EKD stellt Weichen für einheitliches Pfarrerdienstrecht
Hannover (epd). Die evangelische Kirche stellt die Weichen für ein Vereinheitlichung des Dienstrechts für Pfarrer. "Wir wollen einen gemeinsamen Weg gehen, und die Richtung stimmt", sagte der badische Landesbischof Ulrich Fischer am Montag vor der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Es sei dringend erforderlich, dass die Landeskirchen in diesem Kernbereich enger zusammenarbeiten, sagte das Ratsmitglied bei der Einbringung eines entsprechenden Gesetzentwurfs. Damit soll der Wechsel von Pfarrern über die Grenzen von Landeskirchen hinweg einfacher werden.
Im Bereich der evangelischen Kirche sind rund 22.000 Pfarrer tätig, davon 14.300 in Kirchengemeinden. Derzeit gibt es in den 22 evangelischen Landeskirchen elf unterschiedliche Pfarrerdienstgesetze. Diese Rechtszersplitterung erschwere auch zunehmend die Akzeptanz bei staatlichen Stellen, argumentierte Bischof Fischer. Grundlegende Unterschiede, die der Vereinheitlichung des Dienstrechts entgegenstünden, seien nicht erkennbar geworden. Fischer erinnerte daran, dass im Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR bereits 1982 einheitliche Regelungen des Dienstrechts für bekenntnisverschiedene Kirchen möglich waren.
Unter anderem wird mit dem Gesetzentwurf die bisherige Präsenzpflicht für Pfarrer angepasst. Die Verpflichtung zur Anwesenheit wird durch die Pflicht zur Erreichbarkeit abgelöst. Zudem lässt das Gesetzeswerk Ausnahmeregelungen zu, etwa im Hinblick auf die landeskirchlichen Vorstellungen zur Lebensführung von Pfarrern. Als Maßstäbe für das familiäre Zusammenleben von Pfarrern werden Verbindlichkeit, Verlässlichkeit und gegenseitige Verantwortung genannt.
09. November 2010