Positionspapier der EKD zum christlich-islamischen Dialog

Präambel

Die Evangelische Kirche in Deutschland sucht und fördert den Dialog mit Menschen muslimischen Glaubens. Sie ist davon überzeugt, dass nur durch Begegnung und Kontakt das friedliche Miteinander unterschiedlicher Glaubensüberzeugungen Gestalt gewinnen kann. Darüber hinaus kann die Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden, dass Gott auch von außerhalb der Kirche zu Menschen spricht. Die Bibel nennt viele Beispiele, wie sich im Nächsten, im Anderen und im Fremden Gott den Menschen zeigt. Weil Gott „das Wort von der Versöhnung“ in Jesus Christus aufgerichtet hat (2. Kor. 5, 19), setzt sie sich auch im Dialog mit Andersglaubenden in Wort und Tat für Versöhnung ein. So gehört der interreligiöse Dialog zutiefst zum Wesen der Kirche. Ihre grundlegende Glaubensperspektive auf die vorhandene religiöse Vielfalt hat die Evangelische Kirche in Deutschland in der Publikation „Christlicher Glaube und religiöse Vielfalt in evangelischer Perspektive“ dargelegt.

 

I.

Musliminnen und Muslime sind Teil der pluralen Gesellschaft Deutschlands. Insbesondere seit dem Anwerbeabkommen mit der Türkei (1961) sind viele Menschen muslimischen Glaubens in Deutschland heimisch geworden. Etwa die Hälfte von ihnen hat heute eine deutsche Staatsbürgerschaft.

Das Grundgesetz garantiert die freie Religionsausübung (Art. 4). Die mit der Weimarer Reichsverfassung (1919) erfolgte Trennung von Staat und Kirche verpflichtet den Staat zur weltanschaulichen Neutralität gegenüber religiösen Bekenntnissen und Weltanschauungen. Jede Religion und Weltanschauung darf sich im Rahmen der geltenden Gesetze frei entfalten. Diese Freiheit zu stärken und zu schützen sieht die Evangelische Kirche in Deutschland als zentrale Aufgabe. Der religionsfördernde Charakter des vorhandenen Religionsverfassungsrechts wird dabei ausdrücklich begrüßt. Noch nie in der deutschen Geschichte konnten Religionen sich so frei entwickeln wie unter diesen Rahmenbedingungen.

Die Evangelische Kirche tat sich lange Zeit schwer mit der Anerkennung religiöser Pluralität. Heute hat sie als christliche Überzeugung erkannt, dass der christliche Glaube nur vertreten werden kann, wenn das Recht anderer Überzeugungen anerkannt wird. Denn der Glaube ist ein Geschenk des Heiligen Geistes und eine individuelle Gewissheit. Die Möglichkeiten Gottes, sich den Menschen bekannt zu machen, haben keine Grenzen. Alle Menschen sind seine Ebenbilder.

Die Evangelische Kirche in Deutschland bekräftigt ihr Ja zur religiösen Vielfalt in Deutschland ausdrücklich auch im Blick auf Musliminnen und Muslime und ihre Religion,  den  Islam.  Ungeachtet  der  verschiedenen  Offenbarungs-  und Wahrheitsansprüche zwischen Christentum und Islam begegnet sie Musliminnen und Muslimen mit Respekt und Wertschätzung.

 

II.

Ein klares theologisch und rechtlich gegründetes Ja zur Religionsfreiheit und Religionsvielfalt auf der einen Seite erfordert auf der anderen Seite von Religionsgemeinschaften, Weltanschauungen und der Gesellschaft insgesamt die Einübung in die eigene Pluralitätsfähigkeit. Das bedeutet auch, mit den Erfahrungen von Verunsicherung, Überforderung oder Relativierung umzugehen, die durch das Vorhandensein verschiedener, sich widersprechender Anschauungen ausgelöst werden können. Vielfalt kann zu übertriebenen Profilierungsbestrebungen gegenüber anderen führen. Die evangelische Kirche sieht hier Gefährdungen und Herausforderungen, denen es zu begegnen gilt:

In der Bevölkerung in Deutschland gibt es derzeit eine verbreitete Ablehnung der Religion des Islam, die bis hin zu massiver Anfeindung und Bedrohung muslimischer Menschen reicht. Allein im letzten Jahr gab es zahlreiche Anschläge auf Moscheen und islamische Einrichtungen, unter den Opfern des NSU waren auch acht Muslime. Dabei zeigen sich sowohl rassistische Motive als auch Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Die evangelische Kirche verurteilt diese Gewaltakte auf das Schärfste und ist sehr besorgt über die Missachtung zivilisatorischer Werte, die darin zum Ausdruck kommt. Sie widerspricht allen Bestrebungen, die sich gegen die vorhandene religiöse Vielfalt richten und versuchen, eine religiös oder kulturell homogene Gesellschaft zu schaffen. Gerade weil auch die christliche Geschichte und die des Protestantismus nicht frei von Gewalt gegenüber Andersglaubenden ist, sieht die evangelische Kirche hier eine besondere Verantwortung und Aufgabe. Der Beginn des dreißigjährigen Krieges vor 400 Jahren mit seinen konfessionellen Fronten, aber auch ein jahrhundertelang theologisch gestützter Antijudaismus sind Anlass und Mahnung zu bleibender Wachsamkeit und Demut.

Vor diesem Hintergrund wird die Verbindung von Religion und Gewalt, die sich derzeit im religiösen Fundamentalismus bis hin zum sog. islamistischen Extremismus und Terrorismus findet, mit großer Sorge wahrgenommen. Die Anschläge vom September 2001 in den USA sowie viele weitere haben vor Augen geführt, zu welcher Verachtung des eigenen Lebens und des Lebens anderer Menschen diejenigen fähig sein können, die sich selbst religiös verstehen. Einem solchen Religionsverständnis ist einhellig und unmissverständlich zu widersprechen. Die Achtung vor dem Leben anderer Menschen muss demgegenüber nicht nur als anerkanntes Menschenrecht, sondern auch als religiöser Wert wieder in Erinnerung gerufen werden. Dazu braucht es religiöse Bildung und eine grundlegende Kompetenz in Glaubensangelegenheiten. Das ist nicht nur eine Aufgabe für Musliminnen und Muslime – egal ob konservativ, traditionell, orthodox oder liberal –, sondern für die Gesellschaft insgesamt, die sich mit religiös extremistischen Ideologien, aber auch mit politischem und weltanschaulichem Extremismus in ihren Reihen auseinandersetzen muss. Im Wissen um die Geschichte der Christenheit gibt es dabei für die evangelische Kirche keinen Anlass zu Überheblichkeit oder Besserwisserei. Die gewaltsame Bekämpfung oder Verdrängung anderer Bekenntnisse und Glaubensanhänger darf in einer offenen und pluralen Gesellschaft keinen Platz haben.

Eine weitere Herausforderung für den religiösen Pluralismus erwächst derzeit nicht zuletzt auch infolge der zuvor genannten Herausforderungen dadurch, dass Religiosität in Deutschland insgesamt kritisch beurteilt und aus dem Bereich des öffentlichen Lebens zurückgedrängt wird. Diese mit dem Stichwort des

„Laizismus“ verbundene Position setzt die verfassungsmäßige Trennung von Staat und Religion sowie die religiöse Neutralität des Staates einseitig mit dem weitgehenden Schutz der Öffentlichkeit vor jeglicher Religion gleich. Das widerspricht aber dem Selbstverständnis der evangelischen Kirche und anderer Glaubensgemeinschaften, die nicht nur im privaten, sondern auch im öffentlichen Bereich wirken und sich dabei auch zum gesellschaftlichen und staatlichen Nutzen entfalten möchten. Zum Schutz der Religionsfreiheit gehört die Freiheit zur Religion im öffentlichen Raum, auch und gerade dann, wenn das in der Praxis einer religionsund weltanschaulich pluralen Gesellschaft bisweilen zu komplexen Aushandlungsund Abstimmungsprozessen führt und nicht immer konfliktfrei verläuft.

 

III.

Die evangelische Kirche blickt mit Dankbarkeit auf die Erfahrungen, die seit einigen Jahrzehnten in Deutschland im interreligiösen Dialog mit Musliminnen und Muslimen gemacht werden. Im Raum der Evangelischen Kirche in Deutschland und ihren Gliedkirchen gibt es eine Fülle von kontinuierlichen Dialogprozessen und Initiativen, aus denen intensive Kontakte, vielfältige Kooperationen und nachhaltiges zwischenmenschliches Vertrauen erwachsen sind. Sie betrachtet den Dialog der Religionen vor allem auch mit dem Islam als Teil der offenen Lerngeschichte der Reformation, was zugleich verdeutlicht, dass er nicht zu allen Zeiten dieser inzwischen
500-jährigen Geschichte des Protestantismus vorhanden, möglich oder überhaupt erwünscht war. Der Dialog zwischen Menschen unterschiedlicher Glaubensüberzeugungen ist für die friedliche und konstruktive Gestaltung des Zusammenlebens in einer pluralen Gesellschaft unverzichtbar. Zwar kann niemand zum Dialog gezwungen werden, doch ist eine aktive Beteiligung an diesem Dialog auch Ausweis der Verständigungsbereitschaft und Friedensfähigkeit, die wiederum zu einer erhöhten gesellschaftlichen Akzeptanz der Religionen führen kann.

Die kontinuierliche Fortsetzung und Vertiefung des Dialogs mit Musliminnen und Muslimen und den von ihnen gegründeten Gemeinschaften in Deutschland ist daher für die evangelische Kirche ein selbstverständliches Anliegen, das sie auch in Zukunft weiter voranbringen möchte. Sie freut sich über alle positiven Erfahrungen, die in unterschiedlichen Bereichen gemacht werden, sei es im schulischen Bereich beim interreligiösen Lernen zwischen evangelischen und muslimischen Schülerinnen und Schülern, sei es auf universitärer Ebene  durch  die neu gegründeten Zentren für islamische Studien und Theologie an deutschen Universitäten oder sei es durch die beginnende Zusammenarbeit in den Bereichen Diakonie und Wohlfahrtspflege, der Flüchtlingsarbeit oder der Seelsorge in Einrichtungen und Institutionen.

Daneben gibt es auch Schwierigkeiten und negative Erfahrungen, die den Dialogprozess erschweren. Die aktuellen politischen Entwicklungen in der Türkei sowie in anderen Ländern haben einen zum Teil negativen Einfluss auf die Dialogsituation in Deutschland, Fragen nach der strukturellen Nähe deutscher Islamverbände zu ausländischen Regierungen stehen im Raum. Die von vielen geteilte Hoffnung, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung der Religionen als Ausgangspunkt der vorhandenen Rechtsordnung auch zeitnah vergleichbare Organisationsformen auf muslimischer Seite eröffnen würde, erfüllte sich bisher nicht. Verhandlungen zwischen einzelnen Bundesländern und den dort vorhandenen islamischen Religionsgemeinschaften sind zum Teil ins Stocken geraten. Die evangelische Kirche ist besorgt über die in diesem Zusammenhang entstandenen Polarisierungen in Politik und Gesellschaft, aber auch über Formen der Verbindung von Religion und Nation oder von Religion und Ethnie, die sie als nicht hilfreich für das Zusammenleben in einer pluralen Gesellschaft ansieht.

 

IV.

Enttäuschte Erwartungen und verlorengegangenes Vertrauen sind eine Bewährungsprobe für den Dialog. Zugleich geben sie Anlass, die Grundstandards der gegenseitigen Verlässlichkeit in Erinnerung zu rufen. Dazu zählen die grundsätzliche Akzeptanz des religionsverfassungsrechtlichen Rahmens ebenso wie die faktische Toleranz gegenüber Andersglaubenden. Letztere ist auch Grundvoraussetzung für einen konstruktiv geführten Dialog.

In der Frage, wie sich die vorhandenen islamischen Verbände und Gemeinschaften in gleichheitswahrender Weise im öffentlichen Raum entfalten können, versteht sich die evangelische Kirche als mehr als nur Beobachterin, weil sie  sich von ihrer Botschaft her für ein friedliches und gerechtes Zusammenleben einsetzt. Zwar muss letztlich der Staat die religionsrechtlichen Rahmenbedingungen mit allen Rechten und Pflichten für die einzelnen Gemeinschaften setzen und einfordern; die evangelische Kirche kann aber dort, wo es möglich ist, Hilfestellung anbieten und partnerschaftliche Kooperationen eingehen. Im derzeitigen Ringen um die rechtliche Stellung islamischer Verbände in Deutschland  sieht sie im Blick auf die gesellschaftliche Akzeptanz eine Bewährungsprobe für das bestehende Religionsrecht und für die Religionsgemeinschaften gleichermaßen.

Sie ist sich dessen bewusst, dass die rechtliche Gestalt der Evangelischen Kirche in Deutschland selbst das Ergebnis eines allmählichen Loslösungsund Emanzipationsprozesses zwischen Thron und Altar darstellt. Die jetzige Ordnung ist nicht vom Himmel gefallen oder unveränderbar, sie bietet aber die Garantie für eine größtmögliche religiöse Freiheit unter gleichzeitiger Wahrung anderer Rechtsgüter und der Persönlichkeitsrechte aller.

Musliminnen und Muslimen wie Vertreterinnen und Vertreter anderer Religionsgemeinschaften müssen sich nicht kirchenförmig strukturieren oder organisieren, um die Rechte des Religionsverfassungsrechts in Anspruch nehmen zu können. Den religiös begründeten Besonderheiten muslimischer Verbände kann sehr wohl Rechnung getragen werden. Andererseits müssen qualitative und quantitative Maßstäbe angelegt werden, um den gleichheitsund freiheitswahrenden Vorgaben des Religionsrechtes zu entsprechen. Der evangelischen Kirche ist vor diesem Hintergrund sehr daran gelegen, dass den Musliminnen und Muslimen und ihren Organisationsformen in Deutschland ein freies Wirken und die Teilhabe an den Entfaltungsmöglichkeiten im öffentlichen Raum gewährleistet wird.

Gleichzeitig sieht sie, dass extremistische und fundamentalistische Strömungen innerhalb des Islam in Deutschland die Vorbehalte erhöhen, die es gegenüber deren Rechtstreue z.B. im Blick auf die Trennung von Staat und Religion, die Gleichberechtigung der Geschlechter oder die Friedensfähigkeit und Toleranz gegenüber anderen Religionen und Weltanschauungen gibt. Sie warnt allerdings davor, hier voreilig zu pauschalen und verallgemeinernden Schlüssen zu kommen, wo Differenzierung und Unterscheidung geboten sind. Der durch den interreligiösen Dialog der letzten Jahre und Jahrzehnte eingeschlagene Weg der respektvollen Verständigung und Begegnung muss weitergeführt und intensiviert werden. Es wäre wünschenswert, dass er in Zukunft eine noch stärkere gesellschaftliche Durchdringung erfährt und weitere Menschen aus Religionsgemeinschaften und Zivilgesellschaft einbindet, die sich bisher noch nicht eingebracht haben. Denn die Freiheit zur Religion wie auch die Freiheit von Religion kann in einer pluralen Gesellschaft nur gemeinsam vertreten und gestaltet werden.

 

Hannover, 24. September 2018