Glocken läuten deutschlandweit zu Ostern
Ökumenisches Glockenläuten an Palmsonntag und Ostern
Die katholischen und evangelischen Kirchengemeinden sind eingeladen, mit einem ökumenischen Glockenläuten ein Zeichen der Zuversicht in Zeiten der Corona-Pandemie zu setzen. „Mit den Glocken am Palmsonntag läuten wir gemeinsam die Karwoche ein. Das Glockenläuten am Osterfest drückt die Freude über die Botschaft von Ostern aus: Der Tod hat keine Macht über das Leben. Gerade in dieser dramatischen Zeit der Corona-Pandemie wollen wir als Christinnen und Christen mit dem Glockenläuten und der Freude über das Osterfest Hoffnung vermitteln“, so der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm.
Gemeinsam mit der Deutschen Bischofskonferenz wurden folgende Zeiten für ein ökumenisches Glockenläuten verabredet:
- am Abend des Palmsonntags (5. April) um 19.30 Uhr zu Beginn der Karwoche
- am Ostersonntag (12. April) um 12.00 Uhr
In den vergangenen Tagen hatte ein Austausch zwischen der Deutschen Bischofskonferenz und den Bistümern sowie dem Kirchenamt der EKD und den 20 Landeskirchen stattgefunden, wie ein gemeinsames Osterläuten aussehen kann. „Wir freuen uns, dass viele Bistümer und Landeskirchen mitmachen werden. So wird am höchsten Fest der Christen ein Klangteppich über unserem Land liegen, der ausdrückt: Niemand ist allein, denn Ostern findet statt“, so Bedford-Strohm und Bischof Dr. Georg Bätzing, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz.
Kirchenkonferenz legt Zeiten für gemeinsames Läuten fest
„Glocken erreichen die Ohren und Herzen sehr vieler Menschen, auch bei den aktuell strikten Ausgangsbeschränkungen“, sagt Kirsten Fehrs, Bischöfin im Sprengel Hamburg und Lübeck. „Wer hört, gehört schon dazu.“ Wie in der Nordkirche rufen die evangelischen Landeskirchen und Gemeinden überall in Deutschland durch regelmäßiges Glockenläuten zum Innehalten, zur Andacht und zum Gebet auf.
Die Kirchenkonferenz der EKD hat sich auf folgende Zeiten für gemeinsames Läuten zu Karfreitag und Ostern geeinigt:
- an Karfreitag läutet die Sterbeglocke zur Todesstunde Christi um 15 Uhr,
- am Ostersonntag erklingt das volle Festgeläut zur Auferstehung zur jeweils örtlichen Zeit des Hauptgottesdienstes sowie zu einem langanhaltenden ökumenischen Geläut um 12 Uhr
Darüber hinaus soll fortlaufend wöchentlich zu den sonntäglichen Hauptgottesdienstzeiten geläutet werden sowie zu zusätzlichen regional verabredeten Zeiten.