Transplantationsgesetz: EKD begrüßt Neuregelung
Gesetz geeignet um Organspendenbereitschaft nachhaltig zu stärken
Der Deutsche Bundestag hat heute (16.01.2020) mit deutlicher Mehrheit ein Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende beschlossen. Die beiden großen Kirchen unterstützen nachdrücklich das mit dem Gesetz verfolgte Anliegen, in Deutschland die Zahl der Organspenden wirksam zu erhöhen. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) ist der Überzeugung, dass das heute beschlossene Gesetz geeignet ist, die erfreulich große Hilfsbereitschaft in der Bevölkerung praktikabel und nachhaltig in eine individuelle Bereitschaft zur Organspende zu überführen. Das Gesetz gewährt weiterhin eine möglichst große Entscheidungsfreiheit bei der Organspende und trifft dennoch Maßnahmen die dazu führen, dass die Menschen sich verstärkt mit der Frage der Organspende befassen. Zudem hält das Gesetz praktische Regelungen bereit, wie etwa die Einführung eines Organspenderegisters, die die Abläufe und Strukturen bei der Organspende weiter verbessern werden. Die Verabschiedung dieses Gesetzes setzt ein wichtiges Zeichen für den Erhalt und Schutz grundlegender (medizin-)ethischer und grundrechtlicher Prinzipien, auf denen das Wertefundament unserer Gesellschaft fußt. Die Gesellschaft ist jetzt als Ganze herausgefordert, alles zu unterstützen, was die individuelle Organspendenbereitschaft befördert. Die evangelische Kirche wird das in ihren Möglichkeiten Stehende dazu beitragen.
Hannover, 16. Januar 2020
Pressestelle der EKD
Carsten Splitt