Johannes-Wilhelm Rörig trifft Rat der EKD

Unabhängiger Beauftragter und EKD wollen Austausch vertiefen

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Johannes-Wilhelm Rörig, wollen die bestehende Zusammenarbeit bei Prävention und Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt weiter vertiefen. Das bekräftigten UBSKM und EKD bei einem gemeinsamen Austausch in der Sitzung des Rates der EKD in Hannover. An dem Treffen, das auf Einladung des EKD-Ratsvorsitzenden, Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm, stattfand, nahm auch der „Beauftragtenrat zum Schutz vor sexualisierter Gewalt“ der EKD teil.

„Wenn Menschen im Raum der Kirche, die ja von der Liebe Gottes spricht, Opfer sexualisierter Gewalt werden und in vielen Fällen ihr Leben zerstört wird, ist das unerträglich. Wir wollen deswegen tun, was immer möglich ist, um so etwas zu verhindern. Bei der Frage, welche Maßnahmen dazu am besten beitragen können,  sind wir für den Rat des Unabhängigen Beauftragten sehr dankbar“, sagte Bedford-Strohm.

Thema bei dem mehr als einstündigen Gespräch war neben der Vergewisserung gemeinsamer Ziele und Interessen auch der Stand der Aufarbeitung und Prävention von sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche. Rörig würdigte die im November von der Synode der EKD in Würzburg verabschiedeten Maßnahmen zur Verantwortungsübernahme der evangelischen Kirche:

„Ich finde es wichtig, dass wir uns gemeinsam über die Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche austauschen“, sagte Rörig. „Die Beschlüsse der Synode bilden dabei eine gute Basis um weiter voranzuschreiten. Insbesondere die geplanten Studien sind in dieser Hinsicht von großer Bedeutung. Dabei ist es notwendig, dass die Kirchen mit dem Staat gemeinsam Standards für die Aufarbeitungsprozesse entwickeln. Daran müssen Betroffene beteiligt werden und ihre Rechte bei der Aufarbeitung geklärt sein.“ Für die Koordinierung der Aufarbeitung bot Rörig eine Zusammenarbeit zwischen Beauftragtenrat und der beim UBSKM bestehenden Arbeitsgruppe an. „Das Machbare muss gemacht werden“, so der Unabhängige Beauftragte.

Die Synode hatte im November einen Maßnahmenplan von 11 Punkten beschlossen, der u. a. einen umfangreichen Aufarbeitungsprozess mit zwei Studien sowie die Einrichtung einer zentralen unabhängigen Ansprechstelle vorsieht. Für das kommende Jahr stellt die Synode 1,3 Mio. Euro zur Umsetzung der Maßnahmen zur Verfügung.

Der Ratsvorsitzende Heinrich Bedford-Strohm bekräftigte die Entschlossenheit der evangelischen Kirche zur umfassenden Aufarbeitung: „Sexualisierte Gewalt darf nirgendwo in unserer Gesellschaft ein Tabuthema sein. Wir übernehmen Verantwortung für das, was Kindern und Jugendlichen in kirchlichen Einrichtungen oder von kirchlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen angetan wurde.“

Das Gespräch war auch eine Reaktion der evangelischen Kirche auf das Hearing, das die Unabhängige Aufarbeitungskommission beim UBSKM im Juni dieses Jahres veranstaltete. Dort hatten Betroffene u. a. klare Zuständigkeiten in der evangelischen Kirche gefordert.

Die Sprecherin des in der Folge konstituierten „Beauftragtenrates zum Schutz vor sexualisierter Gewalt“, Bischöfin Kirsten Fehrs, betonte: „Es ist wichtig, dass wir unsere eigene Institution kritisch unter die Lupe nehmen. Das kann nur unter Einbeziehung der Betroffenen geschehen. Dass diese Menschen mit uns trotz traumatischer Erfahrungen und zerbrochenen Vertrauens reden, verdient Dank und Respekt.“

Bereits in 2013 hatten UBSKM und EKD eine gemeinsame Vereinbarung zu gelingender Prävention sexualisierter Gewalt geschlossen. Die evangelischen Landeskirchen hatten sich nach den Empfehlungen des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“ zu einer vielfältigen Präventionsarbeit verpflichtet. Dazu wurden u. a. Schutzkonzepte in der kirchlichen Kinder – und Jugendarbeit umgesetzt sowie Schulungen für haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende eingeführt.

Hannover, 15. Dezember 2018

Pressestelle der EKD
Carsten Splitt