Lindner: Kirchlicher Segen bei Hochzeit „war mir wichtig“
Frankfurt a.M. (epd). Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat die Bedeutung des kirchlichen Segens für seine Ehe mit der Journalistin Franca Lehfeldt betont. „Es gibt ein Mehr, das über uns beide und unser gemeinsames Leben hinausweist. Das in einem Gottesdienst zu bedenken und den Segen zu empfangen, war mir wichtig“, sagte er dem christlichen Magazin „chrismon“ (Dienstag, online). Lindner und Lehfeldt hatten sich am Wochenende kirchlich auf Sylt trauen lassen, obwohl sie keine Kirchenmitglieder sind.
Lindner sagte, er habe seinen Amtseid im vergangenen Jahr bekanntlich auf Gott geschworen. Aus einer Kirche auszutreten, bedeute schließlich nicht, aus jeder Form der Spiritualität auszutreten.
Er nahm auch die evangelische Kirchengemeinde in Schutz. „Nach meinem Verständnis kommt doch der individuellen Entscheidung im Protestantismus eine besondere Rolle zu. Ich dachte, dass das damit verbundene Vertrauen auf den einzelnen Seelsorger die evangelische Glaubensgemeinschaft prägen würde. Warum wurde das Pfarrerin Zingel nicht zuteil?“, sagte er. Die Pastorin Susanne Zingel hatte den Traugottesdienst in der evangelischen Kirche St. Severin in Keitum gehalten. Ob die Gemeinde für die Trauung Spenden erhalten hat, wollte Lindner nicht mitteilen. Der Gemeinde sei aber kein wirtschaftlicher Nachteil entstanden.
Lindner sagte, Zingel habe ihn in seinem Nachdenken bestärkt, eventuell in die evangelische Kirche einzutreten. Es gebe Hinweise, dass sich unter seinen Vorfahren schon im 16. Jahrhundert protestantische Theologen und Pfarrer befunden hätten. Ihn habe manche Reaktion jedoch verunsichert, sagte Lindner. In die katholische Kirche, aus der er im Alter von 18 Jahren ausgetreten sei, wolle er hingegen nicht wiedereintreten.
Der evangelische Bischof von Schleswig und Holstein, Gothart Magaard, hatte die kirchliche Trauung von Lindner und Lehfeldt verteidigt. Zwar sehe die Lebensordnung der Nordkirche, zu der die Sylter Gemeinde gehört, vor, dass bei einer Trauung mindestens ein Partner Kirchenmitglied sein soll. Ausnahmen lägen jedoch im Ermessen des Seelsorgers.