Anerkennungsrichtlinie der EKD

Die Anerkennungsrichtlinie der EKD setzt einen gemeinsamen und einheitlichen Standard für Anerkennungsverfahren in evangelischer Kirche und Diakonie. Mit unabhängigen Personen besetzte und weisungsfrei arbeitende Kommissionen nehmen die Unrechtserfahrungen von betroffenen Personen entgegen, hören in einem Gespräch die Geschichte der betroffenen Person und sprechen eine finanzielle Anerkennung zu. Mit der Richtlinie werden die Kommissionen neu strukturiert, das Leistungsniveau wird erhöht und das Anerkennungsverfahren auch für nicht-verjährte Fälle geöffnet.

Anerkennungsrichtlinie der EKD

Dies ist eine nicht-amtliche Entwurfsfassung, die dem Beschluss des Rates der EKD zugrunde lag. Rechtsgültig ist die Fassung, die im Amtsblatt der EKD erscheinen wird.

Häufige Fragen

 

Fragen zum Prozess

Fragen zu den Anerkennungskommissionen

Fragen zum Verfahren

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