Die Meissener Erklärung
Einführung zur Meissener Gemeinsamen Feststellung
Zwischen der Kirche von England und der Evangelischen Kirche in Deutschland
Am 18. März 1988 beschlossen Delegierte der Kirche von England, des Bundes der Evangelischen Kirchen in der Deutschen Demokratischen Republik und der Evangelischen Kirche in Deutschland in Meißen die „Meissener Gemeinsame Feststellung“ einstimmig.
Die Feststellung wurde von allen drei Kirchen angenommen und in einem Festgottesdienst in der Londoner Westminster-Abtei am 29. Januar 1991 unterzeichnet. Damit trat sie in Kraft.
Höhe- und Zielpunkt der Feststellung ist die Meissener Erklärung, die das Schlusskapitel der Feststellung bildet. Sie formuliert das Ziel „gemeinsam nach der vollen, sichtbaren Einheit zu streben“. Feststellung und Erklärung arbeiten die mannigfachen Übereinstimmungen der beteiligten Kirchen in Glaube und Lehre heraus, die die gegenseitige Anerkennung als Kirche beinhalten. Trennend bleibt das Verständnis des historischen Episkopats für die Kirche von England, das in der EKD aus den Gesprächen mit der römisch-katholischen Kirche unter dem Begriff der „apostolischen Sukzession“ vertraut ist.
Mit der Feststellung begann die Arbeit der Meissen Kommission und ihrer Theologischen Konferenz, die den Austausch zwischen den Kirchen fördern und ihre gemeinsame theologische Arbeit vorantreiben, um dem Ziel der Erklärung näher zu kommen. Die vielen Meissen Partnerschaften auf allen kirchlichen Ebenen (Landeskirche, Dekanaten, Kirchenkreise, Gemeinden etc.) stehen für das Leben der Feststellung.