Staatsleistungen

Ersatzzahlungen an die Kirchen

Den Kirchen sind im Zuge der geschichtlichen Entwicklung viele Vermögenswerte vom Staat entzogen worden, aus deren Erträgen sie sich zuvor finanzieren konnten – zuletzt Anfang des 19. Jahrhunderts. Für die seither fehlenden Gelder erhalten die Kirchen Ersatzleistungen, umgangssprachlich auch Entschädigungszahlungen genannt. Die Regelungen dazu stammen aus der Zeit der Weimarer Reichsverfassung (1919).

Hintergrund-Infos zu Staatsleistungen

Staatskirchenverträge zwischen den Bundesländern und den Kirchen regeln die jeweilige Höhe der Staatsleistungen. Im Jahr 2021 (aktuellere Zahlen sind noch nicht verfügbar) machten die Staatsleistungen bei einem Haushaltsvolumen von insgesamt ca. 14,5 Mrd. Euro rund 320 Mio. Euro jährlich aus. Das waren somit auf den ganzen Bereich der EKD bezogen etwa 2,2 Prozent.

Allerdings macht in manchen Landeskirchen der Anteil der Staatsleistungen am jeweiligen Haushalt mehr als 10 Prozent, in Einzelfällen sogar mehr als 20 Prozent, aus. Ein Wegfall dieser Einnahmen, der nicht entschädigt wird, würde einzelne Regionen also empfindlich treffen, weil den kirchlichen Haushalten Mittel entzogen werden, die sonst für die Arbeit der Kirchen in der Gesellschaft eingesetzt werden. Die Bremische Evangelische Kirche ist die einzige Landeskirche, die keine Staatsleistungen erhält.

Unabhängig von den Staatsleistungen im Sinne des Grundgesetzes und von Refinanzierungen im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips unterstützt der Staat die Arbeit aller Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts besitzen. Dazu zählen neben der evangelischen und der katholischen Kirche auch die jüdischen Religionsgemeinschaften und humanistische Verbände.

Kirche, Geld und Staat: Was zahlt der Staat an die Kirche?

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