Hinschauen - Helfen - Handeln
Hinweise für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung durch beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitende im kirchlichen Dienst
Sexualisierte Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen – welche auch vor Kirchenmauern und diakonischen Einrichtungen keinen Halt macht – hat Deutschland tief erschüttert. Die bekannt gewordenen Vorfälle haben deutlich gemacht, dass bestehende präventive Anstrengungen in diesem Bereich auch in der evangelischen Kirche erheblich verstärkt werden müssen. Wir wollen hinschauen, helfen und handeln!
Die evangelische Kirche unterstützt die von sexualisierter Gewalt Betroffenen und tritt nachdrücklich für Aufarbeitung und Prävention derartiger Übergriffe in ihren Einrichtungen ein. Klare Verfahrensweisen und verlässliche Strukturen sollen die Betroffenen ermutigen, ihr Schweigen zu brechen und sich gegenüber Vertrauenspersonen mit der Gewissheit öffnen zu können, dass ihnen schnell und in professioneller Weise geholfen wird. Dem schweren Leid betroffener Menschen soll adäquat begegnet, Verantwortung wahrgenommen und so das Vertrauen in kirchliche Institutionen und deren Glaubwürdigkeit wiederhergestellt und gefestigt werden. Dem Bedarf nach transparenten und zuverlässigen Reaktionen im Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung trägt die Evangelische Kirche in Deutschland seit vielen Jahren mit einem Katalog von Empfehlungen für die Landeskirchen, Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen Rechnung. So wurden im August 2002 die „Hinweise für den Umgang mit Fällen von Pädophilie und sexuellem Missbrauch Minderjähriger bei Mitarbeiter/innen der evangelischen Kirche“ als Leitlinien für die Arbeit in der evangelischen Kirche veröffentlicht. Diese wurden im März 2010 als Empfehlung für alle Gliedkirchen bekräftigt und um Hinweise zu Fällen von Kinderpornografie erweitert.
Gliedkirchenübergreifende Arbeitsgruppen haben diese Leitlinien im Jahr 2012 erneut überarbeitet und inhaltlich vertieft. Am 28. Juni 2012 wurde der hier veröffentlichte Text in der Kirchenkonferenz der EKD von allen evangelischen Landeskirchen angenommen.
Diese vorgelegte Überarbeitung folgt den Leitlinien zur Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden des auf Bundesebene eingesetzten Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“. Sie nimmt ferner Erkenntnisse aus den vom Kirchenamt der EKD durchgeführten Veranstaltungen zur disziplinarrechtlichen Aufarbeitung von Sexualstraftaten durch Mitarbeitende im kirchlichen Dienst auf. Das Handlungskonzept verfolgt das Ziel, möglichst große Transparenz sowie ein schnelles und konsequentes Handeln nach gemeinsamen Grundsätzen sicherzustellen. Das Kirchenamt der EKD folgt mit dieser Veröffentlichung dem Anliegen und Wunsch der in der Kirchenkonferenz versammelten Gliedkirchen, diese Empfehlungen in den Landeskirchen, den Gemeinden, den diakonischen Einrichtungen und in der Öffentlichkeit bekanntzumachen sowie deren nachhaltige Implementierung in den jeweiligen Organisationsstrukturen voranzutreiben.