Rat der EKD weiterhin für Verbot der PID
Erklärung zur Präimplantationsdiagnostik (PID) veröffentlicht
Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat am heutigen Dienstag eine Erklärung zur Präimplantationsdiagnostik (PID) veröffentlicht. Darin sprechen sich die Mitglieder des Rates einmütig dafür aus, PID nicht gesetzlich zuzulassen.
Der Rat ist der Auffassung, dass eine unbegrenzte Zulassung der PID das christliche Menschenbild relativiere. Dieses gründe sich nämlich darauf, so die Erklärung, „dass der Mensch nicht sein eigener Schöpfer ist, sondern dass sich alles Leben Gott verdankt. Darin, dass jeder Mensch zum Gegenüber Gottes geschaffen ist, liegt die unableitbare, nicht verzweckbare Würde eines jeden Menschen begründet.“ Eine mit einer Zulassung der PID bei bestimmten Krankheitsbildern zwingend gegebene „Selektion zwischen lebenswertem und nichtlebenswertem Leben“ sei damit „nicht vereinbar“, heißt es in der Erklärung weiter, denn „ein Leben mit Behinderung“ sei „in die ganze Bandbreite der Ebenbildlichkeit Gottes“ eingeschlossen.
Der Rat der EKD ist sich allerdings bewusst, „dass auch die Nichtzulassung der PID anderen Menschen nicht oder kaum Erträgliches zumuten kann“. In der Erklärung heißt es: „Leben ist nicht durchgängig planbar. Leben lässt sich vor Leid nicht schützen. Nach christlichem Glauben hat sich Gott in Jesus Christus selbst dem Leid ausgesetzt und es auf sich genommen. Das bedeutet: Auch im Leid und beim Misslingen von Plänen und Hoffnungen ist Gott den Menschen nahe.“
Unter den Mitgliedern des Rates gibt es unterschiedliche Meinungen zur Bewertung von Konstellationen, bei denen die Anwendung von PID nicht die Funktion hätte, zwischen behinderten und nicht behinderten Embryonen zu unterscheiden, sondern die Aufgabe, lebensfähige Embryonen zu identifizieren. Diese Fälle unterscheiden sich nach dieser Auffassung von anderen dadurch prinzipiell, dass es hier nicht um die Frage von Krankheit und Gesundheit, von behindert und nicht behindert, von „lebenswert“ und „nicht lebenswert“ gehe, sondern um „Lebensfähigkeit und Lebensunfähigkeit“. Nur in diesen Fällen würde die IVF in Verbindung mit der PID allein dem Ziel dienen, Leben zu ermöglichen.
Es sei deshalb zu bedenken, ob eine Zulassung von PID mit dem Ziel verantwortbar ist, lebensfähige Embryonen zu identifizieren. Dazu heißt es in der Erklärung: „Liegt bei Eltern eine solche genetische Veranlagung vor, dass mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit der Embryo schon während der Schwangerschaft lebensunfähig ist, könnte die Möglichkeit eingeräumt werden, die PID zuzulassen.“ Für diese Fälle, so die Erklärung weiter „müssten Verfahren gefunden werden, die eine angemessene Begleitung und Beratung der Eltern sicherstellen und einen Missbrauch des eröffneten Weges verhindern“.
Dieses halten einige der Mitglieder des Rates für ethisch vertretbar. Andere Ratsmitglieder lehnen auch diese Ausnahme ab. Sie sehen die Gefahr, dass Leben unterschiedlich bewertet wird. Dazu heißt es in der Erklärung: „Auch das Leben mit einem noch nicht geborenen Kind ist ein Leben in Beziehung und insofern wertvoll. Es ist nicht an uns zu bewerten, was dies werdenden Eltern bedeutet. Zugleich besteht die Sorge einer späteren Ausweitung der Ausnahme, wie dies bei der pränatalen Diagnostik geschehen ist.“
Gleichwohl betonen alle Mitglieder des Rates, dass unbeschadet dieser unterschiedlichen Meinungsbildung die Erklärung „in wechselseitigem Respekt für die jeweiligen Überzeugungen“ gemeinsam getragen werde. „Der Rat der EKD gibt diese Erklärung im Respekt vor der Freiheit der Gewissensentscheidung der Einzelnen ab. Er ruft dazu auf, in persönlicher Verantwortung eigene ethische Urteile zu bilden“, heißt es abschließend in der Erklärung.
Hannover, 15. Februar 2011
Pressestelle der EKD
Reinhard Mawick