Kirchenkonferenz der EKD

Die leitenden Theologinnen und Theologen sowie die leitenden Juristinnen und Juristen der Gliedkirchen bilden die Kirchenkonferenz der EKD. Das Gremium trifft sich viermal im Jahr, berät über die Arbeit der EKD und über gemeinsame Anliegen der Gliedkirchen. Die Kirchenkonferenz leitet der Synode und dem Rat Vorlagen oder Anregungen zu, wirkt bei der Wahl des Rates mit und hat ein eigenes Initiativrecht bei der Gesetzgebung.


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