Leuenberger Konkordie
Die historische Einigung über die gegenseitige Anerkennung reformatorischer Kirchen
Am 16. März 1973 verabschiedeten lutherische, reformierte und unierte Theologen im schweizerischen Leuenberg einstimmig ein Dokument, das die nahezu fünf Jahrhunderte lange Spaltung zwischen den reformatorischen Konfessionen beenden sollte.
Mit dieser Konkordie, die am 1. Oktober 1974 in Kraft trat, sicherten sich die Unterzeichnenden wechselseitig die volle Kirchengemeinschaft zu: die gegenseitige Anerkennung der Sakramente, der Ämter und der rechtmäßigen evangelischen Verkündigung.
Die Konkordie haben inzwischen 94 Kirchen aus nahezu allen europäischen und einigen südamerikanischen Ländern anerkannt – sie bilden die Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE). Das jüngste Mitglied wurde im September 2022 die Deutsche Evangelisch-Lutherische Kirche in der Ukraine.
An der Leuenberger Konkordie haben bis zu 45 europäische Theologen – Frauen waren keine dabei – aus dem gesamten evangelischen Konfessionsspektrum vier Jahre lang gearbeitet. Geschichtlich steht die Vereinbarung vor dem Hintergrund der innerprotestantischen Gespräche nach der Barmer Theologischen Erklärung und dem Kirchenkampf während der nationalsozialistischen Diktatur.
Die Konkordie begründet die Kirchengemeinschaft zwischen den gegenwaertig 107 Mitgliedskirchen der "Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa" (GEKE) mit geschätzten 50 Millionen Mitgliedern, darunter auch Methodisten und vorreformatorische Kirchen wie Waldenser und Böhmische Brüder. Protestanten sind in allen Kirchen beim Abendmahl im Gottesdienst willkommen.
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