Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Schwestern und Brüder,
lieber Propst Liebich,
in Ihrer freundlichen Begrüßung haben Sie auch die Rathauspassage erwähnt, das letzte Projekt an dem ich in meiner Zeit in der Hamburger Diakonie mitarbeiten konnte. Am 1. Juli feiert sie ihren 10-jährigen Geburtstag: Die Ladenzeile unter dem Hamburger Rathausmarkt. Sie gab Langzeitarbeitslosen eine neue Chance und brachte viele Hamburger an einem Ort zusammen, der vorher verwahrlost war. Sie hatte aber, wie sich bald herausstellte, ein Problem: Einige Tätigkeiten – wie der Verkauf von Altbüchern, die Verkehrs- und Touristikberatung oder Gepäckaufbewahrung und der Fahrradverleih – lösten zwar Nachfrage aus, doch die erzielten Einnahmen waren auf Dauer zu gering, um Tariflöhne davon zahlen zu können. Seit dieser Zeit bin ich Anhänger eines Kombilohn-Modells, das gesellschaftlich gewünschte sinnvolle Arbeit möglich macht, auch wenn sie sich betriebswirtschaftlich nicht rechnet.
Bei meinem Antrittsbesuch bei Arbeitsminister Riester habe ich ihm diese Überlegungen vorgetragen. Er war aufgeschlossen und überzeugt, dass für ein entsprechendes Modell im Rahmen einer Zusammenlegung von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe Platz sein würde. Nach seiner Ablösung hat die dann eingesetzte ‚Hartz-Kommission’ dieses Thema nicht aufgegriffen. Neue Hoffnungen auf die Einführung des Kombilohns hat das Regierungsprogramm der Großen Koalition geweckt. Doch bis heute warten wir vergeblich. Bei den nächsten Begegnungen des Rates der EKD mit den Präsidien von CDU und SPD werden wir dieses Thema erneut ansprechen.
Ich erinnere in diesem Zusammenhang an ein Wort aus der Armuts-Denkschrift aus dem Jahr 2006: „Es ist an der Zeit, dass … allen Langzeitarbeitslosen je nach ihren individuellen Möglichkeiten auf dem regulären oder auf dem sogenannten ‚zweiten’ Arbeitsmarkt passgenau und dauerhaft, nötigenfalls durch direkt öffentlich bereitgestellte Arbeitsplätze, geholfen wird.“
Als 1999 unsere Dienststelle von Bonn nach Berlin umzog, gab es in kirchlichen Kreisen auch die Sorge, dass es in der so viel säkulareren Großstadt für die Kirchen kälter werden könne, in der Christen nur noch in der Minderheit sind. Inzwischen können Prälat Jüsten, mein katholischer Kollege, und ich gemeinsam das Fazit ziehen, dass Offenheit und Wohlwollen die vorherrschenden Verhaltensweisen sind, die uns begegnen. Das gilt für unsere Anliegen, für die Annahme unser Einladungen und auch für die Schnelligkeit, mit der uns Gesprächstermine ermöglicht werden. Die Zusammenarbeit zwischen den kirchlichen Verbindungsbüros ist eng und vertrauensvoll. Der ökumenische Frühling ist bei uns von Dauer, weil Unterschiede in der Lehre der Kirchen sich nur selten auf die politischen Inhalte unserer Arbeit auswirken.
Im Blick auf verschiedene Beobachtungen lässt sich sagen: Die Wirkungsmöglichkeit der Kirchen, die in Bonn bereits gut waren, haben sich eher noch verbessert.
Das Verhältnis zu den Abgeordneten und den Parteien
Zu meinen Aufgaben als Bevollmächtigter gehört auch ein pastorales Mandat, das Kontaktpflege und das Angebot von Seelsorge für die evangelischen Abgeordneten des Deutschen Bundestages einschließt. Nach unserer Kenntnis sind insgesamt 236 der 612 Mitglieder des Parlaments evangelisch (39 %). Deutlich mehr als es unserem Anteil an der Bevölkerung (31 %) entspricht. Bezogen auf die Fraktionen ergibt sich folgendes Bild:
SPD 99 von 222 Mitgliedern der Fraktion 45 %
CDU/CSU 89 von 223 Mitgliedern der Fraktion 39 %
FDP 29 von 61 Mitgliedern der Fraktion 48 %
Die Grünen 14 von 51 Mitgliedern der Fraktion 27 %
DIE LINKE 5 von 53 Mitgliedern der Fraktion 9 %
Die evangelischen Abgeordneten lade ich regelmäßig zu Gebetsfrühstücken ein. Ein Viertel der Abgeordneten reagiert jeweils mit einer Zusage zu einem der beiden Termine. Und da sich dieses Viertel personell immer neu zusammensetzt, sind die Begegnungen um 7.30 Uhr eine wirklich gelingende Form der Kontaktpflege und des Dialogs. Eine von schleichender Säkularisierung ausgezehrte Volkskirchlichkeit bildet sich in solcher Teilnahmebereitschaft jedenfalls nicht ab.
Die Beziehungen zu allen im Bundestag vertretenen Parteien haben sich in Berlin konstruktiv weiterentwickelt. Der Kontakt zur SPD, die die größte Gruppe evangelischer Parlamentarier stellt, ist traditionell gut. Wichtige Politiker haben die engen Beziehungen geprägt. Ich erinnere an Gustav Heinemann, Erhard Eppler, Johannes Rau oder Jürgen Schmude. Auch für den heutigen Vorsitzenden Kurt Beck ist ein aufmerksames Interesse für die beiden großen Kirchen kein Lippenbekenntnis. Bei allen Bemühun-gen, die Kirchensteuer stabil zu erhalten, war das Bundesland Rheinland-Pfalz ein verlässlicher Partner. Bemerkenswert ist auch die enge Zusammenarbeit mit Frau Bundesministerin Wieczorek-Zeul im Bereich der Entwicklungspolitik.
Das Verhältnis zwischen EKD und Union hat sich seit dem Umzug nach Berlin deutlich aufgehellt. In den letzten drei Jahrzehnten des vergangenen Jahrhunderts hatten sich verschiedene Konfliktthemen angesammelt: Die Debatte um eine neue Ostpolitik, die Nato-Nachrüstung oder auch die Nutzung der Kernenergie wurden von großen Teilen der evangelischen Kirche anders bewertet. Seit ihrer Wahl zur Vorsitzenden der CDU hat Frau Bundeskanzlerin Merkel einer Verbesserung der Beziehungen Aufmerksamkeit und Zeit gewidmet. Hinzu kam, dass neue politische Herausforderungen eine Annäherung in Sachfragen ermöglichten. Ich nenne z.B. die Frage der Mitgliedschaft der Türkei in der Europäischen Union, den Kopftuchstreit oder die Stützung des Religionsunterrichts in Berlin und Brandenburg in der Konkurrenz gegenüber den neuen Lehrfächern LER und Ethik. Auch die Forderung nach einem islamischen Religionsunterricht gehört zu den Gemeinsamkeiten.
Die FDP hatte 1974 und 1994 sehr kirchenkritische Beschlüsse gefasst. Damals sind der Schulartikel der Verfassung, der Status der Militärseel-sorger und das eigenständige Arbeitsrecht dabei infrage gestellt worden. Der Bundesvorstand der FDP hat nun am 10. Dezember 2007 neue ‚Liberale Leitlinien zum Verhältnis von Staat, Kirchen und Religionsgemeinschaften’ beschlossen. Sie betonen die wichtige Rolle der Glaubens- und Religionsgemeinschaften für die pluralistische Gesellschaft. Ein radikaler Laizismus wird abgelehnt. Die weltanschauliche Neutralität des Staates sei durchaus mit einer partnerschaftlichen Zuordnung von Staat und Reli-gionsgemeinschaften vereinbar. Unter Punkt 7 wird der Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach an öffentlichen Schulen als Teil der Werteerziehung ausdrücklich verteidigt. Erfreut sind wir auch, dass jüngere FDP-Abgeordnete bemerkenswert häufig an unseren Gebetsfrühstücken teilnehmen.
Für die Bündnisgrünen war das Gemeinsame Wort der Kirchen zur wirt-schaftlichen und sozialen Lage aus dem Jahr 1997 ein Impuls, die Kirchen stärker als einen potentiellen Partner zu sehen. Auch der offene Konsultationsprozess, in dem diese kirchliche Parteinahme für arbeitslose und ausgegrenzte Menschen erarbeitet wurde, sprach die Grünen an und ließ ihre Bedenken gegen kirchliche Sonderrechte, wie sie z.B. im eigenen Arbeitsrecht der Kirchen bestehen, zurücktreten.
Seit unsere Dienststelle in Berlin arbeitet, hat sich vielfach ein Zusam-menwirken im Bereich der Flüchtlings- und Migrationspolitik ergeben. Ich erinnere mich noch an mein erstes Gespräch mit der damaligen Ausländerbeauftragten Marie Luise Beck in einem Restaurant am Gendarmenmarkt. Plötzlich tritt Innenminister Schily ein. Er sieht uns, stutzt und grüßt mit dem Satz: „Da sitzen ja die Richtigen zusammen.“
Einer der regelmäßigen Besucher unserer Gebetsfrühstücke ist Bodo Ra-melow, der kirchenpolitische Sprecher der Fraktion ‚DIE LINKE’. Er ist auch interessiert an einem Dialog über das Unrecht, dass die frühere SED Christen und Kirchen über 40 Jahre hinweg zugefügt hat. Zwei derartige Gespräche mit Kirchenvertretern haben im vergangenen Halbjahr in Erfurt und Dresden stattgefunden. In der Bundestagsfraktion ‚DIE LINKE’ sind die Abgeordneten in der Mehrheit, die - so wie Ramelow – einen westdeutsch gewerkschaftlichen Hintergrund mitbringen. Zwischen dem Rat der EKD und dem Präsidium der Partei ‚DIE LINKE’ finden bisher keine Gespräche statt.
Wie wirken sich die guten Beziehungen zu den Fraktionen des Bundestages aus?
Große Sorgen hat mir die Beratung der Abgeltungssteuer im vergangenen Jahr gemacht. Sie hätte zu erheblichen Ausfällen bei der Kirchensteuer führen können. Das politische Wohlwollen, dass die Kirchen in der Bundespolitik genießen, hat schließlich zu einer befriedigenden Lösung geführt: In Zukunft werden durch einen sehr sparsamen elektronischen Datenabgleich die Banken und Sparkassen in die Lage versetzt, bei Kunden, die Mitglied einer Kirche sind, den Kirchensteueranteil auf Zinserträge und Gewinne zu ermitteln und über die Finanzämter an die entsprechende Kirche weiterzuleiten.
Ebenso positiv zu Gunsten der Kirchen ist die Unternehmenssteuerreform im Jahr 2000 korrigiert worden. Sonst hätten den Kirchen seither 600 Millionen Euro jährlich gefehlt. Dass alle Fraktionen – einschließlich der PDS – die Institution Kirche durch einen einstimmigen Beschluss des Bundes-tages unterstützten, war eine neue Mut machende Erfahrung. Denn in Bonn konnten wir bei institutionellen Belangen der Kirchen vorwiegend mit der Unterstützung der beiden großen Fraktionen rechnen.
Auch die Medien haben sich gegenüber der Zeit in Bonn verändert. Gele-gentlich stöhnen Politiker über deren gesteigerte Präsenz, die aufgestockten Hauptstadtredaktionen, die neuen Sonntagsausgaben der Zeitungen usw. In Krisenzeiten können 24 Stunden in der Politik sehr lang sein, können Karrieren beenden, Koalitionen zerbrechen und alles verändern. Andererseits können politische Entscheidungsprozesse auch sehr langwierig und zäh verlaufen. Da suchen die Medien Ansprechpartner, die den Diskurs deuten und vorantreiben. Für diese Aufgabe ist die EKD in Berlin sehr gut aufgestellt. Der Ratsvorsitzende Bischof Huber versteht es, auf die Vielfalt der Themen kompetent, treffend und druckreif zu reagieren. Er wird unterstützt von einem sehr intensiv arbeitenden Rat der EKD, der in seinen bisherigen vier Dienstjahren fünf Denkschriften, 16 ausführliche EKD-Texte und zahlreiche Impulspapiere beraten und verabschiedet hat, darunter so wichtige Dokumente wie die neue Friedens- und die Armuts-Denkschrift. Etliche dieser Anstöße tragen zur Meinungsbildung der Parlamentarier bei. Ganz aktuell beruft sich eine Gruppe von Abgeordneten bei ihrem Gesetzesantrag zur gesetzlichen Verankerung von Patientenverfügungen auf einen Vorschlag, den die EKD-Kammer für Öffentliche Verantwortung erarbeitet hat. Er bezieht sich auf Fälle eines lang dauern-den Wachkomas und schwere Demenz.
Nun zum 2. Teil meines Themas: Wo ergibt sich trotz der vielfältigen Mit-wirkungsmöglichkeiten der Kirchen die Notwendigkeit für deutlichen Widerspruch.
Der Absicht von Bundesländern, gefolterte Bürgerkriegsflüchtlinge aus Bosnien in ihre alte Heimat abzuschieben, widersprachen mein katholischer Kollege und ich in einem gemeinsamen Brief an Bundesminister Schily. Am Ende der Diskussionen stand ein Beschluss der Innenministerkonferenz, Flüchtlinge, die in Deutschland eine Therapie erhalten oder begonnen hatten, nicht gegen ihren Willen an den Ort der Traumatisierung zurückzuschicken, sondern ihnen ein Bleiberecht einzuräumen.
Nicht immer führen gemeinsame Briefe zu einem schnellen Ergebnis. Bei der Beratung des Zuwanderungsgesetzes haben Prälat Jüsten und ich viele Gespräche mit Innenpolitikern des Bundestages geführt, bis schließlich zentrale Vorschläge der Kirchen berücksichtigt wurden: Die Einrichtung von Härtefallkommissionen und die Anerkennung der nichtstaatlichen und geschlechtsspezifischen Verfolgung als Asylgrund. Angesichts der vielen zerfallenden Staaten weltweit war dies eine wichtige humanitäre Verbesserung.
Vor dem Hintergrund terroristischer Bedrohungen sind in den letzten Jah-ren mit einer ganzen Reihe von Gesetzesänderungen neue Instrumente zur Verbrechensprävention und Strafverfolgung geschaffen worden. Ins-besondere im Bereich der verdeckten Ermittlungen spielte dabei nicht sel-ten auch das Beicht- und Seelsorgegeheimnis eine Rolle. Zuletzt hatte der erste Entwurf eines Änderungsgesetzes zum BKA-Gesetz auch öffentlich für Aufsehen gesorgt, da unter bestimmten Voraussetzungen das heimliche Abhören von Seelsorgegesprächen wie auch Gesprächen von Strafverteidigern mit ihren Mandanten zulässig gewesen wäre. Der nun-mehr deutlich überarbeitete Entwurf trägt auch unserem Widerspruch Rechnung und folgt damit dem Bundesverfassungsgericht, das in einer solchen Praxis einen unzulässigen Eingriff in den Kernbereich privater Lebensgestaltung und somit der Menschenwürde sieht.
In ihrem gemeinsamen jährlichen Rüstungsexportbericht haben die bei-den Kirchen zuletzt im Dezember vergangenen Jahres den Anstieg der Rüstungsexporte von 6,2 auf 7,7 Milliarden Euro kritisiert. Deutschland ist nach den USA und Russland der drittgrößte Exporteur. Besonders kritisch sehen wir Lieferungen in Entwicklungsländer und Spannungsgebiete. Da es sich vielfach um Rüstungs-Kooperationen aus verschiedenen Ländern handelt, wäre viel gewonnen, wenn der strenge Kodex der Europäischen Union, der ja vorhanden ist, endlich verbindlich gemacht würde. Bei dem letzten Gespräch des Rates der EKD mit der Bundesregierung haben wir diese Forderung vorgetragen. Bundeskanzlerin Merkel und Außenminister Steinmeier haben das Ziel bejaht, aber einräumen müssen, dass in der Zeit der deutschen Ratspräsidentschaft ein entsprechender Vorstoß am Widerstand Frankreichs gescheitert sei.
Den Einmarsch in den Irak hat unsere Kirche abgelehnt. Der damalige Ratsvorsitzende Präses Kock hatte die Kirchenführer Europas in das EKD-Haus am Gendarmenmarkt eingeladen, um dem Einspruch das Gewicht der europäischen Kirchen zu verleihen. Doch dieser Widerspruch wurde ebenso wenig beachtet wie die ablehnende Haltung der rot-grünen Bundesregierung. Noch lange werden die Folgen diese Krieges Menschen treffen und schwer belasten.
Im vergangenen Monat haben Prälat Jüsten und ich gemeinsam mit Menschenrechtspolitikern des Bundestages irakische Flüchtlinge in Damaskus und Amman besucht. Konfrontiert wurden wir mit vielen Berichten von schwersten Gewalterfahrungen: Entführungen, Vergewaltigungen, Autobombenattentaten, massiven Bedrohungen im Alltag. Ein Hausbesuch führte mich zu Eltern, deren zwei Kinder von Geburt an geistig schwerstbehindert sind. Im Irak wurden die Kinder therapeutisch betreut und sie selbst für ihre besondere Aufgabe geschult. Vergleichbare Angebote gibt es in Damaskus nicht. In bestimmten Situationen werden die Kinder eingeschlossen.
Trotz der vielen traumatischen Erfahrungen fühlen sich die Geflohenen, mit denen wir sprachen, mit ihrem Heimatland Irak tief verbunden und würden lieber heute als morgen dorthin zurückkehren. Das gilt uneingeschränkt auch für die christlichen Flüchtlinge. Was die Christen jedoch von den anderen Flüchtlingsgruppen unterscheidet, ist ihre Überzeugung, dass ihre Lebensgrundlage in der Heimat nachhaltig zerstört wurde. Um im heutigen Irak zu überleben, braucht man die Zugehörigkeit zu einem Stamm, die Aufnahme in ein ethnisch geschlossenes Wohngebiet oder den Schutz durch eine Miliz. All dies ist für die kleine christliche Minderheit nicht vorstellbar.
Anfang dieses Monats haben die Justiz- und Innenminister der Europäischen Union die Aufnahme irakischer Flüchtlinge erneut vertagt. Jetzt wäre es an der Zeit, dass Deutschland dem guten Beispiel Schwedens folgt, das Flüchtlinge aufnahm. Angesichts sehr niedriger Asylbewerberzahlen wäre dies realisierbar. Die Kirchen fordern es seit vielen Monaten. Um einen weiteren Vorstoß von Bundesinnenminister Schäuble für eine Flüchtlingsaufnahme in Deutschland zu unterstützen, haben wir die kirchlichen Beauftragten bei den Landesregierungen um Mithilfe gebeten.
Das Beispiel der irakischen Flüchtlinge erlaubt mir, auch noch auf einen anderen wichtigen Arbeitsbereich hinzuweisen:
Bis zu 40 % unserer Gesetze fußen inzwischen auf Vorgaben der Europäischen Union. Seit 1990 unterhält meine Dienststelle daher auch in Brüssel ein Büro, das - ganz ähnlich unserer Arbeit in Berlin – den politischen Meinungsbildungsprozess im Sinne der kirchlichen Anliegen beeinflusst. Auch dort stellen wir fest, dass unsere fachlichen Beiträge zur Asyl- und Migrationspolitik, zu Bioethik und Sozialpolitik uns zunehmend Respekt verschaffen. Das zeigt sich auch darin, dass der Vertrag von Lissabon einen regelmäßigen Dialog zwischen der EU und den europäischen Kirchen rechtlich absichern will. Durch das Votum der Iren ist er wieder unsicher geworden. Aber, mit oder ohne Reformvertrag, wir führen diesen Dialog auf allen Ebenen, auf denen Entscheidungen fallen, die das Leben von Mensch und Schöpfung beeinflussen.
Tu deinen Mund auf für die Stummen
und die Sache aller, die verlassen sind.
(Spr. 31,8).
Dieses biblische Wort hat unsere Kirche als Überschrift für die Arbeit mei-ner Dienststelle bestimmt. Diesem Ziel fühlt sich unser Team in Berlin und Brüssel sehr verbunden.