Downloads Musiknutzung und Urheberrecht

Kirche und Musik

Informationen zum Urheber- und Rundfunkbeitragsrecht

Urheberrecht Stand Mai 2024

Urheberrecht in den Kirchen der EKD - GEMA - VG Musikedition

Musik, Texte, Noten - sie spielen in der Kirche eine bedeutende Rolle. Aber ist das, was technisch möglich ist, auch erlaubt? Die EKD hat viele Nutzungen von Werken durch Pauschalverträge für die kirchliche Arbeit abgegolten. Darüber und an welchen Stellen die Rechte anderer beachtet werden müssen, informiert ein Leitfaden. 

Merkblatt Rundfunkbeitrag

Der Rundfunkbeitrag - Informationen für kirchliche Einrichtungen

Mit dem Rundfunkbeitrag, der in der Regel haushalts- oder einrichtungsbezogen zu zahlen ist, wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk finanziert. Je nach der Situation vor Ort stellt sich die Zahlungspflicht im kirchlichen Bereich unterschiedlich dar. 

Merkblatt zur Betreibervergütung für Kirchen

Merkblatt zur Betreibervergütung für Kirchen - VG Wort

Die Betreibervergütung ist für das Betreiben eines Gerätes zu zahlen, das z.B. für die Vervielfältigung von Texten zur Verfügung gestellt wird. Zu vergüten ist ferner, vergleichbar mit der Wiedergabe eines Musikstückes, die Vervielfältigung eines Textes.

Meldungen für Musiknutzung bei Veranstaltungen, GEMA

Gesamtvertrag Merkblatt und Meldebogen zur Vervielfältigung

Konzert- und Veranstaltungsvertrag mit der GEMA

Im Bereich der evangelischen Kirche finden viele Veranstaltungen und Konzerte statt, bei denen Musik genutzt wird. Vor einer Veranstaltung sollte man sich informieren, ob und ggf. welche Schritte erforderlich sind, damit die Musik rechtmäßig genutzt wird. 

Informationen zur Nutzung des GEMA-Online-Portals

GEMA-Online-Portal

Erfolgt eine Nutzung von Musik, so ist diese über das GEMA-Online-Portal anzumelden. 

Gesamtvertrag VG Musikedition (Merkblatt und Meldebogen)

Gesamtvertrag und Meldebogen zur Vervielfältigung

Das Vervielfältigen von Noten und Liedtexten ist für den Bereich der evangelischen Kirche durch Pauschalverträge abgesichert. Es gibt jedoch auch Bereiche, die vom Pauschalvertrag nicht umfasst sind. Hier ist jeweils eine einzelne Lizensierung vorzunehmen. 

Screenshot Vervielfaeltigungen (Kopien) von Noten und Liedtexten in der EKD-Gemeinde

Das Vervielfältigen von Noten geschützter Werke/Ausgaben und geschützter Liedtexte ist in Deutschland grundsätzlich verboten (§ 53 Abs. 4a UrhG). Relevante Ausnahmen für die Praxis gibt es nicht. Auch sog. „Privatkopien“ sind nicht erlaubt. Das bedeutet, dass jede Vervielfältigung genehmigungs- und lizenzpflichtig ist.

Screenshot VG Musikedition

Das Kopieren von Noten ist in der Regel nur erlaubt, wenn entweder die freie Nutzung eines Werkes erlaubt ist, ein Pauschalvertrag Anwendung findet oder wenn eine separate Nutzungslizenz erworben wurde. In den meisten Fällen können Nutzungsrechte bei der VG Musikedition erworben werden. Teilweise haben Rechteinhaber*innen dieser Rechtewahrnehmung widersprochen.