäischen Kulturraum zu schaffen. Gefördert werden soll dabei der europäische Kultur- und Kreativsektor als Wirtschaftszweig. Das bedeutet, es werden keine Kulturprojekte um ihrer selbst willen gefördert, sondern um den Sektor wirtschaftlich zu stärken, beispielsweise durch die Erschließung neuer Publikumsgruppen, die Schaffung von Strukturen zur Unterstützung von Künstlern und Künstlerinnen und den Aufbau von nachhaltigen Kooperationsstrukturen und Synergien zwischen Einrichtungen im Kultur- und Kreativbereich.

    Das Programm „Kreatives Europa“ gliedert sich in die Teilbereiche
    KULTUR 
    MEDIA und den  
    SEKTORÜBERGREIFENDEN BEREICH

    KULTUR

    Die im Teilbereich „Kultur“ geförderten Maßnahmen sollen einen Beitrag zur Resilienz und Erholung des von der Pandemie betroffenen Kultur- und Kreativsektors, Innovation und gemeinsamem künstlerischen Schaffen im weitesten Sinne, Zusammenarbeit und dem Austausch bewährter Verfahren sowie dem Aufbau von Kapazitäten/Training für Künstlerinnen und Künstler leisten.

    Im Bereich KULTUR werden die folgenden Maßnahmen gefördert:

    • Kooperationsprojekte

      Im Rahmen von Kooperationsprojekten innerhalb des Programms „Kreatives Europa“ soll die intensive grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Kultureinrichtungen aus verschiedenen europäischen Ländern unterstützt werden.

    Die grenzüberschreitende Schaffung und Verbreitung von Künstlerinnen und Künstlern steht dabei ebenso im Vordergrund wie die der Werke. Kulturschaffenden sollen in ihrer Professionalität und der geographischen Ausweitung ihres Aktionsradius gefördert werden und auch Werke sollen eine größere geographische Verbreitung finden. Außerdem soll die Kapazität europäischer Kultur- und Kreativsektoren verbessert werden, um Talente zu fördern, Innovationen voranzubringen, zu wachsen und Arbeitsplätze und Wachstum zu generieren. Zu den Prioritäten zählen zusätzlich die Publikumsentwicklung, soziale Inklusion, Nachhaltigkeit, neue Technologien sowie die internationale Dimension.

    Es wird dabei unterschieden zwischen:

    • „Kleinen Kooperationsprojekten“ mit mindestens drei Partnern aus drei verschiedenen teilnahmeberechtigten Ländern (Projektkoordinator und Projektpartner). 
    • „Mittleren Kooperationsprojekten“ mit mindestens fünf Partnern aus fünf verschiedenen teilnahmeberechtigten Ländern (Projektkoordinator und Projektpartner). 
    • „Großen Kooperationsprojekten“ mit mindestens 10 Partnern aus mindestens 10 verschiedenen teilnahmeberechtigten Ländern (Projektkoordinator und Projektpartner) 
    • Plattformen
      Als Plattformen werden europäische Zusammenschlüsse von Kultur- und Kreativorganisationen verstanden, die im Rahmen eines europaweiten Programms europäische Kulturschaffende und insbesondere aufstrebende Talente präsentieren. Eine Plattform muss mindestens aus Mitgliedern aus mindestens 12 Ländern bestehen, davon 11 Mitgliedsorganisationen sowie eine Koordinierungsstelle. Außerdem muss der Schwerpunkt der Organisationen nachweislich darin liegen, europäische Künstler zu fördern und Talente zu präsentieren.
       
    • Netzwerke
      Netzwerke bezeichnen europaweite Zusammenschlüsse von mehreren Akteuren / Einrichtungen einer bestimmten Kultursparte. Ziel ist es, die Vernetzung und die Kapazitäten des Sektors transnational und international zu stärken, um die kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors zu fördern.
       
    • Literaturübersetzungen
      In der Buch- und Verlagsbranche tätige Organisationen können eine Förderung für die Übersetzung von bereits veröffentlichten belletristischen Werken aus einer europäischen Sprache in eine andere erhalten. Die Förderung ist gestaffelt nach der Anzahl der zu übersetzenden Bücher.

     

    MEDIA
    Der Teilbereich MEDIA umfasst hauptsächlich die verschiedenen Maßnahmen der EU-Filmförderung wie Produktions- und Vertriebshilfen für europäische Kinofilme.

     

    SEKTORÜBERGREIFENDER BEREICH
    Der sektorübergreifende Bereich umfasst Maßnahmen zur Förderung der politischen Zusammenarbeit und zur Unterstützung aller Programmbereiche sowie zur Förderung eines vielfältigen, unabhängigen und pluralistischen Medienumfelds und der Medienkompetenz. Im Sektor übergreifenden Bereich werden unter anderem die beiden jährlichen „Kulturhauptstädte Europas“ gefördert.

    Ansprechpartner für Förderungen aus dem KULTUR-Bereich in Deutschland ist der Creative Europe Desk in Bonn. Die Antragstellung erfolgt direkt bei der Europäischen Kommission über die Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA).

  • CERV („Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“, englisch: Citizens, Equality, Rights and Values)

    Das Programm „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ vereinigt Elemente aus den bislang bestehenden Programmen „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ und „Europa für Bürgerinnen und Bürger“. Es fördert Projekte in den folgenden vier Teilbereichen:

    • Gleichstellung, Rechte und Gleichstellung der Geschlechter
      • Nicht-Diskriminierung
      • Gleichstellung der Geschlechter
      • Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus, Diskriminierung von Sinti und Roma, Islamfeindlichkeit und andere Formen der Intoleranz
      • Förderung der Kinderrechte
      • Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen
      • Förderung der Rechte in Bezug zu persönlichen Daten
      • Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern in der Ausübung ihrer Rechte als Unionsbürgerinnen und -bürger
    • Bürgerbeteiligung und -engagement
      • Projekte zur Förderung des europäischen Geschichtsbewusstseins, insbesondere zur Erinnerung an die totalitären Regimes des 20. Jahrhunderts
      • Projekte zur Bürgerbeteiligung und politischen Bildung zur Europäischen Union sowie der Unionsbürgerschaft und der damit einhergehenden Rechte
      • Städtepartnerschaften
    • Daphne
      • Prävention und Bekämpfung aller Formen von geschlechtsbasierter Gewalt gegen Mädchen und Frauen und von häuslicher Gewalt
      • Prävention und Bekämpfung von allen Formen von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und andere gefährdete Personengruppen
      • Unterstützung und Schutz von allen direkten und indirekten Opfern solcher Gewalt
    • Werte der Union
      • Projekte zur Unterstützung von zivilgesellschaftlichen Einrichtungen, die sich für die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in Mitgliedstaaten einsetzen, in denen diese gefährdet ist. Diese Förderlinie soll über zwischengeschaltete Einrichtungen durchgeführt werden, die ihrerseits im Rahmen eines Projekts eine Reihe von kleineren zivilgesellschaftlichen Organisationen in den betreffenden Ländern unterstützen.

     

    Im Rahmen dieser und weiterer thematischer Zielsetzungen werden jedes Jahr Aufrufe mit spezifischen Fragestellungen veröffentlicht. Um interessierten Einrichtungen mehr Zeit zur Vorbereitung zu geben, wird in der Regel zum Ende eines Jahres für das nächste ein Arbeitsprogramm bekannt gegeben, in dem die Grundzüge und die voraussichtliche Öffnung der Aufrufe genannt werden.

     

  • Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF)

    Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) dient der Unterstützung der Flüchtlings- und Integrationspolitik der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Er fördert ebenfalls Maßnahmen, die die Verbesserung der Bedingungen für die Aufnahme und gegebenenfalls Rückkehr von Migrantinnen und Migranten zum Ziel haben. Gefördert werden Projekte sozialer Einrichtungen mit den folgenden Themenschwerpunkten:

    • Gemeinsames Europäisches Asylsystem: z.B. Unterstützung der Aufnahme und des Asylverfahrens
    • Legale Migration / Integration: z.B. Auf- und Ausbau von Vorintegrationsmaßnahmen und Integrationsmaßnahmen, Teilhabe und Chancengleichheit, Förderung gegenseitiger Akzeptanz
    • Bekämpfung irregulärer Migration und Gewährleistung einer effektiven Rückkehr: z.B. Beratung, Rückkehrunterstützung, Reintegration
    • Solidarität und Aufteilung der Verantwortung zwischen den Mitgliedstaaten: z.B. Gewährleistung einer angemessenen Aufnahme von Schutzsuchenden, Weitergabe von gewonnenen Erkenntnissen und Erfahrungen zur Stärkung und effizienten Fortentwicklung der Asyl- und Migrationssysteme

    Der AMIF wird teils auf nationaler Ebene durch die Mitgliedstaaten, teils auf transnationaler Ebene durch die Europäische Kommission verwaltet. Die national verwalteten AMIF-Mittel werden in Deutschland durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vergeben. Die Antragstellung ist laufend möglich.

  • EaSI
    • PROGRESS
    • EURES
    • „Mikrofinanzierung und soziales Unternehmertum“


    Das Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) unterstützt die europäischen Staaten in ihrer Sozial- und Arbeitsmarktpolitik. Es umfasst die Unterprogramme PROGRESS, EURES sowie „Mikrofinanzierung und soziales Unternehmertum“. In seinem Rahmen können unter anderem Projekte gegen Langzeitarbeitslosigkeit, für gute und nachhaltige Beschäftigung oder Maßnahmen gegen Armut und soziale Benachteiligung gefördert werden.

  • EU4Health

    Das im Zuge der Coronakrise komplett überarbeitete EU-Gesundheitsprogramm ist mit 5,1 Mrd. € ausgestattet und soll das europäische Gesundheitswesen stärken, um auf grenzübergreifende Gesundheitsgefahren besser reagieren zu können, und das Gesundheitswesen der Mitgliedstaaten krisenfester zu machen. Gefördert werden Projekte in den folgenden Arbeitsbereichen:

    1. Verbesserung und Förderung der Gesundheit in der Union
      • Krankheitsprävention und Gesundheitsförderung
      • Gesundheitsinitiativen und Zusammenarbeit auf internationaler Ebene
    2. Bekämpfung grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren
      • Prävention, Vorsorge und rasche Reaktion hinsichtlich grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren
      • Ergänzung der nationalen Lagerbestände mit unentbehrlichen krisenrelevanten Produkten
      • Einrichtung einer Reserve von ärztlichem, Gesundheits- und Unterstützungspersonal 
    3. Verbesserungen bei Arzneimitteln, Medizinprodukten und krisenrelevanten Produkten
      • Verfügbare und erschwingliche Arzneimittel, Medizinprodukte und krisenrelevante Produkte
    4. Stärkung der Gesundheitssysteme, ihrer Widerstandsfähigkeit und Ressourceneffizienz
      • Stärkung von Gesundheitsdaten, digitalen Instrumenten und Diensten; Digitalisierung der Gesundheitssysteme
      • Verbesserung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung
      • Entwicklung und Durchsetzung des EU-Rechts im Gesundheitsbereich sowie faktengestützte Entscheidungsfindung 
      • Abstimmung zwischen nationalen Gesundheitssystemen

    Die Antragstellung erfolgt bei der Europäischen Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales (HADEA).

  • Horizont Europa

    Horizont Europa ist das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation der Europäischen Union für den Zeitraum 2021 – 2027 und schließt thematisch an seinen Vorgänger, Horizont 2020, an. Das Budget beträgt 84,9 Mrd. €.

    Horizont Europa dient zur Stärkung der wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen der EU und des Europäischen Forschungsraumes sowie der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie. Außerdem soll es zu einer nachhaltigen Entwicklung und einer Wissenschaft beitragen, die sich an den Werten und Prioritäten Europas sowie seiner Bürgerinnen und Bürger orientiert. Das Programm richtet sich an europäische Hochschulen und andere Forschungseinrichtungen sowie forschende Unternehmen.

    Das Programm besteht aus den drei Säulen „Wissenschaftsexzellenz“, „Globale Herausforderungen und Industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas“ und „Innovatives Europa“. Ergänzt werden diese Säulen durch den Förderbereich Erhöhung der Beteilung und Stärkung des Europäischen Forschungsraums.

    Unter der Säule „Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas“ erfolgt die Förderung unter sechs thematischen Clustern:

    • Gesundheit
    • Kultur, Kreativität und inklusive Gesellschaft
    • Zivile Sicherheit für die Gesellschaft
    • Digitalisierung, Industrie und Weltraum
    • Klima, Energie und Mobilität
    • Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt

    Ansprechpartner für interessierte Einrichtungen in Deutschland sind die Kontaktstelle EU der Wissenschaftsorganisationen (KOWI) sowie das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).

  • Digitales Europa

    Dieses neu eingerichtete Programm soll Europa zu Vorreitern der digitalisierten Welt, wie den USA und China, aufschließen lassen und dazu beitragen, die digitalisierte Welt der Zukunft unter Berücksichtigung der europäischen Werte zu gestalten. Das Programm fördert unter anderem Maßnahmen, die kleinen und mittleren Unternehmen die Einführung fortgeschrittener digitaler Werkzeuge erleichtern sowie Maßnahmen, die die Einführung von hochspezialisierten digitalen Anwendungen mit großem Effekt in strategischen Sektoren, wie dem Gesundheitssektor, unterstützen.

    Die Förderschwerpunkte von Digitales Europa sind

    1. Hochleistungsrechnen („supercomputing“)
    2. Künstliche Intelligenz
    3. Cybersicherheit
    4. Fortgeschrittene digitale Kompetenzen (z.B. die Ausbildung von hochausgebildeten Informatikerinnen und Informatikern)
    5. Sicherstellung der breiten Anwendung von digitalen Technologien in der Wirtschaft und Gesellschaft.

     

  • LIFE

    Das LIFE-Programm fördert europäische Projekte im Bereich des Klima- und Umweltschutzes. Es hat zum Ziel, einen Beitrag hin zu einer stärkeren, nachhaltigeren, energieeffizienten auf erneuerbarer Energie basierender, klimaneutraler und widerstandsfähigeren Wirtschaft zu leisten. Dadurch soll die Qualität der Umwelt einschließlich Luft, Wasser und Boden geschützt, wiederhergestellt und verbessert werden. Ebenso soll der Verlust der Biodiversität umgekehrt und der Verschlechterung der Ökosysteme unter anderem durch die Unterstützung der Umsetzung der Natura 2000 begegnet werden.

    Das Programm besteht aus zwei Programmlinien mit jeweils zwei Unterprogrammen:

    1. Umweltschutz:
    • Natur und Biodiversität
    • Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität
    1. Klimaschutz
    • Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel
    • Saubere Energiewende.

    Das Budget von 2021 bis 2027 beträgt 5,4 Mrd.€ wobei 3,4 Mrd. € für den Bereich Umweltschutz und 1,9 Mrd.€ für den Klimaschutz vorgesehen sind.

    Das Programm richtet sich insbesondere an die zuständigen staatlichen Stellen auf nationaler oder regionaler Ebene. Jedoch sollen auch Bürgerinnen und Bürger unterstützt werden, eine aktive Rolle in der Energiewende zu spielen z.B. durch zielgerichtete Unterstützung für kollektive Aktionen, für Initiativen, die von Gemeinschaften und Bürgern geleitet werden, sowie für die Entwicklung von neuen Energieangeboten und sozialer Innovation. Dazu soll die Zusammenarbeit zwischen lokalen Behörden und Bürgerinitiativen gestärkt werden. Ebenfalls sollen Aktionen zur Verringerung der Energiearmut, und einem nachhaltigen Umgang mit Energie durch die Bürgerinnen und Bürger und insbesondere der jüngeren Generationen unterstützt werden.

  • Europäische Stadtinitiative

    Die Europäische Stadtinitiative soll in der Förderperiode 2021-2027 die Nachfolge des Programms „Urban Innovative Actions“ antreten. Derzeit ist die Europäische Stadtinitiative noch nicht angelaufen.

  • Europäisches Solidaritätskorps

    Das Europäische Solidaritätskorps hat zum Ziel, jungen Erwachsenen die Möglichkeit zu geben, sich für ein soziales und vielfältiges Europa zu engagieren – in Europa aber auch zu Hause. Dabei haben sie gleichzeitig die Möglichkeit, eigene Kenntnisse und Fähigkeiten zu entdecken und auszubauen, neue Erfahrungen zu machen, andere Sprachen und Kulturen kennen zu lernen.

    Das Engagement kann vielfältige Formen annehmen und in Form von Freiwilligenprojekten, Workcamps oder Solidaritätsprojekten umgesetzt werden.  Seit 2021 sind auch Freiwilligentätigkeiten in Zusammenhang mit humanitärer Hilfe Teil dieses Programms.

      • Freiwilligenprojekte:

    Bei Freiwilligenprojekten arbeiten einzelne Teilnehmende oder kleine Gruppen von jungen Erwachsenen für einen längeren Zeitraum bei einer solidarischen Organisation z.B. aus den Bereichen soziale Inklusion, Migration, Umweltschutz, oder Klima. In der Regel geschieht das in einem anderen als dem Wohnsitzland, in Ausnahmefällen sind auch Aufenthalte innerhalb des Wohnsitzlandes möglich.

     

      • Freiwilligenteams zu prioritären Themen / Workcamps:

    Freiwilligenteams zu prioritären Themen, auch Workcamps genannt, betreffen Großprojekte mit hoher Wirkung zur Unterstützung von Freiwilligentätigkeiten. Sie werden durchgeführt von jungen Menschen, die aus mindestens zwei verschiedenen Ländern zusammenkommen, um Solidarität zu üben. Zu welchen Prioritäten die Solidarität ausgeübt werden soll wird jedes Jahr auf EU-Ebene festgelegt.

     

      • Solidaritätsprojekte:

    Solidaritätsprojekte unterscheiden sich von anderen Projekten insbesondere dadurch, dass sie nach Möglichkeit von jungen Erwachsenen ohne Unterstützung von Organisationen beantragt und durchgeführt werden sollen. In ihrem Rahmen haben Gruppen von jungen Erwachsenen die Möglichkeit, sich mit einem Thema, das in ihrer lokalen oder regionalen Gemeinschaft von Bedeutung ist, auseinander zu setzen und Angebote vor Ort zu planen und durchzuführen. 

    Voraussetzung, dass ein Antrag gestellt werden kann, ist, dass alle beteiligten Einrichtungen über ein Qualitätssiegel verfügen. Dieses kann in einem eigenen Schritt beantragt werden und wird den Einrichtungen zuerkannt, die in der Lage und willens sind, solidarische Tätigkeiten von hoher Qualität im Einklang mit den Grundsätzen, Zielen und Qualitätsstandards des Europäischen Solidaritätskorps durchzuführen.

    Detailliertere Informationen finden Sie auf der Seite des Solidaritätskorps in Deutschland https://www.solidaritaetskorps.de/ueber-das-programm/

    Im Rahmen von Freiwilligentätigkeiten in Zusammenhang mit humanitärer Hilfe können junge Erwachsene weltweit an Hilfseinsätzen zur praktischen Unterstützung für humanitäre Projekte und zur Stärkung der Kapazitäten und der Widerstandsfähigkeit der von Katastrophen betroffenen Gemeinschaften teilnehmen.

    Anträge für Freiwilligen- und Solidaritätsprojekte werden dezentral bei den Nationalen Agenturen in den Mitgliedstaaten beantragt, in Deutschland bei „Jugend für Europa“. https://www.jugendfuereuropa.de/strukturen/nationale-agentur-europaeisches-solidaritaetskorps/   Freiwilligenteams zu prioritären Themen und humanitäre Projekte werden in Brüssel bei der EACEA beantragt. Detailliertere Informationen finden Sie unter https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/programmes/esc2027

Indirekt verwaltete Programme

  • EFRE
    • Programme der verschiedenen Bundesländer


    Der „Europäische Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) dient vor allem dazu, den sozialen Zusammenhalt und die wirtschaftliche Entwicklung auf regionaler Ebene in Europa zu verbessern, vor allem in schwach entwickelten Regionen. So werden über den EFRE zum Beispiel Investitionen im Infrastrukturbereich finanziert, die zur Wettbewerbsfähigkeit und Entwicklung der Regionen beitragen. Zu den förderfähigen Prioritäten in vielen Bundesländern zählen die Stärkung von Forschung und Entwicklung, die Reduzierung klimaschädlicher Treibhausgasemissionen oder die Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU). Die EFRE-Mittel werden in Deutschland durch die Bundesländer verwaltet und sind auch dort zu beantragen.

  • ESF+

    Der ESF+ 2021-2027 vereinigt unter einem Dach den früheren Europäischen Sozialfonds (ESF) mit dem Europäischen Hilfsfonds für die am meisten von Armut betroffenen Personen (EHAP), das frühere Programm für Beschäftigung und Soziale Innovation (EaSI) sowie die Jugendbeschäftigungsinitiative (YEI). Dabei werden der ESF- und der EHAP-Anteil auf nationaler Ebene verwaltet, die Verwaltung des Teilbereichs für Soziale Innovationen (ehemals EaSI) verbleibt auf europäischer Ebene.

    Insgesamt werden Deutschland rund 6,5 Mrd. € zur Verfügung stehen, davon sind 2,28 Mrd. € für die Bundes- und 4,22 Mrd. € für die Länderebene eingeplant. Auf Bundesebene sollen 29 verschiedene Förderrichtlinien umgesetzt werden, darunter die folgenden:

    •    „Sozialwirtschaft Digital“: Nachfolgeprogramm zu „rückenwind+“; wie in der vergangenen Förderperiode wird der Fokus des Programms auf der Fachkräftegewinnung und Organisationsentwicklung in Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege liegen. Ein Schwerpunkt des neuen Programms liegt auf Digitalisierungsmaßnahmen.

    -    „EhAP+“: Der Europäische Hilfsfonds für die am meisten von Armut betroffenen Personen (EHAP) wird unter dem Dach des ESF+ fortgesetzt. Zielgruppe für die Projekte im EhAP+ sind neuzugewanderte Unionsbürgerinnen und -bürger und ihre Kinder bis 18 Jahre, Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen (u.a. auch „Care Leaver“ ab 18 Jahren).

    •    „Akti(F)+ – Aktiv für Familien und ihre Kinder“: Das Programm Akti(F) zur Unterstützung und Beratung von Familien und ihren minderjährigen Kindern soll fortgeführt werden.
    •    „WIR – Netzwerke integrieren Flüchtlinge in den regionalen Arbeitsmarkt“: Nachfolgeprogramm zu „Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen (IvAF)“; gefördert werden soll die Etablierung von Netzwerken zur lebenslagenorientierten Beratung von Geflüchteten.
    •    „Win-Win-Passgenaue Integration insbesondere von Migranten in klein- und mittelständische (Migranten/Sozial-) Unternehmen“: Das Programm wendet sich an junge Männer unter 30 Jahren mit besonderen Schwierigkeiten beim Zugang in Bildung, Ausbildung und Beschäftigung und soll Synergien mit EhAP+ und WIR schaffen.
    •    „MY TURN – Frauen mit Migrationserfahrung starten durch“: Die Zahl der neuzugewanderten, geringqualifizierten Migrantinnen, die an Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen, soll erhöht werden.
    •    „JUGEND STÄRKEN – Brücken in die Eigenständigkeit“: Das frühere Programm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ wurde fundamental umstrukturiert. Zielgruppe sind nunmehr vor allem junge Menschen, die stationäre Jugendhilfe verlassen, und entkoppelte junge Menschen im Alter von 14-26 Jahren. Für diese sollen individuelle Übergangshilfen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit und Heranführung an eine eigenständige Lebensführung gefördert werden.
    •    „Elternbegleitung für Familien“: Nachfolgeprogramm zu „Elternchance II“; Im Programm sollen bis zu 80 Standorte bundesweit aufgebaut werden, um Familien in benachteiligten Lebenslagen zu unterstützen.
    •    „Gemeinsam für Qualität: Kinder beteiligen im Ganztag“: Ziel des Programms ist die Schaffung von partizipativen Strukturen in der Ganztaggrundschule als gemeinsames Angebot von Schule und Jugendhilfe.
    •    „Soziale Teilhabe älterer Menschen“: Das zu Ende der vergangenen Förderperiode neu eingeführte Programm wird fortgeführt und soll weiterhin über 60-jährige Menschen, die von sozialer Ausgrenzung und von Armut bedroht sind, beim Übergang von Erwerbstätigkeit in die Rente unterstützen sowie deren soziale Teilhabe stärken.

  • ELER

    Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) stellt neben den Direktzahlungen an Landwirte eine der beiden Säulen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) dar. Sein Ziel ist die strukturelle Unterstützung des ländlichen Raums.

    Die Förderung durch den ELER erfolgt indirekt durch die Mitgliedstaaten, welche die Vorgaben der Europäischen Union in nationale „Programme für die Entwicklung des ländlichen Raums“ umsetzen. Diese Programme regeln die Einzelheiten der Vergabe von Fördergeldern.

    Aufgrund zeitlicher Verzögerungen in den politischen Verhandlungen zur Reform der GAP ab 2021 wurde die Laufzeit des ELER 2014-2020 um zwei Jahre, also bis Dezember 2022, verlängert.

    In der Förderperiode 2014 – 2020 (und infolge der Verlängerung noch bis Ende 2022) verfolgt der ELER die nachfolgenden Ziele:

    • Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft
    • Gewährleistung der nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und des Klimaschutzes
    • Erreichung einer ausgewogenen räumlichen Entwicklung der ländlichen Wirtschaft und der ländlichen Gemeinschaften, einschließlich der Schaffung und des Erhalts von Arbeitsplätzen. Dies geschieht in erster Linie durch das Programm LEADER.

     
  • INTERREG

    Interreg (formell „Europäische Territoriale Zusammenarbeit“) ist ein eigenständiger Teilbereich der europäischen Kohäsionspolitik und wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) finanziert. Über Interreg werden Projekte im Bereich der regionalen Entwicklung gefördert, die über Staatsgrenzen hinausgehen – wie zum Beispiel in Grenzgebieten oder aber zwischen verschiedenen Regionen Europas.

    Interreg-Mittel sind stets an geographisch begrenzte Programmräume gekoppelt, Projektkooperation ist zwischen Einrichtungen aus verschiedenen Programmländern innerhalb dieses geographischen Programmraums möglich. Für evangelische Einrichtungen sind insbesondere die folgenden Arten der Kooperation potentiell relevant:

    Grenzüberschreitende Zusammenarbeit (Interreg A):

    Interreg A fördert die Kooperation zwischen regionalen Akteuren in unmittelbaren Grenzgebieten. Projekte in diesem Rahmen haben zum Ziel, mögliche negative Effekte der Grenze – wie beispielsweise Lücken in der Infrastruktur oder mangelnde Begegnungsmöglichkeiten der Bevölkerung diesseits und jenseits der Grenze – zu mindern. Die Programmräume beinhalten dabei in der Regel die Städte und Landkreise in direkter Grenznähe. Deutschland beteiligt sich an insgesamt 13 grenzüberschreitenden Programmen. Nähere Informationen zu den einzelnen Programmen finden sich hier.

     

    Transnationale Zusammenarbeit (Interreg B):

    Als „transnationale Zusammenarbeit“ gilt die strategische Zusammenarbeit zwischen nationalen und regionalen Akteuren in insgesamt 13 europäischen Großregionen, die ganze Staaten oder Teile von Staaten umfassen. Projekte in diesen Programmen sollen Probleme in der regionalen Entwicklung lösen, die nicht von einer Region allein bewältigt werden können – beispielsweise im Umweltschutz, in der Verkehrspolitik oder der koordinierten Stärkung der regionalen Wirtschaft. Auch Projekte im Bereich „soziale Innovationen“ und „soziale Daseinsvorsorge / Gesundheitsversorgung“ sind häufig förderfähig. Deutschland ist derzeit an sechs transnationalen Programmen (Nordwesteuropa, Nordseeraum, Ostseeraum, Mitteleuropa, Alpenraum sowie dem Donauraum-Programm) beteiligt. Ein starker Fokus liegt auf der tatsächlichen politischen Umsetzung von den im Projekt erarbeiteten Lösungen. Mehr Informationen zu den Transnationalen Programmen mit deutscher Beteiligung finden Sie unter www.interreg.de.

  • Humanitäre Hilfe

    Die Generaldirektion für Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz der EU-Kommission (ECHO) finanziert humanitäre Hilfsmaßnahmen der EU in Nichtmitgliedstaaten.

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