Ergänzendes Hilfesystem für Betroffene sexuellen Missbrauchs
Die EKD hat Verantwortung übernommen, indem sie sich am Ergänzenden Hilfesystem (EHS) im institutionellen Bereich beteiligt. Damit wird ein weiterer wichtiger Beitrag zur Aufarbeitung erlittenen Leids in der Vergangenheit durch die Übernahme von Sachleistungen bis zu Höhe von 10.000 Euro übernommen. Das EHS springt ein, wenn Sachleistungen benötigt werden, die zum Beispiel Kranken-, Renten-, oder Unfallversicherung nicht übernehmen.
Weiterführung des Ergänzenden Hilfesystems
Die EKD wird sich unbefristet am Ergänzenden Hilfesystem (EHS) für Betroffene sexuellen Missbrauchs beteiligen. Anträge können über die Geschäftsstelle Fonds Sexueller Missbrauch gestellt werden.
- Dritter Änderungsvertrag
Im ergänzenden Hilfesystem werden bis auf Weiteres Anträge bearbeitet.
- Zweiter Änderungsvertrag
Im ergänzenden Hilfesystem werden bis zum 31. Dezember 2023 Anträge bearbeitet.
- Erster Änderungsvertrag
Im ergänzenden Hilfesystem werden bis zum 31. Dezember 2019 Anträge bearbeitet.
- Text der Vereinbarung 2013 in der Fassung vom 13.05.2015