Gemeinsame Erklärung zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS)

Flüchtlingsfamilie in einer Flüchtlingsunterkunft in der Messe Frankfurt

 

Geflüchtetenunterkunft in der Messe Frankfurt, Halle 8, hier: Eine Familie zwischen den für Familien abgeteilten Bereichen (Foto vom 09.11.2023). Die Halle der Messe Frankfurt am Main wird als Erstaufnahmestandort von Flüchtlingen und Migranten genutzt. Sie kann bis zu 2.000 Menschen aufnehmen. 

Vor dem Hintergrund aktueller flüchtlingspolitischer Debatten und der jüngsten Einigung bei der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) haben der Sonderbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz für Flüchtlingsfragen, Erzbischof Dr. Stefan Heße, und der EKD-Beauftragte für Flüchtlingsfragen, Bischof Dr. Christian Stäblein, heute (20.12.2023) gemeinsam erklärt:

„An Weihnachten werden wir jedes Jahr erneut daran erinnert: Gott will uns in einem schutzbedürftigen und verletzlichen Kind begegnen. Er kommt als Flüchtlingskind zur Welt. Weihnachten zu feiern und den Flüchtlingsschutz zu schwächen – das passt nicht zusammen. Daher schauen wir als Kirchen mit großer Sorge auf die flüchtlingspolitischen Debatten und die geplanten Verschärfungen in Deutschland und Europa. Gemeinsam treten wir für einen starken Flüchtlingsschutz ein, dessen Maßstab die Menschenrechte und die Menschenwürde sind.

Um die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems wurde lange gerungen. Gemeinsame europäische Antworten sind notwendig. Aber: Das Vorhaben, unschuldige Menschen – auch Familien mit kleinen Kindern – in haftähnlichen Lagern an den EU-Außengrenzen zu internieren, ist verantwortungslos. Statt auf Abschreckung und Abschiebung zu setzen, statt Menschen der Perspektivlosigkeit und Not auszuliefern, müssen wir in der Europäischen Union endlich einen gemeinsamen Raum des Schutzes und der Solidarität schaffen. Der Umgang mit Geflüchteten ist eine Frage der Würde, auch unserer eigenen. In einer Welt, in der mehr als 110 Millionen Menschen gezwungen sind, ihre Heimat zu verlassen, kann unsere Antwort nicht Abweisung lauten.

Ebenso kritisch sehen wir daher die Versuche, den Flüchtlingsschutz in sogenannte sichere Drittstaaten außerhalb der EU auslagern zu wollen. Jede Person, die in einem EU-Land Schutz erbittet, hat Anspruch auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren. Gerade für Politikerinnen und Politiker, die sich am christlichen Menschenbild orientieren und die sich den Begriff der Humanität auf die Fahnen schreiben, sollte das Eintreten für den Flüchtlingsschutz ein Herzensanliegen sein.

Der Platz von Christinnen und Christen ist an der Seite der Schutzsuchenden. Sich der Verantwortung zu entledigen ist für uns keine Option.“