„Eigene, informierte und aktive Entscheidung zwingend“
Ökumenische Stellungnahme zur Änderung des Transplantationsgesetzes (Organspende)
Die beiden Kirchen lehnen die Einführung einer Widerspruchslösung bei der Organspende ab. Während sie die Organspende selbst befürworten und hoffen, dass sich viele Christinnen und Christen dafür entscheiden, diesen über den eigenen Tod hinauswirkenden Akt der Nächstenliebe zu vollziehen, halten sie die eigene, informierte und aktive Entscheidung für zwingend. Die bloß gesetzlich festgelegte, pauschale Annahme, dass jeder Mensch, der keinen Widerspruch zur Organentnahme hinterlegt hat, als Organspender zur Verfügung stehen möchte, wird einem so gravierenden Eingriff in das postmortale Persönlichkeitsrecht und die körperliche Unversehrtheit nicht gerecht. Eine Widerspruchslösung allein hat auch im internationalen Vergleich zu keiner besseren Spenderate geführt. Wo Staaten erfolgreich darin sind, die grundsätzlich hohe Zustimmungsrate in der Bevölkerung in tatsächliche Spendenzahlen zu überführen, waren es vielmehr grundlegende Verbesserungen im Gesundheitssystem, die diesen Erfolg begründeten. Hier steht Deutschland noch am Anfang der Umsetzung bereits beschlossener Maßnahmen. Diese sollten zunächst konsequent weiterverfolgt und die Effizienz des Systems und das Vertrauen in das System gestärkt werden.