Trennendes offen ansprechen
Catholica-Beauftragter der VELKD referierte über den Stand der ökumenischen Beziehungen
Mailand/Hannover – In Deutschland sind die Kirchen in den letzten Jahren „einen guten Schritt auf dem gemeinsamen Weg weitergekommen“. Darauf hat der Catholica-Beauftragte der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD), Landesbischof Prof. Dr. Friedrich Weber (Wolfenbüttel), aufmerksam gemacht. In seinem Vortrag zum Thema „Ökumenische Lage und missionarische Herausforderung“ im Rahmen der Dialogveranstaltung des Ökumenischen Kirchenrates von Mailand zur Gebetswoche für die Einheit der Christen nannte Weber als Beispiel die Charta Oecumenica, die eine gemeinsame ökumenische Kirchenethik darstelle. Sie richte sich auch aus auf das Ziel von Frieden und Verständigung zwischen den zahlreichen europäischen Kirchen, Nationen und Religionen. Sie stelle die Selbstverpflichtung der Kirchen zur Vertiefung der ökumenischen Zusammenarbeit dar.
„Es geschieht viel in der geistlichen Ökumene des Lebens. Nur die Wirklichkeit vor Ort ist oft anders“, sagte Landesbischof Weber. Noch immer gebe es Konkurrenz zwischen den Kirchen und Gemeinschaften, noch immer breite sich klammheimliche Freude aus, wenn es der anderen Kirche nicht so gut gehe. Der Catholica-Beauftragte wörtlich: „Ökumenisches Denken und Handeln sind keine Selbstverständlichkeit. Ehe Gott aus dem Getrennten Eines werden lässt, braucht es unser Mühen, unsere Bereitschaft das gemeinsam zu tun, was zu tun nötig ist.“ Hierzu gehörten seiner Meinung nach zum Beispiel neue Anstrengungen im Blick auf die Trägerschaft von Sozialstationen, die Nutzung kirchlicher Gebäude, den Religionsunterricht an öffentlichen Schulen und auch die Arbeit der Kindertagestätten, gemeinsame Arbeit mit der Bibel, ökumenische Andachten und Gottesdienste. „Die Suche danach, wie wir Christen gemeinsam Zeugnis unseres Glaubens ablegen können, ist mehr als geboten.“
Verglichen mit der langen und schmerzvollen Geschichte der kirchlichen Trennungen und Spaltungen sei die Ökumene ein sehr junges Gewächs. Gerade mal seit gut fünfzig Jahren bemühten sich die lutherische und die römisch-katholische Kirche, die Einheit der Kirche Jesu Christi wiederzugewinnen und den Skandal der Trennung zu überwinden. Viel Gutes und Segensreiches sei seitdem bereits erreicht und ein vorzeigbarer Weg miteinander“ zurückgelegt worden. „Heute haben wir ein gutes, vertrauensvolles Miteinander entwickelt, wenn es um gemeinsame Trauungen geht und wir sprechen sogar von konfessions-verbindenden Ehen. Ökumenische Bibelwochen, Einweihungen von Feuerwehrwachen unter ökumenischer Beteiligung, Ökumenische Kinderbibeltage, ökumenischer Weltgebetstag, ein herzliches Grußwort des katholischen Geistlichen zur Amtseinführung seines neues evangelischen Kollegen – alles vor knapp 500 Jahre undenkbar und nun innerhalb von ein paar Jahrzehnten eine große Selbstverständlichkeit. Das dürfen wir nicht vergessen.“
Auch auf dem Gebiet der theologischen Aufarbeitung der Unterschiede in Glaubensfragen sei viel passiert. Allerdings gebe es „noch viel zu klären“. Weil so viel gelungen sei, müsse auch das Trennende offen angesprochen werden. „Die Einheit der Kirche ist für uns letztlich Gottes Werk und kann niemals durch die Kirchen selbst geschaffen werden. Wenn Kirchen erkennen, dass zwischen ihnen ein gemeinsames Verständnis des Evangeliums besteht, dann müssen diese dem dadurch Rechnung tragen, dass sie untereinander Kirchengemeinschaft an Wort und Sakrament erklären und praktizieren. Daher ist die VELKD der Überzeugung: Selbst noch vorhandene Differenzen zwischen Kirchen müssen nicht ausschließen, dass die Glieder solcher Kirchen zur Teilnahme an Wort und Sakrament der eigenen Kirche eingeladen werden. Dies gilt auch beim Abendmahl: Christus lädt ein, nicht eine einzelne Kirche. Und seine Einladung wiegt mehr als unsere theologischen Differenzen und kirchenrechtlichen Bestimmungen“, so Landesbischof Weber.
Aus lutherischer Sicht sei es an der Zeit, einen Prozess zu einer Gemeinsamen Erklärung zum Abendmahl/zur Eucharistie in Gang zu setzen – analog zur Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre aus dem Jahre 1999. Eine Gemeinsame Erklärung zum Abendmahl könne zeigen, dass der Streit „im Wesentlichen“ behoben sei und eine „grundsätzliche Übereinstimmung“ bestehe.
Hannover, 21. Januar 2011
Udo Hahn
Pressesprecher der VELKD