Das Augsburger Bekenntnis
Dieses unter der Federführung von Philipp Melanchthon (1497-1560) verfasste Bekenntnis wurde 1530 vom kursächsischen Altkanzler Gregor Brück auf Deutsch und Lateinisch Kaiser Karl V. in Augsburg überreicht.
Vorwort
Das Augsburger Bekenntnis ist eine Zusammenfassung lutherischer Lehre und Praxis, das auf dem Reichstag in Augsburg 1530 Kaiser Karl V. übergeben wurde. Es besteht aus 28 Abschnitten (Artikeln). Es wurde vor allem von Philipp Melanchthon verfasst. Das Anliegen des Augsburger Bekenntnisses war nachzuweisen, dass die auf Martin Luthers Einsichten zurückgehende ‚neue Lehre‘ mit der kirchlichen Lehre vom Anfang der Kirche an übereinstimmte (Artikel 1-22) und nur Missstände aufgehoben wurden (Artikel 23-28). Eine Kirchenspaltung war nicht intendiert.
Im Augsburger Religionsfrieden 1555 wurde das Augsburger Bekenntnis Maßstab für evangelische Religionsfreiheit, so dass sich auch einige reformierte Kirchen einer Variante dieses Bekenntnisses anschlossen.
Abkürzung für das Augsburger Bekenntnis ist „CA“ von ihrem lateinischen Titel „Confessio Augustana“ her. Einige lutherische Kirchen tragen aber auch das „AB“ im Namen für „Augsburgischen Bekenntnisses“, z. B. in Österreich: „Evangelische Kirche AB“ für die dortige lutherische Kirche.