Nach dem Anschlag von Solingen im August 2024 haben Regierungsfraktionen und die CDU/CSU strengere Gesetze zur inneren Sicherheit und zum Schutz vor Terror gefordert und den Entwurf eines sogenannten Sicherheitspaketes vorgebracht. Die Kirchen warnen jedoch davor, Verschärfungen für alle Schutzsuchenden pauschal auszusprechen. Sie fordern eine differenzierte Einzelfallprüfung und äußern verfassungs- und europarechtliche Bedenken.
Durch den vorliegenden Referentenentwurf sollen die Regelungen des § 1597 a BGB ff. zur Vaterschaftsanerkennung im Falle eines ausländerrechtlichen Gefälles – das bedeutet, dass ein Elternteil die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, das andere nicht – neu erfasst werden.
Auf der Ministerpräsidentenkonferenz im November 2023 wurde vereinbart, dass die Bundesregierung prüfen wird, ob die Feststellung des Schutzstatus‘ von Geflüchteten zukünftig auch in Transit- oder Drittstaaten erfolgen kann.
Die Evangelische Kirche in Deutschland und die Diakonie Deutschland begrüßen und unterstützen mit Nachdruck, dass mit dem vorliegenden Gesetzesvorhaben die staatlichen Strukturen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt und zu deren Aufarbeitung deutlich gestärkt werden.
Die Kirchen sprechen sich nicht grundsätzlich gegen eine Einführung der Bezahlkarte aus, wie sie die Bundesregierung derzeit plant. Sie haben aber Bedenken gegen das intendierte Ziel der Karte, Schutzsuchende abzuschrecken und Migration nach Deutschland zu beschränken. Auch die geplanten Ausgestaltungs- und Durchführungsformen der Bezahlkarte sind den Kirchen zufolge problematisch.