Downloads Musiknutzung und Urheberrecht
Kirche und Musik
Informationen zum Urheber- und Rundfunkbeitragsrecht
Musik, Texte, Noten - sie spielen in der Kirche eine bedeutende Rolle. Aber ist das, was technisch möglich ist, auch erlaubt? Die EKD hat viele Nutzungen von Werken durch Pauschalverträge für die kirchliche Arbeit abgegolten. Darüber und an welchen Stellen die Rechte anderer beachtet werden müssen, informiert ein Leitfaden.
Mit dem Rundfunkbeitrag, der in der Regel haushalts- oder einrichtungsbezogen zu zahlen ist, wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk finanziert. Je nach der Situation vor Ort stellt sich die Zahlungspflicht im kirchlichen Bereich unterschiedlich dar.
Die Betreibervergütung ist für das Betreiben eines Gerätes zu zahlen, das z.B. für die Vervielfältigung von Texten zur Verfügung gestellt wird. Zu vergüten ist ferner, vergleichbar mit der Wiedergabe eines Musikstückes, die Vervielfältigung eines Textes.
Meldungen für Musiknutzung bei Veranstaltungen, GEMA
Im Bereich der evangelischen Kirche finden viele Veranstaltungen und Konzerte statt, bei denen Musik genutzt wird. Vor einer Veranstaltung sollte man sich informieren, ob und ggf. welche Schritte erforderlich sind, damit die Musik rechtmäßig genutzt wird.
Erfolgt eine Nutzung von Musik, so ist diese über das GEMA-Online-Portal anzumelden.
Gesamtvertrag VG Musikedition (Merkblatt und Meldebogen)
Das Vervielfältigen von Noten und Liedtexten ist für den Bereich der evangelischen Kirche durch Pauschalverträge abgesichert. Es gibt jedoch auch Bereiche, die vom Pauschalvertrag nicht umfasst sind. Hier ist jeweils eine einzelne Lizensierung vorzunehmen.
Das Vervielfältigen von Noten geschützter Werke/Ausgaben und geschützter Liedtexte ist in Deutschland grundsätzlich verboten (§ 53 Abs. 4a UrhG). Relevante Ausnahmen für die Praxis gibt es nicht. Auch sog. „Privatkopien“ sind nicht erlaubt. Das bedeutet, dass jede Vervielfältigung genehmigungs- und lizenzpflichtig ist.
Das Kopieren von Noten ist in der Regel nur erlaubt, wenn entweder die freie Nutzung eines Werkes erlaubt ist, ein Pauschalvertrag Anwendung findet oder wenn eine separate Nutzungslizenz erworben wurde. In den meisten Fällen können Nutzungsrechte bei der VG Musikedition erworben werden. Teilweise haben Rechteinhaber*innen dieser Rechtewahrnehmung widersprochen.