Anerkennungsrichtlinie der EKD
Die Anerkennungsrichtlinie der EKD setzt einen gemeinsamen und einheitlichen Standard für Anerkennungsverfahren in evangelischer Kirche und Diakonie. Mit unabhängigen Personen besetzte und weisungsfrei arbeitende Kommissionen nehmen die Unrechtserfahrungen von betroffenen Personen entgegen, hören in einem Gespräch die Geschichte der betroffenen Person und sprechen eine finanzielle Anerkennung zu. Mit der Richtlinie werden die Kommissionen neu strukturiert, das Leistungsniveau wird erhöht und das Anerkennungsverfahren auch für nicht-verjährte Fälle geöffnet.
Dies ist eine nicht-amtliche Entwurfsfassung, die dem Beschluss des Rates der EKD zugrunde lag. Rechtsgültig ist die Fassung, die im Amtsblatt der EKD erscheinen wird.
Häufige Fragen
Fragen zum Prozess
Fragen zu den Anerkennungskommissionen
Fragen zum Verfahren
- Welche Fälle können bei den Anerkennungskommissionen gemeldet werden und welche nicht?
- Verbleiben alle Informationen nur bei der Anerkennungskommission?
- Wie läuft das neue Anerkennungsverfahren ab?
- Müssen betroffene Personen Beweise vorbringen?
- Können sich betroffene Personen im Verfahren von anderen Personen begleiten lassen?
- Wie hoch sind die Anerkennungsleistungen nach der neuen Richtlinie?
- Müssen Anerkennungsleistungen versteuert werden und werden sie auf Sozialleistungen angerechnet?
- Was sind immaterielle Anerkennungsleistungen?
- Was passiert, wenn eine betroffene Person mit der Entscheidung der Anerkennungskommission nicht einverstanden ist?
- Wie lange braucht die Umsetzung? Wann können Anträge nach dem neuen System gestellt werden?
- Gelten die neuen Regeln auch für bereits entschiedene Fälle?
- Was geschieht jetzt mit Anträgen, über die noch nicht entschieden wurde oder die noch vor dem Start der neuen Anerkennungskommissionen gestellt werden?
- Welche Auswirkungen haben die Anerkennungsverfahren für die Tatpersonen?
- Werden die Vorwürfe in aktuellen Fällen auch an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet?