Zur Neuregelung des Kindschaftsrechts

Einführung

Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland hat auf ihrer Sitzung in Halle 1994 unter dem Thema "Aufwachsen in schwieriger Zeit" angemahnt: Es ist Zeit, noch stärker vom Kind her zu denken und seine Bedürfnisse, Interessen und Belange zu berücksichtigen.

Von dieser Grundposition geht das hier vorgelegte und von der Kammer der EKD für Ehe und Familie vorbereitete Diskussionspapier zur Neuregelung des Kindschaftsrechts aus. Es läßt sich davon leiten, daß das Wohl des Kindes Mittelpunkt aller Überlegungen zu sein hat. Dies bedeutet insbesondere

- Kinder verheirateter und nicht verheirateter Eltern gleichzustellen,
- die Kontinuität der Beziehungen zu beiden Eltern zu unterstützen,
- die gemeinsame Verantwortung der Eltern, aber auch die Teilhabe der Väter zu stärken und zu erhalten,
- das Unterhaltsrecht an der Verantwortung beider Eltern auszurichten,
- die Lebens- und Gestaltungsbedingungen für Familien zu verbessern, das Elternrecht vom Kindeswohl her zu definieren und
- die Kinder in die Entscheidungen einzubeziehen.

Diese Gedanken werden in dem Diskussionspapier in einem ersten Teil argumentativ entfaltet. Ein zweiter Teil enthält Vorschläge für einzelne Regelungspunkte.

Die Evangelische Kirche in Deutschland wünscht sich, daß die Diskussion ihrer Überlegungen zu der z.Zt. diskutierten Neuordnung des Kindschaftsrechts beitragen kann: Auch rechtliche Regelungen sind aus der Perspektive des Kindes zu überprüfen.

Otto von Campenhausen
Präsident des Kirchenamtes der EKD
Hannover, im November 1995

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