Präsidium der 13. Synode der EKD

Präsidium der Synode der EKD
(v.l.n.r.) Andrea Bleher, Prof. Dr. Uwe Becker, Elke König, Anna-Nicole Heinrich, Dr. Andreas Lange, Marten Siegmund, Dr. Gabriele Hoerschelmann

Präsidium

Das Präsidium besteht laut Geschäftsordnung der Synode aus der oder dem Präses, zwei Vizepräsides und vier Beisitzerinnen oder Beisitzern. Die bzw. der Präses ist qua Amt zugleich Mitglied des Rates der EKD. Bei der konstituierenden Tagung wählt die Synode vor Beginn der Beratungen auf Vorschlag des Nominierungsausschusses das Präsidium; wählbar ist jedes Mitglied der Synode. Traditionell wird das Präsesamt von einem nicht ordinierten Mitglied der Synode wahrgenommen. Der Vorsitzende oder die Vorsitzende des Rates soll nicht Mitglied des Präsidiums sein. Der oder die Präses bedarf zur Wahl mehr als der Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Mitgliederzahl der Synode. Die bisherigen Mitglieder des Präsidiums bleiben bis zur endgültigen Feststellung des Wahlergebnisses im Amt.

Der oder die Präses leitet die Synode, führt ihre Geschäfte und vertritt die Synode nach außen, fertigt die Kirchengesetze sowie sonstige Beschlüsse aus und verkündet sie. Am Schluss jedes Sitzungstages ist der Arbeitsplan für den nächsten Sitzungstag bekannt zu geben.

Das Präsidium beschließt die vorläufige Tagesordnung, den Arbeitsplan und besondere Arbeitsformen der Synode. Die Mitglieder des Präsidiums unterstützen den oder die Präses in der Führung der Geschäfte, die stellvertretenden Präsides auch in der Sitzungsleitung.

Der Präsident oder die Präsidentin oder ein Vizepräsident oder eine Vizepräsidentin der Generalsynode der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands sowie ein Mitglied des Präsidiums der Union Evangelischer Kirchen nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen des Präsidiums teil.

Mitglieder des Präsidiums