Bundestag beschließt Anti-Missbrauchsgesetz

Berlin (epd). Das Amt der unabhängigen Missbrauchsbeauftragten bekommt mehr Gewicht. Der Bundestag verabschiedete am Freitag in Berlin ein Gesetz, das dieses Amt sowie den dort angesiedelten Betroffenenrat und die unabhängige Aufarbeitungskommission gesetzlich absichert und ihre Kompetenzen erweitert. Ziel ist es, den Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt zu verbessern.

Neu eingeführt wird unter anderem, dass der oder die Missbrauchsbeauftragte mindestens einmal pro Legislaturperiode einen Bericht erstellt „über das Ausmaß von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und über deren Folgen“. Auch „Empfehlungen für erforderliche Maßnahmen“ sollen enthalten sein. Die Bundesregierung muss den Amtsinhaber oder die Amtsinhaberin zudem bei allen Vorhaben einbeziehen, die etwas mit dem Aufgabenbereich des oder der Beauftragten zu tun haben.

Das Amt der oder des unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs gibt es seit 2010. Bislang wurde die Stelle per Kabinettsbeschluss besetzt, künftig geschieht das durch eine Wahl im Bundestag. Zudem wird das Amt umbenannt: Der Titel lautet künftig: unabhängige Bundesbeauftragte oder unabhängiger Bundesbeauftragter gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen.

Derzeitige Missbrauchsbeauftragte ist seit Frühjahr 2022 Kerstin Claus. Laut dem nun verabschiedeten Gesetz soll sie ihre bis Ende März 2027 laufende Amtszeit wie geplant erfüllen.

Sprecher der Betroffenenvertretung des Beteiligungsforums Sexualisierte Gewalt Detlev Zander: „Endlich beginnt der Staat damit erste gesetzliche Standards zum Schutz vor und zur Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt zu setzen. Mehr Rechte für betroffene Personen, dauerhafte Strukturen auf Bundesebene und jährliche Berichte an das Parlament!. Das ist ein toller Erfolg!“

Nancy Janz, Sprecherin der Betroffenenvertretung des Beteiligungsforums Sexualisierte Gewalt: „Das neue Gesetz ist ein wichtiger erster Schritt, dem bald weitere folgen müssen. Ob Aufarbeitung, Prävention, Intervention und vor allem auch bei der Frage wie betroffene Personen unterstützt und das ihnen angetane Unrecht auch finanziell anerkannt werden kann, braucht es für die gesamte Gesellschaft einheitliche Standards!“

Kirchenpräsidentin der Evangelische Kirche der Pfalz und Sprecherin der Beauftragten im Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt Dorothee Wüst: „Das ist ein wichtiges Gesetz, und ich bin erleichtert, dass es noch von diesem Bundestag verabschiedet werden konnte. Als Kirche tragen wir Verantwortung für eine systematische und unabhängige Aufarbeitung. Staatliche Standards sind dringend notwendig, um uns darin zu unterstützen.“