Stärkung der Tarifautonomie
Ökumenische Stellungnahme zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes und weiterer Maßnahmen (Tariftreuegesetz)
Ziel des Gesetzentwurfes ist, die Nachteile tarifgebundener Unternehmen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes zu beseitigen und den Verdrängungswettbewerb über die Lohn- und Personalkosten einzuschränken. Unternehmen sollen ihren Arbeitnehmern künftig, wenn sie öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes ausführen, tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren müssen. Mit der Stellungnahme fordern die EKD und die Katholische Kirche die Einbeziehung kirchlicher Arbeitsrechtsregelungen (den so genannten Dritten Weg der Kirchen) in den Gesetzesentwurf. Die Kirchen und ihre Wohlfahrtsverbände wenden überwiegend keine Tarifverträge an, sondern Arbeitsrechtsregelungen, die in paritätisch aus Dienstgebern und -nehmern zusammengesetzten Kommissionen festgelegt werden. Die Ergebnisse sind für die Beschäftigten überwiegend günstiger als vergleichbare Regeln in den Tarifverträgen anderer Wohlfahrtsverbände und privater Einrichtungen. Die Kirchen halten es daher für unangemessen, die Vereinbarungen des Dritten Weges nicht in das Gesetz einzubeziehen.