Familiennachzug für subsidiär Geschützte
Präses Rekowski besorgt über geplante Änderung
Nach Bekanntwerden des Änderungsantrags zur vorläufigen Regelung des Familiennachzugs für subsidiär Geschützte, der zwischen CDU, CSU und SPD als Partner einer möglichen Großen Koalition ausgehandelt wurde, äußert der Vorsitzende der Kammer für Migration und Integration der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Präses Manfred Rekowski (Evangelische Kirche im Rheinland), große Besorgnis.
Die EKD tritt weiterhin für das Recht auf Familiennachzug für subsidiär Geschützte ein: „Seit zwei Jahren ist dieses Recht ausgesetzt. Doch die Betroffenen warten auf ihre engsten Familienangehörigen. Sie hatten die Hoffnung, nach jahrelangem Warten endlich ihre Angehörigen wiedersehen zu können. Diese Hoffnung droht nun bitter enttäuscht zu werden.“ Rekowski appelliert daher an alle Bundestagsabgeordneten, die über den weiteren Umgang mit dem Familiennachzug abstimmen werden, sich die verzweifelte Situation dieser Menschen vor Augen zu führen und bei ihrer Entscheidung zu berücksichtigen.
Präses Rekowski hob hervor: „Sollte sich der jetzt vorgesehene Kompromiss, der vorsieht, als humanitäre Maßnahme pro Monat 1000 Menschen nachzuholen, durchsetzen, dann würde ein Rechtsanspruch durch einen Gnadenakt ersetzt. Natürlich befürworten wir humanitäres Engagement in der Politik, aber das darf nicht zum Ersatz für einen Rechtsanspruch werden. Gesetze auszusetzen oder laufend anzupassen, gefährdet das Gebot der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes – und damit das generelle Zutrauen in den Rechtsstaat.“
Die derzeitige Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Geschützten betrifft insbesondere syrische Staatsangehörige, die vor dem Bürgerkrieg im Land geflohen sind. Sie können Angehörige ihrer Kernfamilie, d. h. Ehepartner, minderjährige Kinder und Eltern, nicht nach Deutschland holen. Prognosen zufolge würden zwischen 100.000 und 120.000 Menschen über einen Zeitraum von mehreren Jahren geordnet nachziehen. Frühere Schätzungen hatten erheblich höhere Zahlen genannt; das Auswärtige Amt ging zuletzt von bis zu 200.000 Menschen aus.
Rekowski warnt davor, dass eine weitere Beschränkung des Familiennachzugs auch die Integration der bereits anerkannten subsidiär Geschützten erheblich erschweren würde. „Wer nicht in seine Heimat zurückkehren kann, beispielsweise weil dort ein Bürgerkrieg herrscht, muss die Möglichkeit erhalten, sich in unsere Gesellschaft integrieren zu können. Auch eine Heimat auf Zeit muss Heimat sein.“ Dazu sei die Familienzusammenführung unerlässlich. „Wer von seiner Familie getrennt ist und Angst hat um das eigene Kind, die Frau oder den Mann, der findet keine innere Ruhe. Der ist nicht mit Kopf und Herz dabei, um unsere Sprache zu lernen, eine Ausbildung, eine Arbeit, eine Aufgabe anzunehmen und auch Menschen von hier kennenzulernen.“, so Rekowski.
Die EKD unterstützt Familienzusammenführung unter anderem durch Förderung eines Fonds der Diakonie Deutschland.
Hannover, 1. Februar 2018
Pressestelle der EKD
Carsten Splitt