Vereinbarungen mit den UBSKM

Gemeinsame Erklärung über eine unabhängige Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und Diakonie nach verbindlichen Kriterien und Standards

Am 13.12.2023 wurde die „Gemeinsame Erklärung über eine unabhängige Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und Diakonie nach verbindlichen Kriterien und Standards“ durch die Bevollmächtigte des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union – als Vertretung der EKD –, den Präsidenten der Diakonie Deutschland – als Vertretung der Diakonie Deutschland – und der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) unterzeichnet.

Ziel der Gemeinsamen Erklärung ist die umfassende, vergleichbare und transparente Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in den evangelischen Landeskirchen und diakonischen Landesverbänden. Wesentlicher Bestandteil für die Erreichung dieses Ziels ist die Einrichtung Unabhängiger Regionaler Aufarbeitungskommissionen. Diese sollen eine niedrigschwellige Erreichbarkeit auch für Betroffene im Kontext der evangelischen Kirche und der Diakonie sicherstellen. Teilweise haben sich Landeskirchen hierfür auch zu Verbünden zusammengeschlossen, in denen die entsprechenden diakonischen Landesverbände beteiligt sein werden.

  • Was heißt Aufklärung und unabhängige Aufarbeitung im Rahmen dieser Gemeinsamen Erklärung?
    • Benennung der Taten, Ursachen und Folgen von sexualisierter Gewalt im Raum der evangelischen Kirche und Diakonie sowie die Erfassung von Erfahrungen betroffener Menschen sowohl bezogen auf die Taten als auch im Kontext von Aufklärung und Aufarbeitung,
    • Identifikation von Strukturen, die sexualisierte Gewalt ermöglicht, begünstigt oder deren Aufdeckung erschwert haben,
    • Anerkennung des geschehenen Unrechts und des verursachten Leids und der oft lebenslangen Folgen für Betroffene sowie die Ermöglichung einer Umsetzung des Rechts auf individuelle Aufarbeitung,
    • Untersuchung des administrativen und verfahrensrechtlichen Umgangs mit Vorfällen sexualisierter Gewalt, sowohl mit Blick auf Betroffene sowie auf Täter*innen bzw. Beschuldigte.
  • Welches Ziel hat institutionelle Aufarbeitung?

    Die institutionelle Aufarbeitung soll

    • einen institutionellen und gesellschaftlichen Reflexionsprozess anregen und aufrechterhalten,
    • Betroffenen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten Zugang zu den sie betreffenden Informationen und Unterlagen ermöglichen, sie an Prozessen der Aufarbeitung beteiligen und sie zum erfahrungsgeleiteten Diskurs befähigen,
    • Dazu beitragen, aus gewonnenen Erkenntnissen weitere Schlussfolgerungen für den Schutz vor sexualisierter Gewalt zu ziehen,
    • einen Beitrag zur gesamten kirchlichen, diakonischen und gesellschaftlichen Aufarbeitung leisten,
    • den Schutz von Kindern, Jugendlichen und allen Menschen vor sexualisierter Gewalt in Kirche und Diakonie sowie Gesellschaft unter Einbezug der sich entwickelnden Aufarbeitungsexpertise fokussieren und stärken.
  • Wie wurde die Gemeinsame Erklärung erarbeitet?

    Die Gemeinsame Erklärung wurde durch die UBSKM, die bei ihr angesiedelte AG Kirchen und die AG Aufarbeitung des Beteiligungsforums Sexualisierte Gewalt innerhalb eines intensiven Diskussionsprozesses entwickelt.

  • Wofür gibt es neben dem Dokument der Gemeinsamen Erklärung noch eine Auslegungshilfe?

    Die Auslegungshilfe ist als Begleitdokument zur Gemeinsamen Erklärung über eine unabhängige Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und Diakonie nach verbindlichen Kriterien und Standards zu verstehen. In dem Dokument werden einzelne, innerhalb der Gemeinsamen Erklärung angeführte Punkte näher erläutert.

    Dies bezieht sich vor allem auf die Struktur und Aufgaben der Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommissionen sowie die strukturelle Beteiligung von Betroffenen und deren Mitarbeit in diesen Kommissionen. Nach fachlicher Notwendigkeit kann die vorliegende Auslegungshilfe gemeinsam durch die Unterzeichner*innen der Gemeinsamen Erklärung und die bei ihnen angesiedelten Strukturen angepasst werden.

 

Zweite Vereinbarung mit dem Unabhängigen Beauftragten (UBSKM)

vom 16. Februar 2016

Die zweite Vereinbarung vom 16. Februar 2016 dient weiterhin der Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch Die zweite Vereinbarung befasst sich mit der Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch vom 16. Februar 2016. Inhalte dieser Vereinbarung sind die relevanten Handlungsfelder der EKD, das gemeinsame Verständnis von Schutzkonzepten, eine Bilanz der Jahre 2012-2014, die Vorhaben für die Jahre 2015-2019, die Mitwirkung am Monitoring und die Kampagne/Initiative „Kein Raum für Missbrauch“.

Deckblatt Vereinbarung EKD - UBSKM 2016

Vereinbarung zwischen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM)

Erste Vereinbarung mit dem Unabhängigen Beauftragten (UBSKM)

vom 18. Juni 2012

Die erste Vereinbarung befasst sich mit der Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch, der am 30. November 2011 seinen Abschlussbericht zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt beschlossen hat. Die Inhalte dieser Vereinbarung beziehen sich auf die Verantwortungsgemeinschaft zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt, die Aktivitäten der EKD zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt, das Monitoring und die Berichterstattung gegenüber dem Runden Tisch, einen Überblick über bereits erfolgte Umsetzungsmaßnahmen und die Unterstützung von Befragungen in den Jahren 2012 und 2013.

Vereinbarung UBSKM-EKD-2012

Vereinbarung zur Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch zwischen Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM)