Die Zukunft mitgestalten

Kommissionen des Rates der EKD

Schreibende Hand, Protokoll, Symbolbild

Kirche entwickelt sich weiter. Sie muss vorausdenken und ihre Organisation und Struktur laufend in föderativer Zusammenarbeit auf neue Entwicklungen hin ausrichten. Das hilft ihr dabei, die Zukunft mitzugestalten und nicht nur auf Entwicklungen zu reagieren. Dieser Aufgabe dienen sechs Kommissionen des Rates der EKD:

Innerkirchliche Verständigung und Meinungsbildung fördern

Die Kommissionen fördern die innerkirchliche Verständigung und Meinungsbildung in Struktur- und Organisationsfragen. Sie sind nicht sehr bekannt, aber notwendig, um die EKD und ihr Verhältnis zu den Landeskirchen im nötigen Tempo organisch weiterzuentwickeln und Reibungsverluste gering zu halten.

Mit Budgets von meist nur wenigen tausend Euro leisten sie wichtige Abstimmungen, deren Ergebnisse den Mitarbeitenden, den ehrenamtlich Engagierten und damit den Menschen zugute kommen, die die Hilfe der Kirche in Anspruch nehmen. Die Geschäftsführung der Kommissionen liegt beim Kirchenamt der EKD in Hannover.

Die Grundordnung der EKD als Basis

Mit ihrer Arbeit stützen sich die Kommissionen auf die Grundordnung der EKD. Danach kann die EKD Richtlinien aufstellen insbesondere „für die Rechtsverhältnisse und die wirtschaftliche Versorgung Pfarrerinnen und der Pfarrer sowie der übrigen kirchlichen Amtsträger und Amtsträgerinnen; für die Erhebung kirchlicher Abgaben; für die Verwaltung des kirchlichen Vermögens“ (Artikel 9).

In den Kommissionen verständigt sich die EKD mit Landeskirchen und unterschiedlichen Mitarbeitergruppen sowie allen Menschen, die das Gesicht der Kirche mitprägen und ihre Angebote gestalten, also direkt oder indirekt an der Verkündigung des Wortes Gottes beteiligt sind.

Wenn sich die Kirchen auf kleinere Mitgliederzahlen und zurückgehende Finanzkraft einstellen müssen, wollen sie ihr Angebot so umgestalten, dass es auch künftig allen Menschen zur Verfügung steht, ohne dabei die Mitarbeitenden zu überlasten. Pfarrer haben dabei eine Schlüsselfunktion, denn für viele Menschen sind sie das Gesicht der Kirche.

In der Gesellschaft agiert die Kirche auch als Arbeitgeber – sie ist einer der größten nach dem Staat – sowie als Beteiligte am Finanzmarkt und auch im Grundstücks- und Immobilienwesen. In allen Bereichen muss sie auf dem Stand des öffentlichen Rechts bleiben. Zudem muss sie auch an dieses Handeln Maßstäbe der biblischen Botschaft anlegen. Denn auch Finanzen und Immobilien sind Mittel der Verkündigung des Evangeliums. In bestimmten Bereichen, wie etwa dem Baurecht empfehlen sich einheitliches Vorgehen und eine Verständigung innerhalb der evangelischen sowie auch mit der katholischen Kirche.

Die ökonomische Seite der Kirche

Vor allem im Finanzbeirat und in der Steuerkommission diskutieren Fachleute Grundfragen der ökonomischen Seite der Kirche. Unter anderem beraten die Mitglieder mit über den Haushalt der EKD und ihre mittelfristige Finanzplanung. Darüber hinaus stimmen sie finanzielle Belange der EKD und der Mitgliedskirchen sowie den wirtschaftlichen Ausgleich zwischen Landeskirchen mit unterschiedlichen Einnahmen ab. Und sie beraten den Rat der EKD in Finanz- und Steuerfragen.

Eine Mittelstellung zwischen Kommissionen und Kammern nehmen Ad-hoc-Kommissionen ein, also Arbeitsgruppen für ein umgrenztes Vorhaben. Oft dienen sie zur Erstellung einer Publikation.

                                                                                                                                                                            wt

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