Militärbischof Rink erinnert an Religionsfreiheit in der Armee
Grundlegendes Recht auf Gewissens- und Religionsfreiheit in der Bundeswehr
Berlin (epd). Der evangelische Militärbischof Sigurd Rink hat anlässlich des bevorstehenden Jahrestags der Verabschiedung der UN-Menschenrechts-Charta an das grundlegende Recht auf Gewissens- und Religionsfreiheit in der Bundeswehr erinnert.
„Im Berufsalltag der Armee bedarf die freie Religionsausübung eines besonderen Augenmerks“, heißt es in einer Pressemitteilung, die am Donnerstag in Berlin veröffentlicht wurde. Am 10. Dezember 1948 hatten die Vereinten Nationen die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" beschlossen.
Bedingungen oft herausfordernd
Die evangelische und die katholische Kirche setzten alles daran, dieses Recht an den Bundeswehr-Standorten und in den Auslandseinsätzen zu gewährleisten, sagte Rink. Allerdings seien die Bedingungen oft herausfordernd, um gerade die individuelle seelsorgerische Betreuung der Soldaten zu ermöglichen. Das gelte vor allem für Auslandseinsätze und Marine-Einsätze an Bord eines Militärschiffs.
Die Allgemeine Erklärung gilt als Meilenstein für den Schutz der Menschenrechte. Sie ist völkerrechtlich nicht verbindlich, setzte aber Normen für unveräußerliche Schutzrechte und Freiheiten, die für alle Menschen überall auf der Welt gelten sollen. Dazu zählen das Recht auf Leben und auf Schutz vor willkürlicher Haft und Diskriminierung, auf Glaubens-, Presse- und Meinungsfreiheit.