Ökumenische Stellungnahme zur Externalisierung des Asylverfahrens

„Schutzsuchende haben Anspruch auf rechtsstaatliche Verfahren“

Auf der Ministerpräsidentenkonferenz im November 2023 wurde vereinbart, dass die Bundesregierung prüfen wird, ob die Feststellung des Schutzstatus‘ von Geflüchteten zukünftig auch in Transit- oder Drittstaaten erfolgen kann. Mögliche Beispiele für eine solche Auslagerung des Asylverfahrens in andere Drittstatten sind das britische „Ruanda-Modell“ und das „Italien-Albanien-Modell“. 

Die Umsetzung beider Modelle gestaltet sich nach Ansicht der großen Kirchen faktisch und rechtlich äußerst schwierig. Die Bevollmächtigte des Rates der EKD und das katholische Büro in Berlin setzen sich für alternative Ansätze und humane Lösungen ein, die den Schutz der Menschenwürde, der Menschenrechte und die Einhaltung internationaler Abkommen sicherstellen. Aus kirchlicher Sicht ist klar: Jede Person, die in einem EU-Land Schutz erbittet, hat Anspruch auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren. Dies wird aus kirchlicher Sicht in beiden Modellen nicht gewährleistet.


Nach dem „Ruanda-Modell“ soll die Verantwortung für die Schutzsuchenden und deren Asylverfahren vollständig auf einen Drittsaat übergehen. Das bedeutet, dass alle Schutzsuchenden, die die EU erreichen, auch dann in den Drittstaat verbracht werden, wenn zwischen dem Asylsuchenden und diesem Drittstaat keine Verbindung existiert. Der Drittstaat soll dann für die Prüfung und Gewährung des Schutzes, wie auch für die Rückführung derjenigen Schutzsuchenden zuständig sein, die keinen Schutzstatus erhalten. Mithin würde das Recht auf individuelles Asyl dadurch ausgehöhlt werden, was zu einer faktischen Umgehung der Verpflichtungen aus der Genfer Flüchtlingskonvention führen kann. 

Im „Albanien-Modell“ sollen die Schutzsuchenden ebenfalls in einen Drittstaat verbracht und in geschlossenen Zentren untergebracht werden. Für die Unterbringung und Versorgung soll der Drittstaat zuständig sein. Allerdings sollen in diesen Zentren deutsche Asylverfahren durchgeführt, und die Schutzsuchenden nach der Zuerkennung eines Schutzstatus nach Deutschland gebracht werden. Schutzsuchende, die keinen Schutzstatus erhalten, sollen vom Drittstaat in ihre Herkunftsländer überführt werden.