Kirche und Staat
Informationen rund um das Religionsverfassungsrecht
Staat und Kirche sind in der Bundesrepublik Deutschland getrennt. Seit der Weimarer Reichsverfassung von 1919 gelten die drei Grundsätze Religionsfreiheit, Trennung von Staat und Religionsgemeinschaften und deren Selbstbestimmungsrecht. Berührungspunkte zwischen Staat und Kirche gibt es trotzdem.