Die Grenzen der Anarchie

Rechtliche Aspekte des Internet

Pfarrer & PC, Credo-BIT 1997, S. 11

Das Internet ist ein publizistisches Medium wie andere auch. Darum müssen auch hier die allgemeinen Datenschutzbestimmungen, Marken- und Namensrechte beachtet werden. Darüber hinaus gibt es einige Besoderheiten, die bei einem Engagement im Internet beachtet werden müssen.

1. Datenschutz im Internet

Daten, die sie im Internet auf World Wide Web-Seiten publizieren, sind weltwelt abrufbar und können von jedem Menschen mit einem Internet-Zugang auf der Welt eingesehen werden. Such-Maschinen, die das World Wide Web (WWW) systematisch nach neuen Seiten durchforsten, speichern dieses Daten und machen sie per Such-Anfrage den Nutzern zugänglich, ohne daß dies verhindert werden könnte. So praktisch diese automatisierten Verfahren für die Informationsbeschaffung auch ist, so problematisch sind sie auch für personenbezogene und besonders sensible Daten. Es empfiehlt sich darum, intensiv darüber nachzudenken, ob bestimmte persönliche Daten (z. B. Adressen, Telefonummern oder Geburtstage) von Menschen im Internet publiziert werden sollen oder nicht. Im Zweifelsfall sollte vorher die Zustimmung derjenigen eingeholt werden, deren persönliche Daten publiziert werden sollen.

Vorsicht ist auch bei dem Versand von elektronischen Nachrichten (E-Mail) geboten. Ein ungeschriebenes Gesetz der "Internet Gemeinde" besagt zwar, daß keine elektronische Nachricht eines Menschen ohne dessen Zustimmung an einen anderen weitergeschickt oder veröffentlicht werden darf, doch eine Garantie gibt es dafür nicht. Auch wenn E-Mails nicht von jedem einfach so gelesen werden können, sollten keine vertraulichen Nachrichten über E-Mail versandt werden, wenn man nicht 100%ig sicher ist, daß nur derjenige, der die Nachricht auch empfangen soll, Zugang zu diesem elektronischen Briefkasten hat. Dies gilt insbesondere bei E-Mail Adressen von Büros oder Abteilungen, bei denen verschiedene Menschen die Post lesen und beantworten. Sensible Inhalte (z. B. Kreditkartennummern) sollten ebenfalls nicht über E-Mail verschickt werden, da diese in der Regel im Klartext (also unverschlüsselt) übertragen werden. Abhilfe schaffen hier aber die Verschlüsselungsprogramme für E-Mail (z. B. Pretty Good Privacy) oder die Sicherheitsprotokolle der WWW-Server.

2. Das Copyright im Internet

Alle Dokumente, Grafiken, Bilder, Logos, Musikdateien etc., die aus dem WWW auf den eigenen Computer geholt werden, können auf der Festplatte gespeichert und weiterverarbeitet werden. Beim Gebrauch dieser Daten gelten aber selbstverständlich die Rechte der Autoren, Grafiker, Designer, Musiker etc. an diesen Daten. Wenn diese nur zum persönlichen Gebrauch verwendet werden, kann wenig passieren, doch wenn sie diese Daten weiterverbreitet werden, z. B. indem Bilder, Logos und Texte anderer auf denen eigenen WWW-Seiten verwendet werden oder in eigenen Publikationen abgedruckt werden, können Schadensersatzansprüche gegen den Kopierer geltend gemacht werden. Sollen Daten anderer verwendet werden, empfielt es sich, vorher schriftlich die Genehming dazu einzuholen.

3. Die Domain-Namen und der Markenschutz

Die Informationen im WWW werden über sogannte "Domain-Namen" (z. B. porsche.de; audi.de, ekd.de, gep.de) adressiert. Jeder kann sich beim DE-NIC in Karlsruhe (der deutschen Stelle für die Vergabe der Internet Domains "xy.de") einen beliebigen Namen reservieren lassen, weil die Prüfung der Namensrechte nicht in den Zuständigkeitsbereich des DE-NIC fällt. Das heißt aber noch nicht, daß jeder auch berechtigt ist, einen bestimmten Namen im Internet zu benutzen. In einem Prozeß, in dem die Stadt Heidelberg eine Studentengruppe verklagt hatte, die die Domain "heidelberg.de" reserviert hatte, hat das Landgericht Mannheim entschieden, daß diese Domain eindeutig mit der Stadt in Verbindung gebracht wird (Az. 7 O 60/06). Dies gilt in gleicher Weise auch für Firmennamen und Markennamen. Namensrechte werden von § 12 BGB und den §§ 14, 15 Markengesetz (MarkenG) geregelt. Wer eine eigene Domain im Internet haben möchte, sollte also nur Domainnamen reservieren und auf Rechnern einrichten lassen, wenn er sicher ist, daß dieser Name frei von Rechten Dritter ist.


Autor: Dr. Matthias Schnell