EKD-Synode diskutiert Aufarbeitung sexualisierter Gewalt
Bischöfin Fehrs stellt 11-Punkte-Plan vor
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) will ihre Maßnahmen zur Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt deutlich ausweiten. Dazu haben Rat und Kirchenkonferenz der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) im zweiten Halbjahr 2018 gemeinsam ein umfangreiches Maßnahmenpaket entwickelt. Bischöfin Kirsten Fehrs hat dies heute der in Würzburg tagenden Synode, dem evangelischen Kirchenparlament, mit einem 11-Punkte-Handlungsplan vorgestellt, der u. a. neue Studien sowie eine unabhängige zentrale Ansprechstelle umfasst.
Bischöfin Fehrs unterstrich, dass bereits seit 2010 Kirche und Diakonie Maßnahmen der Prävention, Intervention und Hilfe ergriffen haben. Dies mit dem Ziel, „sich mit dem Leid der Betroffenen auseinanderzusetzen und Verantwortung für die Verfehlung der Institution zu übernehmen. Fehrs: „Das heute diskutierte Thema ist also nicht neu. Die EKD fängt nicht erst bei Null an.“ Deutlich ausgebaut werden sollen nach Angaben von Fehrs die Maßnahmen zur systematischen Aufarbeitung von Fällen sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche. Für die Umsetzung des 11-Punkte-Plans stellt die EKD 2019 rund 1 Million Euro bereit. Fehrs: „Sieht man exemplarisch auf die Aufarbeitung in der Nordkirche, ist zu sagen: Die evangelische Kirche hat systemisch gesehen ganz spezifische Risikofaktoren, die noch deutlicher als bisher zu analysieren sind, um sie anzugehen.“ So werden die landeskirchlichen Aufarbeitungsprozesse um zwei überregionale Studienvorhaben ergänzt. Die EKD hat darüber hinaus einen fünfköpfigen Beauftragtenrat gebildet. Hamburgs Bischöfin Kirsten Fehrs ist Sprecherin des neuen Gremiums. Als Konsequenz aus einem Hearing Mitte 2018 der „Unabhängigen Aufarbeitungskommission“ des „Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs“ (UBSKM) wird die EKD 2019 eine unabhängige zentrale Ansprechstelle für Betroffene einrichten.
Weitere Informationen unter
https://www.ekd.de/Missbrauch-23975.htm
https://www.ekd.de/Hinschauen-Helfen-Handeln-bei-Missbrauch-24023.htm
Der vollständige Wortlaut des Berichts steht unter https://www.ekd.de/weitere-berichte-39241.htm zur Verfügung.
Würzburg, 12. November 2018
Pressestelle der EKD
Carsten Splitt
Über die Synode der EKD: Die Synode der EKD ist neben Rat und Kirchenkonferenz eines der drei Leitungsorgane der EKD. Sie tagt vom 11. bis 14. November in Würzburg. Nach der Grundordnung der EKD besteht die 12. Synode aus 120 Mitgliedern. Zu den Aufgaben der Synode zählen die Erarbeitung von Kundgebungen und Beschlüssen zu Fragen der Zeit sowie die Begleitung der Arbeit des Rates der EKD durch Richtlinien. Die Synode berät und beschließt aber auch den Haushalt und die Kirchengesetze. Geleitet wird die Synode vom Präsidium unter dem Vorsitz von Präses Irmgard Schwaetzer. Sie ist zugleich Mitglied des 15-köpfigen Rates der EKD. Vorsitzender des Rates der EKD ist Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm. Die EKD ist die Gemeinschaft von 20 lutherischen, reformierten und unierten Landeskirchen. 21,5 Millionen evangelische Christinnen und Christen in Deutschland gehören zu einer der 13.900 Kirchengemeinden.