Barmer Theologische Erklärung
Einführung zur Barmer Theologischen Erklärung
Die Theologische Erklärung der Bekenntnissynode in Barmen vom 31. Mai 1934 ist die zentrale theologische Äußerung der Bekennenden Kirche unter der nationalsozialistischen Herrschaft 1933-1945. Sie richtete sich gegen die falsche Theologie und das Kirchenregime der so genannten „Deutschen Christen“, die damit begonnen hatten, die evangelische Kirche der Diktatur des „Führers“ anzugleichen.
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) bestätigt in Artikel 1 (3) ihrer Grundordnung mit ihren Gliedkirchen die von dieser Bekenntnissynode getroffenen Entscheidungen. Ganz überwiegend betrachten die Gliedkirchen der EKD die Barmer Theologische Erklärung als wegweisendes Lehr- und Glaubenszeugnis. Die unierten Landeskirchen Baden, Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Hessen und Nassau, Lippe, Pfalz, Rheinland, Westfalen und Oldenburg nehmen in ihren Grundordnungen Bezug auf sie. Die lutherischen Kirchen von Sachsen, Mitteldeutschland und Bayern haben die Barmer Theologische Erklärung in ihre Verfassung aufgenommen, in Hannover wird dieser Schritt vorbereitet.
Einige Kirchen stellen die Barmer Theologische Erklärung als Bekenntnisgrundlage in eine Reihe mit den Texten der Bibel und den Bekenntnisschriften der Reformation, so die Reformierte Kirche und die Nordkirche. In einigen Landeskirchen, etwa in der Evangelischen Kirche im Rheinland, werden Pfarrerinnen und Pfarrer bei der Ordination auf die Barmer Erklärung verpflichtet.
Auch für zahlreiche Kirchen aus der evangelischen Ökumene wurde die Barmer Theologische Erklärung eine maßgebliche Orientierung für ihr eigenes Bekennen, Lehren und Widerstehen.