„Future of the European Project“ - Zur Zukunft der Europäischen Union - Erwartungen an die deutsche Ratspräsidentschaft, Brüssel

Wolfgang Huber

I. Der Blick zurück: Versöhnung und Frieden

Zu dem Zeitpunkt, zu dem die Europäische Union auf den 50. Jahrestages ihrer Gründung am 25. März 1957 zugeht, muss man sich vor allem an eines erinnern: Die Geschichte der Europäischen Union ist eine Geschichte der Versöhnung. Die Ansätze einer wirtschaftlichen Kooperation, zuerst im Bereich der Montanindustrie, verbanden sich mit der Idee, ein Europa der Versöhnung und des Friedens zu schaffen.

Diese Idee verdankt dem christlichen Glauben und mit ihm der jüdischen Tradition entscheidende Impulse. Die Sehnsucht nach einer Zeit, in der Frieden und Gerechtigkeit sich küssen, wie der Psalm sagt, treibt das christliche Friedensengagement an. Dieses Engagement hat dazu beigetragen, die Gesetzmäßigkeit der Vergeltung zu durchbrechen und sogenannte „Erbfeindschaften“ aus dem Geist der Versöhnung zu überwinden. So wurde ein neuer Anfang möglich. Meine Generation hat das am eigenen Leib erfahren. Mich und meine Mitschüler, die wir nach dem Krieg im Südwesten Deutschlands aufwuchsen, hat beispielsweise der Schüleraustausch mit Frankreich entscheidend geprägt. Damit hat ein Lernprozess begonnen. Durch ihn haben wir gelernt, warum ein gerechter Frieden das gemeinsame europäische Ziel ist; wir haben gelernt, warum der gerechte Frieden an die Stelle einer Rückkehr zur Lehre vom gerechten Krieg treten soll.

In diesem europäischen Rahmen wurde uns neu bewusst, dass die christlichen Kirchen und ihre Theologie dem Frieden zu dienen haben. Ebenso wie meine persönliche Lebensgeschichte ist die Biographie vieler Christen in Europa während der letzten Jahrzehnte durch diese Erfahrung geprägt. In dem gemeinsamen Eintreten für Gerechtigkeit, Frieden und die Bewahrung der Schöpfung hat das Ausdruck gefunden. Die Europäischen Ökumenischen Versammlungen in Basel und Graz haben dem auf exemplarische Weise Ausdruck verliehen. Wir hoffen darauf, dass die dritte Europäische Ökumenische Versammlung in Sibiu dem einen neuen und deutlichen Akzent hinzufügen wird.

Aber der Friedensauftrag der Religion ist natürlich nicht auf das Christentum beschränkt. Vielmehr hat jede Religion den Auftrag, für den Frieden unter den Menschen zu wirken. Gemeinsam müssen die Religionsgemeinschaften insbesondere jeder Gewaltanwendung, die sich durch einen religiösen Bezug legitimieren will, eine klare Absage erteilen. Die Evangelische Kirche in Deutschland hat das unlängst mit folgenden Worten zum Ausdruck gebracht: „Es ist die Aufgabe von Angehörigen aller Religionen, einen Beitrag zur Förderung des Friedens und zur Minderung des Gewalt- und Aggressionspotentials im menschlichen Zusammenleben zu leisten“ (EKD-Texte 86, 46). Wenn die Religionsgemeinschaften in diesem Sinn vorbildhaft wirken, wird dies einen Raum gesellschaftlichen Vertrauens öffnen und breite Anerkennung finden.

Frieden hat seinen Ursprung in der Versöhnung. Lothar Kreyssig, der Begründer von Aktion Sühnezeichen/Friedensdienste, hat dies im Jahr 1958 mit folgenden Worten erläutert: "Wir Deutschen haben den Zweiten Weltkrieg begonnen und schon damit mehr als andere unmessbares Leiden der Menschheit verschuldet: Deutsche haben in frevlerischem Aufstand gegen Gott Millionen von Juden umgebracht. Wer von uns Überlebenden das nicht gewollt hat, der hat nicht genug getan, es zu verhindern. Wir haben vornehmlich darum noch immer keinen Frieden, weil zu wenig Versöhnung ist."

Auch die Geschichte der Europäischen Union ist eine Geschichte der Versöhnung. Sowohl die Anfänge der Europäischen Union als auch ihre Erweiterung nach Osteuropa wären ohne dieses Motiv der Versöhnung nicht denkbar; die Versöhnungsinitiativen der christlichen Kirchen haben dazu ihren Beitrag geleistet.

II. Der Blick in die Zukunft: Versöhnte Verschiedenheit

Diesen Blick in die Vergangenheit will ich mit einem Blick in die Zukunft verbinden. Dabei knüpfe ich an einen Besuch an, den eine Delegation europäischer Kirchenführer im Jahr 2004 dem früheren Präsidenten der Europäischen Kommission, Romano Prodi, hier in Brüssel abstattete. Während des Gesprächs schaute der Präsident uns, die Repräsentanten orthodoxer, anglikanischer, römisch-katholischer und evangelischer Kirchen, an und sagte sinngemäß: Bis zu einem gewissen Grade nehmen Sie in den Kirchen die Zukunft Europas vorweg. Denn die entscheidende Aufgabe Europas ist es, der Pluralität eine Gestalt zu geben, die Einheit in Verschiedenheit zu leben. Und er fuhr fort: Die ökumenische Gemeinschaft der Kirchen ist ein Modell für die Einheit in Verschiedenheit, die wir in Europa brauchen.

Gemeinschaft in Europa bedeutet Einheit in Vielfalt. Kulturelle und religiöse Pluralität hat Europa zwar von Anfang an bestimmt. Sie ist aber keineswegs immer als selbstverständliches Element der europäischen Kultur anerkannt worden. Das Christentum hat wesentlich zur europäischen Pluralität beigetragen; die christlichen Kirchen wissen sich auch weiterhin verpflichtet, ihren Beitrag zur politischen Kultur Europas zu leisten. Die christliche Mitgift Europas ist deshalb ein wichtiges Unterpfand für Gegenwart und Zukunft. Die christlichen Prägungen sind wesentliche Grundlagen der politischen Kultur auch der Europäischen Union. Das ausdrücklich bewusst zu machen, gehört zu unseren Pflichten. Deshalb treten wir dafür ein, dass die Bedeutung der jüdisch-christlichen Tradition für die kulturelle Gestalt Europas auch im Europäischen Verfassungsvertrag klar angesprochen wird.

In der vergangenen Woche hat Finnland als sechzehnter Mitgliedsstaat den Verfassungsvertrag ratifiziert. Die Evangelische Kirche in Deutschland sieht in diesem Verfassungsvertrag ein wichtiges Unterpfand dafür, dass das Eintreten für Grundrechte und Demokratie, aber auch für Transparenz und Bürgernähe als gemeinsame Verpflichtung wahrgenommen wird. Deshalb sehen wir in dem Verfassungsvertrag ein wichtiges Instrument für die künftige Gestaltung der politischen Union.  Die Bürgerinnen und Bürger werden sich mit der Europäischen Union in dem Maß identifizieren, in dem sie sich auf die Achtung ihrer jeweiligen Kultur, Religion und Geschichte verlassen können. Auch aus diesem Grund ist ein Hinweis auf die jüdisch-christliche Überlieferung im Verfassungsvertrag dringend zu wünschen.

III. Die Sehnsucht nach dem ganz Anderen

Dies ist auch deshalb hervorzuheben, weil sich die meisten Prognosen der letzten Jahrzehnte zur Rolle der Religion als falsch erwiesen haben. Zwar hat sich in Europa die Rolle die Kirchen während der vergangenen zweihundert Jahre tiefgreifend gewandelt. In vielen Bereichen haben sie im Prozess der Säkularisierung ihre unmittelbare, mit staatlicher Unterstützung durchsetzbare Bestimmungsmacht verloren. Doch die Wirkungsgeschichte des Evangeliums dauert an: Die Botschaft von Gottes Gnade wird verkündet; Menschen gründen ihr Leben im Glauben und lassen sich zu Taten der Liebe anstiften; der Gedanke der christlichen Freiheit wirkt fort. Das Prinzip der Menschenrechte, die Ausgestaltung des demokratischen Staates, die Orientierung gesellschaftlichen Handelns an Gerechtigkeit und Solidarität oder eben die Idee eines versöhnten Europas verdanken sich entscheidenden Impulsen der jüdisch-christlichen Tradition.

Je unerbittlicher die europäische Welt auf die globalisierte Wirtschaft ausgerichtet wird, je strikter Markt und Finanzkraft, Lohnnebenkosten und Konkurrenzkampf das Leben aller bestimmen sollen, desto stärker wird nach Gegenkräften gefragt. Die meisten spüren, dass Konsum allein nicht Halt gibt, dass Wirtschaft allein nicht Sinn schenkt, dass Funktionieren allein nicht Bedeutung verleiht. Mit der Rückkehr der Religion rebelliert die Seele der Menschen gegen ihre kommerzielle Reduktion. Die Vorstellung, dass sich der Glaube in die Privatsphäre abschieben lasse und dass gesellschaftliches Zusammenleben ohne die öffentliche Erkennbarkeit von Religion und Glaube möglich sei, gehört der Vergangenheit an. Natürlich bedeutet das keineswegs, dass alle Menschen sich zum Glauben an Gott bekennen. Aber in vergleichsweise kurzer Zeit ist deutlich geworden, dass dies eine der Fragen ist, in denen man zu einer persönlichen Entscheidung kommen muss.

Heute müssen zugleich mit der wirtschaftlichen Funktion des vereinigten Europa die Grundlagen seiner politischen Kultur bewusst gemacht und erneuert werden. Der Einfluss der Religion, insbesondere der Kirchen, auf die Gesellschaft – durch kulturelle Präsenz und politische Äußerungen, Gemeinwohlarbeit in den Kommunen, Diakonie und Bildung – wird in seiner Bedeutung weiter bestehen und wachsen. Allerdings vollzieht sich hierbei keine Rückkehr zu einem überholten Staatskirchentum. Nur an den Punkten, an denen sich für die gesellschaftlichen Kräfte eine Auseinandersetzung mit der Meinung der Vertreter der Religionsgemeinschaften qualitativ lohnt, wird sie auch vollzogen werden. Aber unverkennbar wächst die Nachfrage nach der geistlichen Orientierung, die von den Religionsgemeinschaften ausgeht. Unsere christlichen Kirchen müssen darauf antworten mit der Konzentration auf das, was allein sie vertreten können: die Orientierung an der Wirklichkeit Gottes. Die Kirchen vermögen es, Orte und Riten anzubieten, die über ihre eigenen Mitglieder hinaus tragfähig sind. Entwickeln wir Zutrauen zu den neuen und überraschenden Wegen, auf denen das geschieht! Europa muss sich als Wertegemeinschaft verstehen. Der Wechsel in der Ratspräsidentschaft ist ein Anlass, daran erneut zu erinnern.

 

IV. Was Menschen brauchen: Sicherheit, Frieden und die Wahrung der Menschenrechte

Wie wird das Zutrauen der Menschen wachsen, dass die  Zukunft Europas sicher ist – und dies nicht auf Kosten der einen Welt? Wie kann die Begeisterung der Menschen wachsen, sich für die Zukunft Europas zu engagieren – und dies in Solidarität mit denen, deren Menschenrechte und Menschenwürde bedroht sind? Ich will einige wenige Themen hervorheben.

(1) Europa hat nach innen Risse und nach außen Grenzen. Bei seinem Zusammenwachsen darf es nicht zur Festung werden. Mit der Europäischen Nachbarschaftspolitik will die Europäische Union jenseits ihrer neuen Außengrenzen einen „Ring befreundeter Länder“ aufbauen, die in eine zunehmend engere Beziehung eingebunden werden. Bei der Weiterentwicklung der Nachbarschaftspolitik, wie sie für die Zeit der deutschen EU-Ratspräsidentschaft geplant wird, sollten die Verwirklichung der Menschenrechte und in diesem Rahmen auch der Kampf gegen Menschenhandel in ihrem Gewicht gewürdigt werden. In der Konferenz Europäischer Kirchen leben wir die grenzüberschreitende Gemeinschaft in Europa seit vielen Jahrzehnten – in Begegnungen zwischen Gliedern unserer Gemeinden, in gemeinsamen Projekten, in Partnerschaften, im Ringen um die gemeinsamen theologischen und ethischen Grundlagen.

(2) Die Erfahrungen des vergangenen Jahrhunderts und die europäischen Grundwerte verpflichten uns in gleicher Weise zum Eintreten für Menschen, die als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention oder als anderweitig Verfolgte auf Schutz angewiesen sind. Die Menschenrechte sind in unmittelbarer Gefahr, wenn Flüchtlinge oder Asylsuchende keinen Schutz und keine Lebensperspektive finden. Bei dem Versuch, illegale Einwanderung zu verhindern, müssen deshalb die internationalen Menschenrechtsstandards eingehalten werden. Statt  Mittel der Abschreckung einzusetzen und beispielsweise Grenzkontrollen zu verstärken, müssen im Blick auf irreguläre Zuwanderung nachhaltige und langfristige Lösungen gefunden werden.

(3) Mit dem europäischen Konsens zur Entwicklungspolitik liegt jetzt erstmals ein gemeinsames Grundlagenpapier zu den Zielen und Dimensionen einer gemeinsamen  europäischen Entwicklungspolitik vor. Die Verstärkung der Mittel für Entwicklungszusammenarbeit ist ohne Zweifel ein wichtiges Element; dabei sollten auch die kirchlichen Hilfswerke wieder verstärkt wahrgenommen und unterstützt werden. Wir befürworten, dass die EU sich der Armutsbekämpfung in der Entwicklungszusammenarbeit als vorrangigem Ziel verpflichtet weiß, und treten für eine entwicklungspolitisch stimmige Gestaltung anderer Politikbereiche ein. Das entscheidende Ziel liegt darin, die Fluchtursachen durch entwicklungspolitische Maßnahmen in den jeweiligen Ländern zu überwinden. Nur dann wird es auf Dauer auch gelingen, legale Zuwanderungswege in die Europäische Union zu schaffen, die fair und transparent sind.

(4) Der Klimawandel macht deutlich, dass wir den Folgen unseres Tuns nirgendwo entkommen und dass wir nur eine Erde mit begrenzen Ressourcen haben. Energiepolitik wird ein Schwerpunktthema sowohl der deutschen EU-Ratspräsidentschaft als auch des G-8-Gipfels in Heiligendamm sein. Mit Sorge nimmt die Evangelische Kirche in Deutschland wahr, dass alternativen, die Umwelt schonenden Energiekonzepten nicht die notwendige Priorität eingeräumt wird; vielmehr treten wieder verstärkt Maßnahmen der fossilen und atomaren Energiegewinnung in den Mittelpunkt der Debatte. Angesichts des dramatischen Klimawandels ist es geboten, ohne falsche Kompromisse für die Nachhaltigkeit der Energieversorgung einzutreten.

(5) Ein weiteres Thema liegt mir am Herzen: die Armut in Europa. Wir setzen uns gegen Entwicklungen zur Wehr, die zum Ausschluss nicht nur einzelner, sondern ganzer Gruppen von den Möglichkeiten gesellschaftlicher Beteiligung führen. Wirtschaft, Bildung, Familie, Diakonie, Kirchengemeinden sind die fünf Felder, auf die sich die Vorschläge beziehen, die wir dazu unlängst in einer Denkschrift über „Gerechte Teilhabe“ vorgelegt haben. Die Synode der EKD hat vor einem Monat daran erinnert, dass wir als Gottes Ebenbilder mit gleicher Würde begabt sind. Es gibt Lebenssituationen in Armut, die der Würde des Menschen Hohn sprechen; und es gibt ebenso auch ein falsches Vertrauen auf Reichtum und einen nicht zu rechtfertigenden Umgang mit ihm. Wir Menschen sind von Gott aneinander gewiesen und tragen füreinander Verantwortung. Einzelne oder ganze Gruppen vom gemeinsamen Leben auszuschließen und ihnen die Teilhabe zu verweigern, ist Sünde vor Gott. Gott traut uns zu, Europa gerecht zu gestalten und seinen Reichtum zum Wohle aller einzusetzen. In diesem Geist rufen wir dazu auf, dass Armut bekämpft und Reichtum in die Pflicht genommen wird.

(6) Die Verantwortung für Frieden und Versöhnung lenkt unsere Aufmerksamkeit schließlich auf die Frage nach einer kohärenten Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Viele kritische Anfragen dazu beziehen sich auf die Gewichtung zwischen militärischen und zivilen Instrumenten im Umgang mit Krisen, ihrer Prävention wie ihrer Bewältigung. Als Kirchen treten wir für den Vorrang gewaltfreier Konfliktlösungen und den Ausbau präventiver Möglichkeiten ein. Die Erfahrungen, die christliche Kirchen auf diesem Feld gesammelt haben, können dabei eine Hilfe sein. Aber wir erwarten zugleich mit besonderer Dringlichkeit, dass die Europäische Union ein Vorreiter darin wird, die Möglichkeiten der zivilen Krisenbearbeitung auszuschöpfen.

V.  Auf dem Weg

Die Dritte Europäische Ökumenische Versammlung in Sibiu wird unter dem Thema stehen: „Das Licht Christi scheint auf alle – Hoffnung auf Einheit und Erneuerung für Europa“. Damit wird ein zentrales Motiv unseres christlichen Glaubens aufgenommen. Christus als das Licht der Welt zeigt uns den Weg dazu, für Gerechtigkeit, Frieden und die Bewahrung der Schöpfung einzutreten. In der Charta Oecumenica haben wir uns dazu verpflichtet, unseren Beitrag dazu gemeinsam zu leisten. Nun geht es darum, diese Verpflichtung in die Tat umzusetzen. Mit dem gemeinsamen Eintreten für den Friedensbeitrag Europas wollen wir das Licht bezeugen, das in Jesus Christus in unsere Welt gekommen ist.