Mitglieder des Rates der EKD

Der Rat der EKD

Dem Rat der EKD gehören für sechs Jahre 15 Mitglieder, Laien und Theologen, an, von denen 14 gemeinsam von Synode und Kirchenkonferenz gewählt werden; die oder der Präses der Synode ist 15. Mitglied kraft Amtes. Aus der Mitte der gewählten Ratsmitglieder bestimmen Synode und Kirchenkonferenz wiederum gemeinsam den Vorsitzenden oder die Vorsitzende des Rates und dessen bzw. deren Stellvertreter oder Stellvertreterin.

Der Rat leitet die EKD in allen Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich anderen Organen vorbehalten sind. Insbesondere soll er für die Zusammenarbeit der kirchlichen Werke und Verbände in allen Bereichen sorgen, die evangelische Christenheit in der Öffentlichkeit vertreten und zu Fragen des religiösen und gesellschaftlichen Lebens Stellung nehmen.

In der Regel geschieht dies entweder durch kurzfristige, aktuelle Stellungnahmen oder in Form von Denkschriften, Studien, Diskussionsbeiträgen und Grundsatzerklärungen. Nach der Grundordnung hat der Rat der EKD der Synode zu jeder ihrer Tagungen einen Rechenschaftsbericht vorzulegen. 

Kirchenamt der EKD

Kontakt

Sie erreichen die Mitglieder des Rates über:

 

 

Ratsbüro der EKD
c/o EKD
Herrenhäuser Straße 12, 30419 Hannover
0511/2796-103, RV-Buero@ekd.de

Stand November 2023