Bund, Länder und Kirchen verlängern Anmeldefrist der Stiftung Anerkennung und Hilfe
Anmeldungen zum Erhalt von Stiftungsleistungen sind nun bis zum 31. Dezember 2020 möglich
Die Stiftung Anerkennung und Hilfe erbringt Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen an Betroffene, die zwischen 1949 und 1975 als Kinder oder Jugendliche in der Bundesrepublik Deutschland bzw. im Zeitraum von 1949 bis 1990 in der ehemaligen DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder stationären Einrichtungen der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben und heute noch an den Folgen leiden. Um Stiftungsleistungen erhalten zu können, war es bisher erforderlich, dass Betroffene sich spätestens bis zum 31. Dezember 2019 an eine Anlauf- und Beratungsstelle wenden und sich dort für Leistungen anmelden.
Bund, Länder und Kirchen haben sich nun als Errichter der Stiftung gemeinsam dazu entschlossen, die Anmeldefrist zum Erhalt von Stiftungsleistungen um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2020 zu verlängern.
Bundesminister Hubertus Heil: „Die Verlängerung der Anmeldefrist ist wichtig, da viele Betroffene den Weg zur Stiftung noch nicht gefunden haben. Auch Betroffene, die erst spät von der Stiftung erfahren haben oder noch Zeit brauchen, um innere Widerstände gegen eine Offenbarung ihres Schicksals zu überwinden, sollen nicht ausgeschlossen bleiben.“
Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Reinhard Kardinal Marx: „Die Stiftung wurde von Bund, Ländern und Kirchen errichtet, um möglichst viele Betroffene von Unrecht und Leid zu erreichen und ihnen das zu bieten, was sie im Namen trägt – Anerkennung und Hilfe. Mit der Verlängerung der Anmeldefrist verbinden wir die Hoffnung, dass sich nun auch Betroffene an die Stiftung wenden und die Hilfsangebote wahrnehmen können, die dazu aus den unterschiedlichsten Gründen bisher noch nicht in der Lage waren.“
Der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm: „Kirchliche Einrichtungen stehen für das Evangelium und damit für die Botschaft der Liebe Gottes. Wo diese Liebe mit Füßen getreten wurde, indem Schutzbefohlene Unrecht und Leid erfahren haben, erfüllt uns das mit Scham. Ihr Leid muss anerkannt werden. Und wo es möglich ist, muss ihnen geholfen werden. Es ist deswegen gut, dass die Anmeldefrist nun verlängert wurde.“
Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung in Mecklenburg-Vorpommern und Vorsitzende der 96. Arbeits- und Sozialministerkonferenz, Stefanie Drese: „Die Unterstützungen der Stiftung sind Ausdruck der staatlichen und gesellschaftlichen Anerkennung des Unrechts, welches den Betroffenen widerfahren ist. Deshalb freue ich mich sehr, dass sie nun mehr Zeit erhalten, sich bei der Anlauf- und Beratungsstelle zu melden. Mit der Verlängerung der Anmeldefrist wird der Beitrag zur öffentlichen und individuellen Anerkennung sowie zu finanziellen Hilfen für Menschen, die in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren mussten, aufrechterhalten.“
Der überregionale Fachbeirat der Stiftung Anerkennung und Hilfe, der sich aus Betroffenen, Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern von Betroffenen sowie Sachverständigen zusammensetzt, begrüßt es sehr, dass die Anmeldefrist um ein Jahr verlängert und die Öffentlichkeitsarbeit der Stiftung intensiviert wurde. Aus seiner Sicht sollte der Öffentlichkeitsarbeit auch in Zukunft eine hohe Bedeutung beigemessen werden. Ein besonderes Augenmerk muss dabei auf die Betroffenen, die heute immer noch in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie leben, gelegt werden. Der Fachbeirat geht davon aus, dass insbesondere durch motivierende Zeitungsartikel, Radio- oder Fernsehbeiträge Betroffenen die Angst davor genommen werden könnte, erlebtes Leid und Unrecht gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Anlauf- und Beratungsstellen zu offenbaren - und so der Eine oder die Andere ermutigt werden, sich bei der Stiftung anzumelden.
Anlauf- und Beratungsstellen der Stiftung sind seit 2017 in allen 16 Bundesländern eingerichtet. Genauere Informationen zu den Anlauf- und Beratungsstellen und zur Stiftung Anerkennung und Hilfe bietet der barrierefreie Internetauftritt www.stiftung-anerkennung-hilfe.de und das Infotelefon der Stiftung (0800 221 2218).
Hannover, 12. Februar 2019
Pressestelle der EKD
Carsten Splitt