Schlichtungswesen

Die Schlichtungseinrichtungen der Evangelischen Kirche in Deutschland haben ihren Sitz allesamt im Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland in Hannover.

  • Der Schlichtungsausschuss entscheidet bei Einwendungen auch nach erneuter Beratung in der Arbeitsrechtlichen Kommission sowie Nichteinigung in der Arbeitsrechtlichen Kommission. Daneben gibt es auch Fragen, über die der Vorsitzende des Schlichtungsausschusses allein entscheidet.

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  • Mit dem Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sollen Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindert oder beseitigt werden. In der EKD wurde eine gemeinsame Beschwerdestelle eingerichtet, die für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zuständig ist.

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