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beim Digitalinnovationsfonds

Auf dieser Seite finden Sie ab Mitte Januar 2025 alle Unterlagen, die Sie für die Bewerbung brauchen. Wir möchten es Ihnen einfach machen und gestalten das Antragsformular so schlank wie möglich.

Häufige Fragen

  • Wie kann ich einen Antrag stellen?

    Beschreiben Sie uns im Antragsformular bitte kurz Ihre Idee und welches Ziel Sie damit erreichen möchten. Füllen Sie die Daten zu Ihrem Projekt und der gewünschten Förderung aus. Senden Sie den vollständig ausgefüllten Antrag bitte per E-Mail an digital@ekd.de.

  • Bis wann muss ich meinen Antrag stellen?

    Anträge bis 5.000 Euro werden von uns laufend bearbeitet. Sie können direkt in der Stabsstelle Digitalisierung beschlossen werden.

    Anträge über 5.000 Euro werden von einem Vergabeausschuss beschlossen. Für das erste Vergabeverfahren können nun Anträge berücksichtigt werden, die bis Ende März 2025 bei uns eingegangen sind.

    Im Herbst 2025 wird es eine weitere Sitzung des Vergabeausschusses geben, auf der die Restmittel vergeben werden. Einen Abgabeschluss für Anträge, die an diesem Verfahren teilnehmen wollen, wird noch bekannt gegeben.

     

  • Wer kann durch den Digitalinnovationtsfonds gefördert werden?

    Gefördert werden können Projekte von Einzelpersonen oder Gruppen und kirchlichen Institutionen, die mit ihrem Projekt digitale Innovation in der Evangelischen Kirche von Deutschland voranbringen wollen. Um möglichst viele unterschiedliche Erprobungsräume zu erschließen, werden Projekte mit maximal 100.000 EUR für maximal 24 Monate gefördert. Kleinere Vorhaben von bis zu 2.000 Euro fördern wir weiterhin für maximal 12 Monate.

    Projekte aus Abteilungen des Kirchenamtes der EKD und Medien des Gemeinschaftswerk Evangelische Publizistik können aus Haushaltsgründen nicht gefördert werden.

    Grundsätzlich gilt das Subsidiaritätsprinzip:  Projekte in Kirchengemeinden finanziert die EKD nur dann, wenn damit eine innovative Idee erprobt wird, die im Erfolgsfall für die Gemeinschaft der Gliedkirchen nützlich ist.

  • Welche Projekte können gefördert werden?

    Grundsätzlich unterstützt der Digitalinnnovationsfonds Projekte, die auf die folgenden grundlegenden Ziele des Projektes Kirche im digitalen Wandel einzahlen:


    1. „Menschen werden von Kirche im digitalen Raum erreicht und Kirche wird von den Menschen erreicht. Bei kirchlichen Kernaufgaben werden auch digitale Möglichkeiten genutzt.“
       
    2. „Effektivität und Effizienz der Verwaltung und IT der EKD und der Gliedkirchen sind gegenüber dem Ist-Stand durch Zusammenarbeit und Vernetzung gesteigert.“
       
    3. „Evangelische Kirche nutzt digitale Instrumente in ihren Leitungs- und Organisationsstrukturen und agiert damit in einer neuen analog-digitalen Leitungs- und Kommunikationskultur.“
       
    4. „EKD ist zusammen mit den Gliedkirchen kompetent hinsichtlich der theologisch-ethischen Reflexion der Digitalisierung in der öffentlichen Debatte und der Digitalisierung kirchlicher Handlungsfelder.“ 

    Die vorgelegten Projekte sollen innovativ sein, d.h. in der kirchlichen Nutzung neuartige Aspekte aufweisen (z.B. ist es auch als innovativ anzusehen, wenn in der Industrie gut etablierte Digitaltechnologie nun neu in den kirchlichen Nutzen gestellt wird).

    Geförderte Projekte sollen ihre Arbeit nach Möglichkeit unter offenen Lizenzen (z.B. Creative Commons, GPL) stellen. Bei maßgeblichen Förderungen durch die EKD soll die EKD mit den Gliedkirchen maßgeblich an den Rechten der Ergebnisse profitieren. Ausnahmen gelten u.a. bei Erprobungsförderungen und nicht einholbaren Schutzrechten.

  • Was ist ein Projekt?

    Ein Projekt im Sinne der Projektförderung ist eine zeitlich begrenzte Maßnahme, die ein festes Ziel verfolgt. Das heißt, es gibt einen festen Anfangs- und einen festen Endpunkt. Zwischen diesen Zeitpunkten hat alles Platz, was es braucht, um das Projekt zum definierten Ziel zu bringen. Häufig ist das Ziel ein Produkt: Am Ende des Projektes steht etwas da, dass es vorher so noch nicht gab: ein Kurs, ein Softwareprodukt, ein Event z. B. Manchmal ist aber auch der Weg das Ziel. Dann steht am Ende des Projektes ein Erkenntnisgewinn zu einer spezifischen Fragestellung. Dieser Erkenntnisgewinn kann in einer abschließenden Evaluation gesichert werden.

    Die Förderung ist nicht davon abhängig, ob ein Projekt gelingt. Es kann immer passieren, das Vorhaben aus den unterschiedlichsten Gründen scheitern. Oft lassen sich gerade daraus wichtige Erkenntnisse gewinnen. Dennoch ist es wichtig für die Projektbewertung, dass deutlich wird, dass das Projekt gelingen kann. Dabei hilft eine genaue Beschreibung der einzelnen Projektschritte und ein realistisch gesetztes Ziel. Für die Bewertung der Umsetzbarkeit des Projektes ist es außerdem wichtig, dass ein solider Finanzierungsplan vorliegt, bei dem Ausgaben und Einnahmen ausgeglichen sind.

  • Was ist digital?

    „Digital“ sind Projekte, die digitale Werkzeuge zur Lösung eines Problems einsetzen. Sie ermöglichen z.B. ortsungebundene Kommunikation und können so die Zielgruppe vergrößern oder verändern. Digitale Werkzeuge können auch die Arbeit neu und häufig effektiver gestalten. Die Nutzung digitaler Werkzeuge kann die Organisations- und Kommunikationskultur verändern, weil z.B. Zusammenarbeit leichter möglich wird oder Menschen bei Prozessen besser beteiligt werden können. „Digital“ ist aber auch das Nachdenken darüber, wie Kirche im digitalen Wandel gelingen kann: im Gemeindeleben, in Veranstaltungen, in Forschung und Lehre, in der Bildung von Medienkompetenz und in der Anregung des gesellschaftlichen Diskurses.

  • Gibt es sonst noch Kriterien?

    Im Rahmen der Prüfung der Bewilligung einer Zuwendung ist die EKD an die Einhaltung der Haushaltsvorschriften zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gebunden. Das heißt, auch die Projekte, die wir fördern werden daran gemessen. Das bedeutet nicht automatisch, dass immer das Billigste genutzt oder angeschafft werden muss. Dabei ist es hilfreich, wenn eine Begründung vorliegt, warum die höherwertig ausgewählten Produkte oder Leistungen das Projekt besser zum Ziel führen.

    Ein Projekt kann u.a. auch nur dann bewilligt werden, wenn an dem Projekt großes kirchliches Interesse besteht. Ein großes kirchliches Interesse besteht unter anderem dann, wenn ein Produkt entsteht, das auch von anderen Gemeinden und kirchlichen Einrichtungen genutzt werden kann, wenn eine gesamtkirchliche Aufgabe stellvertretend übernommen wird oder wenn exemplarisch Erfahrungen gesammelt werden, von denen auch andere im Raum der evangelischen Kirche profitieren.

    Um dieses große kirchliche Interesse abzufragen, werden Anträge über 2000€ durch einen Vergabeausschuss begutachtet. In dem Vergabeausschuss sitzen Vertreter*innen der Gliedkirchen, kirchenleitende Personen, Jugenddelegierte der EKD-Synode und kirchennahe Digitalexpert*innen.

  • Was ist innovativ?

    „Innovativ“ im Sinne der Förderkriterien des Digitalinnovationsfonds sind Projekte, die es so noch nicht gibt. Dabei haben wir zwei Kategorien:

    •  Projekte bis 2000€ müssen regional innovativ sein. Das heißt, wenn das Projekt für den Kirchenkreis, das Dekanat oder den Bezirk innovativ ist, genügt das.
    • Über 2000€ müssen Projekte überregional innovativ sein. Dabei kommt in der Regel nicht die ganze Welt in den Blick, sondern die Gemeinschaft der Gliedkirchen der EKD. Je nach Projektziel kann der Fokus dabei aber auch weiter sein: Softwareprodukte sind z.B. selten konfessionell geprägt, so dass hier für die Bewertung der Innovation auch Produkte außerhalb der EKD herangezogen werden.

    Oft entstehen Projektideen nicht auf einem weißen Blatt Papier. Das heißt, es gibt bereits andere Projekte, Produkte oder Erfahrungen, an denen sich das Projekt orientiert. Für die Bewertung der Innovationskraft, die durch das Projekt ausgeht, ist es daher wichtig, vergleichbare Projekte in den Blick zu nehmen. Hilfreich ist es hierbei, wenn die Projektinspirationen transparent gemacht werden und bei Ziel und Zielgruppe des Projektes deutlich gemacht wird, wie das Projekt ein Problem besser, spezifischer oder für eine andere Zielgruppe löst.

  • Wieviel Geld kann ich bekommen?

    Um eine möglichst schnelle und sachgerechte Bearbeitung der Projektanträge gewährleisten zu können, gibt es unterschiedliche Förderstufen.

    Kleinere Anträge mit einer Fördersumme bis 5.000 EUR durchlaufen ein vereinfachtes Verfahren. Über die Projekte entscheidet die Stabsstelle Digitalisierung direkt. Bis zu einer Höhe von 2.000 EUR muss kein Finanzierungsplan vorgelegt werden. Der maximale Förderzeitraum beträgt 12 Monate.

    Über Projekte ab 5.001 EUR Förderbetrag werden durch den Vergabeausschuss entschieden. Dieser tagt in der Regel dezentral in einer Videokonferenz an zwei Terminen im Jahr. Beschlüsse über 25.000 EUR werden mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder getroffen, alle weiteren Beschlüsse durch einfache Mehrheit.

    Für Förderanträge ab 2.001 EUR Förderbetrag ist nur in begründeten Einzelfällen eine 100-prozentige Förderung möglich. Je einreichende Person, Personengruppe oder Institution können Projekte bis maximal 100.000 EUR gefördert werden. Bei mehreren Anträgen durch denselben Antragssteller kumulieren sich die Fördersummen. Der maximale Förderzeitraum beträgt 24 Monate.

  • Wie fülle ich den Finanzierungsplan aus?

    Der Finanzierungsplan stellt die geplanten Einnahmen und Ausgaben für das Projekt dar.

    Die Einnahmen beschreiben, woher Gelder für das Projekt kommen. Als Einnahmen gibt es:

    • Eigenmittel. Dieser Betrag wird von dem* der Antragsteller*in das Projekt aus eigenen (Haushalts-)Mitteln eingebracht.
    • Beantragte EKD Projektförderung: Dieser Betrag soll durch die EKD zur Verfügung gestellt werden.
    • Andere Mittel: Weitere Gelder, die durch andere Zuwendungsgeber für das Projekt zur Verfügung gestellt werden.
    • Sonstige Einnahmen: Einnahmen, die durch das Projekt erzielt werden, z.B. Eintrittsgelder, Teilnahmegebühren etc.

    Die Ausgaben beschreiben, wofür die Einnahmen des Projektes genutzt werden sollen. Als Ausgaben gibt es:

    • Personalkosten: Das eigene Personal, welches für das Projekt tätig wird und durch den*die Zuwendungsempfänger*in bezahlt wird. Ehrenamtliche Arbeitszeit kann hierbei, solange sie nicht vergütet und entsprechende Zahlungen dokumentiert sind, nicht hinzugerechnet werden. Bei bereits vorhandenem Personal ist darauf zu achten, dass dokumentiert ist, welche Arbeitszeitanteile für das Projekt genutzt werden.
    • Sachkosten: Hierunter fallen z.B. Mieten für Räume oder Mieten für technische Geräte, Verbrauchsmaterialien, Reisekosten, Fortbildungskosten und auch Honorarkosten.
    • Investitionen: Die mit der Zuwendung der EKD durchgeführten baulichen Maßnahmen und beschafften bzw. hergestellten Gegenstände, deren Wert im Einzelfall 410 Euro (ohne Umsatzsteuer) übersteigt, sind Investitionen. Dies können z.B. Computer, Tabletts, Kameras oder auch Computerprogramme, Lizenzen etc. sein. Die Wertgrenze von 410 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist dabei zu beachten. Unterhalb dieser Grenze sind einzelne Ausgaben den Sachkosten zuzuordnen.
  • Können auch andere christliche Institutionen gefördert werden?

    Dritte wie beispielsweise Diakonie, ökumenische Partnerkirchen, die römisch-katholische Kirche etc. sind eingeladen, an der Umsetzung des Beschlusses der Synode mitzuarbeiten. Für eine Beteiligung am Digitalinnovationsfonds können sie zusätzliche Mitteln für eigene/anteilig finanzierte gemeinsame Projekte einbringen und ein Mitglied in den Vergabeausschuss entsenden. Die eingebrachten Mittel können nur mit Zustimmung des jeweiligen Ausschussmitglieds genutzt werden. Der Rat entscheidet über die Aufnahme von weiteren Mitgliedern. 

  • Was passiert, wenn ich den Antrag eingereicht habe?

    Wenn ihr Antrag bei uns eingegangen ist, prüfen wir, welche Möglichkeiten für eine Zusammenarbeit und Unterstützung in diesem Thema bestehen. Dabei achten wir u. a. auf Ihren Projektantrag, aber auch auf bestehende Themen. Nach und/oder während der Prüfung melden wir uns bei Ihnen. Wenn wir Ihr Projekt unterstützen können, erhalten Sie einen sogenannten Bewilligungsbescheid per E-Mail.

    Aus rechtlichen Gründen sind nun noch Papier und Unterschrift erforderlich. Bitte lesen Sie den Bescheid und senden Sie uns die beiliegende Empfangsbestätigung unterschrieben per Post zurück an: Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), Stabsstelle Digitalisierung, Herrenhäuser Str. 12, D-30419 Hannover

    Nach Eingang der Bestätigung einer Prüfung der Unterlagen freuen wir uns, Ihr wichtiges Projekt unterstützen zu dürfen. Mit einem geprüften unterschriebenen Antrag ist die Voraussetzung erfüllt, dass unsere Kasse für Ihr Projekt den bewilligten Betrag Geld überweisen wird.

    Mehr dazu finden Sie in der Datei „Ausfüllhilfe“.

  • Wer entscheidet über meinen Antrag?

    Die Vergabe der Mittel wird von einem Vergabeausschuss von Mitgliedern der Synode, des Rates, von Vertretungen der Landeskirchen sowie von Expertinnen und Experten gesteuert. Kleinere Anträge werden direkt in der Stabsstelle Digitalisierung entschieden.

    Für die unterschiedlichen Förderstufen gibt es dabei unterschiedliche Regelungen. Nicht für jeden Antrag muss das ganze Gremium zusammentreten. Näheres dazu finden Sie unter der Frage: „Wie viel Geld kann ich bekommen?“

  • Ich kann die Datei nicht öffnen, da ich kein Microsoft Word benutze. Was mache ich jetzt?

    Wenn Sie Probleme beim Öffnen des Formulars als Word-Vorlage haben, melden Sie sich bitte bei digital@ekd.de.