Nachwahlen Rat / Wahl in den Ratsvorsitz
5. Tagung der 13. Synode der EKD vom 10. bis 13. November 2024 in Würzburg
Auf der Tagung der EKD-Synode vom 10.-13. November 2024 werden drei neue Mitglieder in der Rat der EKD gewählt. Der Rat der EKD besteht aus insgesamt aus 15 Mitgliedern, von denen die Präses der Synode, Anna-Nicole Heinrich, bereits qua Amt Mitglied des Rates ist. Die übrigen Ratsmitglieder wurden im November 2021 von den 128 Mitgliedern der Synode und der Kirchenkonferenz gewählt. Ihre Amtszeit endet zusammen mit derjenigen der neugewählten Mitglieder in drei Jahren mit dem Ende der Ratsperiode.
Für die Nachwahlen in den Rat legt der Ratswahlausschuss einen Wahlvorschlag vor, der mehr Namen enthalten soll, als Ratsmitglieder zu wählen sind. Am Sonntag, den 10. November 2024, wird dieser Vorschlag auf der Tagung vorgestellt und begründet. Anschließend stellen sich die Kandidat*innen vor.
Die Wahlen in den Rat erfolgen am Montag, den 11.11.2024. Die Wahlen zum Vorsitz folgen am Dienstag, den 12.11.2024.
Die Einzelheiten des Wahlverfahrens finden sich im Ratswahlgesetz 1.6 Ratswahlgesetz (RWG-EKD) - Kirchenrecht Online-Nachschlagewerk (kirchenrecht-ekd.de).
Fragen & Antworten
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Wer kann für den Rat kandidieren?
In den Rat gewählt werden können Mitglieder der evangelischen Kirche, die vom Ratswahlausschuss ausgewählt wurden, oder die aus der Mitte der Synode vorgeschlagen werden und deren Kandidatur von mindestens 25 Synodalen unterstützt wird. Auch die Kirchenkonferenz kann Vorschläge machen, diese bedürfen eines Beschlusses der Kirchenkonferenz mit einfacher Mehrheit.
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Wer kann Kandidaten vorschlagen?
Der Ratswahlausschuss, der auf der konstituierenden Sitzung der Synode im Mai 2021 eingesetzt wurde, unterbreitet einen Wahlvorschlag. Bei seiner Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten muss der Ratswahlausschuss zum einen auf eine geschlechtergerechte Besetzung und zum anderen auf die bekenntnismäßige und landschaftliche Gliederung der Evangelischen Kirche in Deutschland achten und dies berücksichtigen.
Weitere Wahlvorschläge aus der Mitte der Synode oder der Kirchenkonferenz sind vor jedem Wahlgang möglich, vor dem ersten Wahlgang allerdings nur unmittelbar nach der Begründung des Wahlvorschlags durch den Ratswahlausschuss. Vorschläge aus der Synode bedürfen der Unterstützung von mindestens 25 Synodalen, Vorschläge der Kirchenkonferenz bedürfen eines mit einfacher Mehrheit zu fassenden Beschlusses der Kirchenkonferenz.
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Wie wird gewählt?
Bei jedem Wahlgang stehen alle noch nicht besetzten Sitze zur Wahl. Die Stimmberechtigten können höchstens so viele Stimmen abgegeben, wie noch Sitze zu besetzen sind, je Sitz jedoch nur eine Stimme. Um in den Rat der EKD gewählt zu werden, müssen Kandidatinnen und Kandidaten mindestens zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten.
Die Wahl erfolgt seit 2021 nicht per Stimmzettel, sondern elektronisch.
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Wie viele Wahlgänge gibt es?
Es wird so lange gewählt, bis jeder Platz mit Zweidrittelmehrheit besetzt worden ist. Der Ratswahlausschuss kann nach jedem Wahlgang eine Unterbrechung der Wahl verlangen, solange die Wahl noch nicht abgeschlossen ist. Auch das Präsidium kann die Wahl unterbrechen. Jede*r Kandidat*in kann nach jedem Wahlgang seine Kandidatur zurückziehen.
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Wie viele Stimmen benötigen die Ratsmitglieder?
Alle Kandidatinnen und Kandidaten benötigen zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen, um in den Rat gewählt zu werden.
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Wie wird der Vorsitz gewählt?
Am Dienstag, den 12. November 2024, erfolgt die Wahl zum Vorsitz im Rat der EKD. Aus der Mitte der gewählten Ratsmitglieder wählen Synode und Kirchenkonferenz den Vorsitzenden oder die Vorsitzende des Rates. Der Rat kann hierzu Vorschläge machen.