Auslandsbischöfin bekräftigt Recht zur Kritik an der Religion

Petra Bosse-Huber sorgt sich um Konvertiten in Saudi-Arabien oder Pakistan

Brüssel (epd). Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat das Recht zur Kritik an der Religion bekräftigt. Das Menschenrecht der Religionsfreiheit schließe die Möglichkeit der Kritik ein, erklärte EKD-Auslandsbischöfin Petra Bosse-Huber in Brüssel. Auf der anderen Seite sei die Meinungsfreiheit nur voll garantiert, wenn religiöse Fragen ungehindert debattiert werden könnten.

Die Kirchen hätten lange kein einfaches Verhältnis zu den Menschenrechten gehabt, sagte Bosse-Huber bei einer Veranstaltung zur Rolle religiöser Akteure in der Förderung der Menschenrechte. Bis zu deren voller Anerkennung und erst recht bis zum eigenem Tätigwerden sei intensives Lernen nötig gewesen. Die EKD hatte Anfang Oktober anlässlich des 70. Jahrestags der Erklärung der Menschenrechte (10. Dezember) die Menschenrechtsinitiative „#freiundgleich“ gestartet.

Situation von Konvertiten ist Besorgnis erregend

In den vergangenen Jahren hätten Verletzungen der Religionsfreiheit von Christen zugenommen, im Nahen Osten seien ganze Gemeinschaften ausgelöscht worden, hieß es im Redemanuskript der Auslandsbischöfin weiter. Das menschenrechtliche Engagement der Kirche gelte dessen ungeachtet nicht nur Christen.

Ein wichtiges Thema sind laut Bosse-Huber Glaubens-Übertritte. Besorgnis errege die Situation für Konvertiten in Ländern wie Saudi-Arabien und Afghanistan. Dennoch hätten in Deutschland immer wieder Flüchtlinge aus solchen Ländern, die zum Christentum übergetreten seien, keine Garantie auf Asyl.