Synode beschließt Änderung der Grundordnung: Die EKD ist Kirche
Bremen. 70 Jahre nach Gründung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) wurde deren Status als Kirche auch im theologischen Sinne von der Synode der EKD festgestellt. Nun müssen die Landeskirchen über eine entsprechende Änderung der Grundordnung der EKD beraten und beschließen. Die EKD-Synode in Bremen hatte diese mit Zwei-Drittel-Mehrheit befürwortet. Die EKD sei als "Gemeinschaft ihrer Gliedkirchen Kirche", lautet die Formel, die nach jahrelanger Debatte über den Kirchenstatus Zustimmung fand.
Der Änderung der Grundordnung müssen alle 20 lutherischen, reformierten und unierten Landeskirchen zustimmen. Bischof Martin Hein von der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck nannte die Verfassungsänderung eine Kompromisslösung, die einen "Minimalkonsens" darstelle. Seine Landeskirche habe mehr erwartet. Er hoffe, dass in zehn oder 20 Jahren ein neuer Anlauf unternommen wird, um mutiger auf die Gemeinschaft der EKD zuzugehen, sagte Hein.
Kompetenzverteilung zwischen Landeskirchen und EKD bleibt gleich
Hingegen argumentierte der Synodale Michael Beintker, die Grundordnungsänderung sei kein Kompromiss, sondern eine "Erkenntnisgewinn aus einem Lernprozess". "Die EKD ist nichts ohne ihre Gliedkirchen, und sie ist alles mit ihren Gliedkirchen", sagte der reformierte Theologieprofessor.
Bei der Einbringung des Gesetzentwurfs hatte EKD-Ratsmitglied Markus Dröge am 10. November vor dem Kirchenparlament gesagt, mit dem theologischen Konsens über die Art des Kircheseins der EKD werde klargestellt, dass diese keine "Union von Kirchen" und auch keine "Verwaltungsunion" sei. Die Ergänzung des Verfassungsartikels 1 ändere nichts an der Kompetenzverteilung zwischen Landeskirchen und EKD, versicherte der Bischof der evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Dröge.
epd/ekd.de
11. November 2015