„Selig sind die Friedfertigen“

Der Einsatz in Afghanistan: Aufgaben evangelischer Friedensethik, EKD-Text 116, 2014

Fussnoten

  1. Vgl. etwa die NATO-Gipfelerklärung von Chicago zu Afghanistan vom 20.05.2012: NATO, North Atlantic Council: Chicago Summit Declaration.
  2. Evangelische Kirche in Deutschland (2007), Abk. Friedensdenkschrift. Belege mit Ziffern im Haupttext beziehen sich auf die Absätze dieser Veröffentlichung.
  3. Bundesregierung: Fortschrittsbericht Afghanistan zur Unterrichtung des Deutschen Bundestags, Dezember 2010 (Abk.: Fortschrittsbericht 2010); dies.: Fortschrittsbericht Afghanistan zur Unterrichtung des Deutschen Bundestages, Zwischenbericht Juli 2011 (Abk.: Zwischenbericht 2011); dies.: Fortschrittsbericht Afghanistan zur Unterrichtung des Deutschen Bundestages, Dezember 2011 (Abk.: Fortschrittsbericht 2011); sowie dies.: Fortschrittsbericht Afghanistan zur Unterrichtung des Deutschen Bundestages, Zwischenbericht Juni 2012 (Abk.: Zwischenbericht 2012); dies.: Fortschrittsbericht Afghanistan zur Unterrichtung des Deutschen Bundestages, Dezember 2012 (Abk.: Fortschrittsbericht 2012). Der erste Fortschrittsbericht ist inzwischen selbst einer Bewertung mit Blick auf seine Zwecksetzung für eine umfassende Evaluation unterzogen worden. Siehe dazu Tettweiler, F.: Lernen in Interventionen. Evaluation am Beispiel der deutschen Afghanistan-Mission, SWP-Studien 2011/ S 22, Berlin 2011. Kritisiert wird neben anderen Punkten u.a. ein Mangel an ressortübergreifenden gemeinsamen Definitionen des Zielzustandes eines stabilen Afghanistans und ein Mangel an Strategieevaluation.
  4. Diese Kriterien nehmen die klassische Kriteriologie des bellum iustum auf und betreffen den Erlaubnisgrund („bei schwersten, menschliches Leben und gemeinsam anerkanntes Recht bedrohenden Übergriffen“), die Autorisierung, die rechte Absicht, Gewaltanwendung als äußerstes Mittel, Verhältnismäßigkeit der Mittel, die Unterscheidung von an direkter Gewaltausübung Beteiligten und Unbeteiligten (Ziffer 102).
  5. Beschrieben in der Friedensdenkschrift Ziffer 112.
  6. Erst 2012 bezieht sich der UN-Sicherheitsrat in seiner Resolution zur Verlängerung des ISAF-Mandates vom 09.10. u.a. auf „[…] die schädlichen Auswirkungen gewaltsamer und terroristischer Aktivi täten der Taliban, der Al-Qaida und anderer gewalttätiger und extremistischer Gruppen auf die Fähigkeit der afghanischen Regierung, die Rechtsstaatlichkeit zu garantieren, Sicherheits- und grundlegende Dienste für das afghanische Volk bereitzustellen und ihm den vollen Genuss seiner Menschenrechte und Grundfreiheiten zu gewährleisten […]“. In dieser Resolution führt der Sicherheitsrat erneut ausdrücklich auch die Operation „Enduring Freedom“ (OEF) sowie das Zusammenwirken zwischen ISAF und OEF 10 an. Vgl. UN (Vereinte Nationen): S/RES/2069 (2012).
  7. Vgl. dazu auch Friedensdenkschrift Ziffer 85.
  8. Auch Bundesregierung und Bundestag haben sich bei der Beteiligung an der OEF und bei der Entsendung der Bundeswehr ans Horn von Afrika im November 2010 auf das Selbstverteidigungsrecht bezogen; vgl. Deutscher Bundestag: BT-Drs. 16/6939 vom 07.11.2007 und BT-Drs. 17/7743 vom 16.11.2011.
  9. Vgl. UN (Vereinte Nationen), S/RES/2069 (2012).
  10. Ebd.
  11. Ebd. Alle bisherigen ISAF bestimmenden Resolutionen des UN-Sicherheitsrates seit 2001, mit Ausnahme der Resolution 1776 (2001) bei russischer Enthaltung, sind einstimmig verabschiedet worden. Vgl. dazu die Jahresbände der Resolutionen und Beschlüsse des Sicherheitsrates 2001-2011: UN (Vereinte Nationen): Resolutionen und Beschlüsse des Sicherheitsrates S/INF/57-67 (2001-2011).
  12. Schetter, C./Prinz, J.: Vom „Krieg gegen den Terrorismus“ zur Aufstandsbekämpfung. Zum Paradigmatischen der Interventionspolitik in Afghanistan, in: Jäger, T./Becker, R. (Hg.): Handbuch Kriegstheorien, Wiesbaden 2011, S. 522-534 (bes. S. 526 ff.).
  13. Rudolf, P.: Kriegsmüdigkeit und Strategiewandel in der amerikanischen Afghanistanpolitik, SWP-Aktuell 2011/A 43, Berlin 2011 (bes. S. 3 f.).
  14. Vgl. Nachtwei, W.: Der ISAF-Einsatz der Bundeswehr, in: Fröhlich, C./Johannsen, M./Schoch, B./ Heinemann-Grüder, A./Hippler, J. (Hg.): Friedensgutachten 2010, Berlin 2010, S. 49-62.
  15. Vgl. Ruttig, T.: Afghanistan. Institutionen ohne Demokratie. Strukturelle Schwächen des Staatsaufbaus und Ansätze für eine politische Stabilisierung, SWP-Studien 2008/S 17, Berlin 2008, S. 17. Siehe auch Fortschrittsbericht 2011, S. 37 und International Crisis Group: Afghanistan. The Long, Hard Road to the 2014 Transition, 2012.
  16. Deutscher Bundestag: BT-Drs. 17/654 vom 09.02.2010.
  17. Ebd.
  18. Deutscher Bundestag: BT-Drs. 17/4402 vom 13.01.2011, Nr. 4.
  19. Vgl. ISAF OPLAN 38302 Rev. 4, 5 und 6. Hierzu Münch, P.: Strategielos in Afghanistan. Die Operationsführung der Bundeswehr im Rahmen der International Security Assistance Force, SWP–Studien 2011/S 30, Berlin 2011.
  20. Siehe dazu die bei Rudolf, P.: Zivil-militärische Aufstandsbekämpfung. Analyse und Kritik der Counterinsurgency-Doktrin, SWP-Studien 2011/ S 02, Berlin 2011, S. 7 ff., ausführlich beschriebene Konzeption sowie die Quellen zum US-Government Counterinsurgency Guide 2009 (U.S. Government, Counterinsurgency Guide, 2009, S. 7 ff).
  21. Vgl. Ehrhart, H.G./Kästner, R.: Aufstandsbekämpfung: Konzept für die deutsche Sicherheitspolitik? Lehren aus Afghanistan, Hamburger Informationen zur Friedensforschung und Sicherheitspolitik 48/2010.
  22. Vgl. Ehrhart, H.G.: US-Revirement in Richtung verdeckte Operationen und außergerichtliches Töten, Rudolf, P.: Kriegsmüdigkeit und Strategiewandel in der amerikanischen Afghanistanpolitik, SWP-Aktuell 2011/A 43, Berlin 2011, bes. S. 2 ff.; Rudolf, P./Schaller, C.: „Targeted Killing“. Zur völkerrechtlichen, ethischen und strategischen Problematik gezielten Tötens in der Terrorismus- und Aufstandsbekämpfung, SWP-Studien/S 01, Berlin 2012.
  23. Vgl. Waldmann, M.: Dangerous Liaisons with the Afghan Taliban. The Feasbility and Risk of Negotiations, Washington D.C. 2010, USIP (United States Institute of Peace) Special Report 256, bes. S. 2-7.
  24. Vgl. Owen, M.: No Easy Day. The Only First-hand Account of the Navy Seal Mission that Killed Osama bin Laden, New York 2012; dt.: Owen, M.: Mission erfüllt. Navy Seals im Einsatz: Wie wir Osama bin Laden aufspürten und zur Strecke brachten, Düsseldorf 2012.
  25. Vgl. zum Ganzen auch Reuter, H.R.: Terrorismus und rechtserhaltende Gewalt. Grenzen des Antiterrorismus aus ethischer Sicht, in: ders., Recht und Frieden. Beiträge zur politischen Ethik, Leipzig 2013, S. 173-191.
  26. Der Begriff der „unmittelbaren Teilnahme“ werde verkannt: Die nicht staatlich organisierten Gruppen verlieren den Schutz als Zivilpersonen, sofern und solange sie unmittelbar an den Feindseligkeiten teilnehmen (Art. 13 Abs. 3 des II. Zusatzprotokolls). In diesem Falle können sie auch als Nichtkombattanten militärisch bekämpft werden. Sie stellen den militärischen „Gegner“ dar, der grundsätzlich jederzeit angegriffen werden darf. Hierzu gehören Personen, die sich dauerhaft an den bewaffneten Auseinandersetzungen beteiligen (soweit sie eine „continous combat function“ ausüben). Sie werden damit aber nicht zu Kombattanten im Rechtssinne, so dass sie für ihre Teilnahme an den bewaffneten Auseinandersetzungen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können. Andere Zivilpersonen, die sich nicht dauerhaft an den bewaffneten Auseinandersetzungen beteiligen, verlieren ihren Schutz gegenüber direkter militärischer Gewaltanwendung nur für die Dauer ihrer Beteiligung an einer spezifischen Handlung, die als Teilnahme an den Feindseligkeiten zu qualifizieren ist. Im Gegensatz dazu verlieren Personen, die sich dauerhaft an bewaffneten Auseinandersetzungen beteiligen, ihren Schutz als Zivilisten auch dann, wenn sie sich außerhalb einer konkreten Operation befinden (vgl. ICRC, Interpretive Guidance on the Notion of Direct Participation in Hostilities, Genf 2009).
  27. Vgl. u.a.: Schörnig, N.: Die Automatisierung des Krieges. Der Vormarsch der Robotkrieger ist nicht mehr aufzuhalten und wirft einige Probleme auf. HSFK-Standpunkte Nr. 5/2010, Frankfurt/M.; Petermann, T./Grünwald, R.: Stand und Perspektiven der militärischen Nutzung unbemannter Systeme, TAB-Arbeitsbericht Nr. 144, Berlin 2011; Richter, W.: Kampfdrohnen versus Völkerrecht? Zum „Drohnenkrieg“ in Afghanistan und Pakistan, in: Humanitäres Völkerrecht — Informationsschriften 24 (2011), S. 105-112; Hering, N./v. Schubert, H.: Cyber Age. Mensch und Cybertechnologie in den Herausforderungen und Konflikten des 21. Jahrhunderts, Köln 2012.
  28. Stanford New York University Report: Living Under Drones, 2012.
  29. Zit. nach Schörnig, N., a.a.O., S. 7 f.
  30. A.a.O., S. 9.
  31. Vgl. Hering, N./v. Schubert, H.: a.a.O., S. 192: „(D)ie mit Live-Kameras und Hellfire-Raketen ausgestattete Gray Eagle ist zwar im deutschen Zuständigkeitsbereich stationiert, wird allerdings von der Zentrale der Nato in Kabul geführt.“
  32. Siehe hierzu (mit rechtspolitischen Vorschlägen) Hankel, G.: Das Tötungsverbot im Krieg. Ein Interventionsversuch, Hamburg 2010, bes. S. 91 ff.
  33. Dazu hat der COM ISAF eine Vielzahl von multinationalen Weisungen (z.B. Standard Operating Procedures, Tactical Directive, Night Raids Directive, Certification of Afghan Detention Facilities etc.) erlassen, mit denen er nicht nur die Einhaltung der völkerrechtlichen Regelungen, insbesondere den Schutz der Zivilbevölkerung, sicherstellen und Kollateralschäden vermeiden will, sondern auch völkerrechtlich eröffnete, und damit eigentlich erlaubte, Handlungsspielräume im Sinne seiner Auftragsausführung einschränkt.
  34. Entsprechend ist in der Friedensdenkschrift (Ziffer 150) ausgeführt: „[…] wenn die Bevölkerung keinen wirtschaftlichen und Entwicklungsfortschritt verspürt, droht der militärische Schutz zum Selbstzweck zu werden, und die Soldaten der Friedensmission werden in zunehmendem Maße als ‚Besatzer‘ angesehen.“ Vgl. dazu auch: Justenhoven, H.-G.: Wozu sind die intervenierenden Staaten in Afghanistan verpflichtet? Ethische Erwägungen im zehnten Jahr der politisch-militärischen Intervention, in: Der Auftrag 284 (Dez. 2011), S. 41-47.
  35. Vgl. dazu auch Rashid, A.: Sturz ins Chaos. Afghanistan, Pakistan und die Rückkehr der Taliban, London, Berlin, 4. A. 2010, S. 73 f.
  36. Siehe auch die markierten Landkarten im Zwischenbericht 2011, S. 9, und im Zwischenbericht 2012, S. 8. Ferner die kritischen Berichte der Afghanistan Study Group (v.a. Afghanistan Study Group: Report: Revitalizing our Efforts. Rethinking our strategies, 2008).
  37. Von besonderer Relevanz sind die Studien von Oxfam (Oxfam: Afghanistan: Development and Humanitarian Priorities, 2008) und der Afghanistan Study Group (Afghanistan Study Group: Report: Revitalizing our Efforts. Rethinking our strategies, 2008), die im Januar 2008 in Washington vorgestellt wurden; zudem International Crisis Group: Afghanistan. The Long, Hard Road to the 2014 Transition, 2012.
  38. Fortschrittsbericht 2010, S. 5, siehe auch S. 10.
  39. Fortschrittsbericht 2011, S. 5.
  40. Zwischenbericht 2012, S. 8 f.
  41. Köhler, J.: Stellungnahme vor dem Auswärtigen Ausschuss des Bundestags, 2010, dort bes. die Antwort auf Frage 1. Vgl. auch Fortschrittsbericht 2011, S. 18.
  42. Siehe beispielsweise die Aussagen eines afghanischen Kommandanten der Afghan Local Police „Wir fghanen leben hier, wir sind mit den Verhältnissen vertraut. Wir wissen, wie man kämpfen muss“. Zit. nach der Sendung „Hintergrund“ in Deutschlandradio vom 07.10.2011 von Marc Thörner (Thörner, M.: Hehre Ziele, falsche Partner. Zehn Jahre Einsatz in Afghanistan, 2011). In dieser Sendung setzen sich u.a. afghanische Journalisten sehr kritisch mit der Rolle von Warlords in Afghanistan auseinander. Vgl. auch Human Rights Watch: Just don’t call it a Militia. Impunity, Militias, and the „Afghan Local Police“, 2011.
  43. Es handelt sich zum einen um die Afghan Public Protection Force (APF), ein 2009 gegründetes Staatsunternehmen, das Sicherheit als Dienstleistung anbietet und dem Innenministerium untersteht, zum anderen um die informellen sog. „Dorfmilizen“, Afghan Local Police (ALP). Vgl. International Crisis Group, Afghanistan. The Long, Hard Road to the 2014 Transition, 2012, S. 18.
  44. Maaß, C.D./Ruttig, T.: Afghanistan vor neuem Bürgerkrieg? Entwicklungsoptionen und Einflussfaktoren im Transitionsprozess. SWP-Aktuell 2011/A 40, Berlin 2011.
  45. Thörner, M., a.a.O. (FN 42), S. 4, macht deutlich, dass Präsident Karzai als Gegengewicht zu den Mächtigen der sog. „Nordallianz“ ein Bündnis mit dem legalen Flügel des Paschtunenführers Gulbuddin Hekmatyar einging, der selbst mit den Taliban verbündet ist.
  46. Jarvenpaa, M.: Making Peace in Afghanistan. The Missing Political Strategy, Washington D.C. 2011, USIP (United States Institute of Peace) Special Report 267.
  47. Das Afghanistan Analytical Network sieht allerdings eher die Möglichkeit einer Fraktionierung der afghanischen Sicherheitskräfte, wenn es nicht zuerst zu einer Reform des Sicherheitssektors kommt. Siehe Afghanistan Analysts Network: The International Community’s Engagement in Afghanistan Beyond 2014, 2011.
  48. Deutscher Bundestag: BT-Drs. 17/4402 vom 13.01.2011, Nr. 4.
  49. Fortschrittsbericht 2011, S. 23. Die Klage über unzureichende Motivation bei den afghanischen Sicherheitskräften findet sich auch bei amerikanischen Soldaten mit entsprechend entwertenden Kommentaren, siehe Chickering, L.: The Real Challenge in Afghanistan. Toward a Quantum Coin, in: Small Wars Journal, 2011.
  50. Siehe dazu den Fortschrittsbericht 2012, S. 11 und Schäfer, P.: Afghanistan 2012. Ein Reisebericht aus dem Jahr 11 der NATO-Militärintervention, Berlin 2012.
  51. Siehe auch Friesendorf, C./Krempel, J.: Militarisierung statt Bürgernähe. Das Missverhältnis beim Aufbau der afghanischen Polizei, HSFK-Report Nr. 9/2010, Frankfurt/M.
  52. Der Fortschrittsbericht 2012, S. 26 benennt diese Problematik. Die Empfehlungen der International Crisis Group zum Transitionsprozess stellen die Fortführung von Programmen für die ALP in Frage, International Crisis Group, Afghanistan. The Long, Hard Road to the 2014 Transition, S. 18.
  53. Siehe dazu auch Schröder, T.: Das 250-Milliarden Dollar-Geschäft, in: Die Zeit, 08.09.2011, der über inneramerikanische Analysen und Kritik an der Beauftragung von Privatfirmen im Zusammenhang mit dem US-Krieg gegen den Terror berichtet. Vgl. auch Zwischenbericht 2011, S. 15; Fortschrittsbericht 2011, S. 20, Deutscher Bundestag, BT-Drs. 17/8039 von 2011, S. 10 ff., und Deutscher Bundestag, BT-Drs. 17/2878 von 2010, sowie den kritischen Untersuchungsbericht des U.S. House of Representatives: Extortion and Corruption. Along the U.S. Supply Chain in Afghanistan, 2010, ausgewertet von Greiner, B.: Afghanistan — der endlose Krieg, in: Blätter für deutsche und internationale Politik 56 (2011), 10, S. 37-46. Siehe auch Maaß, C.D./Ruttig, T.: Afghanistan vor neuem Bürgerkrieg? Entwicklungsoptionen und Einflussfaktoren im Transitionsprozess. SWP-Aktuell 2011/ A 40, Berlin 2011.
  54. International Crisis Group, a.a.O. (FN 52).
  55. A.a.O., S. 3.
  56. Jarvenpaa, M.: Making Peace in Afghanistan. The Missing Political Strategy, Washington D.C. 2011, USIP (United States Institute of Peace) Special Report 267.
  57. Zwischenbericht 2011, S. 12; Fortschrittsbericht 2011, S. 39.
  58. Zwischenbericht 2011, S. 11.
  59. Fortschrittsbericht 2010, S. 45.
  60. Maaß, C.D.: Afghanistans Drogenkarriere. Von der Kriegs- zur Drogenökonomie. SWP-Studien 2010/S 02, Berlin 2010.
  61. Vgl., Jarvenpaa, M.: Making Peace in Afghanistan. The Missing Political Strategy, Washington D.C. 2011, USIP (United States Institute of Peace) Special Report 267. Siehe auch Afghanistan Analysts Network: The International Community’s Engagement in Afghanistan Beyond 2014, 2011.
  62. Fortschrittsbericht 2011, S. 35. Siehe schon Fortschrittsbericht 2010, S. 6; Zwischenbericht 2011, S. 11.
  63. Vgl. auch Anselm, R: Staat. Frieden. Menschenrechte, Über die Eigenarten des evangelischen Umgangs mit gegenwärtigen Konflikten, in: Zeitschrift für Evangelische Ethik, 54 (2010), S. 83-88; Afghanistan Analysts Network, a.a.O.
  64. So neben vielen anderen auch Scribner, S.: Achieving Long-Term Development in Afghanistan with Low International Dependence, in: Peral, L./Tellis, A.J. (Hg.), ISS (European Union Institute for Security Studies): Afghanistan 2011-2014 and Beyond. From support operations to sustainable peace, Paris 2011, S. 51-52.
  65. Brinkmann, C.: Frieden in Afghanistan. Durch wen? Mit wem? Zur Rolle lokaler zivilgesellschaftlicher Schlüsselakteure und NGOs für einen bottom­up-Friedensprozess, in: Die Friedens-Warte 85 (2010), 4, S. 99-111. In Afghanistan Analysts Network, a.a.O., S. 6, wird berichtet, dass 40 Prozent der Hilfe an die Geberländer in Gestalt von Unternehmensprofiten und Beratungshonoraren zurückfließen; die Hälfte der Hilfe sei überdies geberlandgebunden.
  66. Siehe dazu auch die Ausführungen der ExpertInnen Citha D. Maaß und Jan Köhler bei der 23. Sitzung des Auswärtigen Ausschusses des Bundestages über Kriterien zur Bewertung des Afghanistan-Einsatzes vom 23.11.2010. Deutscher Bundestag, BT-Prot. 17/23, bes. S. 22. Dieser Ausschuss tagte vor dem Vorliegen des ersten Fortschrittsberichts. Von verschiedenen Experten, auch in der Anhörung vor dem Auswärtigen Ausschuss, wird vor massiven externen Geldflüssen gewarnt wird, weil diese unter den gegenwärtigen Bedingungen in erster Linie Korruption befördern. Siehe auch Wulf, H.: Misguided State Building. The Case of Afghanistan, Paper Presented at the IPRA Global Conference, Sydney 2010, sowie Scribner, S.: Achieving Long-Term Development in Afghanistan with Low Interational Dependence, in: Peral, L./Tellis, A.J. (Hg.), ISS (European Union Institute for Security Studies): Afghanistan 2011-2014 and Beyond. From support operations to sustainable peace, Paris 2011, S. 51-52. Siehe auch Afghanistan Analysts Network: The International Community’s Engagement in Afghanistan Beyond 2014, 2011, S. 8 u. 17.
  67. Siehe dazu auch Fortschrittsbericht 2011, S. 42
  68. Anderson, M.B.: Do no Harm. How Aid Can Support Peace — Or War, Boulder, London 1999.
  69. Als neue Gefährdung wird im Zwischenbericht 2011, S. 13, auf den steigenden landeseigenen Drogenkonsum in Afghanistan hingewiesen; ähnlich Fortschrittsbericht 2011, S. 40; Fortschrittsbericht 2012, S. 37 u. 54.
  70. Siehe auch Jarvenpaa, M.: Making Peace in Afghanistan. The Missing Political Strategy, Washington D.C. 2011, USIP (United States Institute of Peace) Special Report 267, sowie Citha D. Maaß bei der Anhörung des Auswärtigen Ausschusses am 23.11.2010, Deutscher Bundestag: BT-Prot. 17/23, S. 22.
  71. U.S. House of Representatives: Extortion and Corruption. Along the U.S. Supply Chain in Afghanistan, 2010, erwähnt bei Jarvenpaa, M., a.a.O.
  72. Zwischenbericht 2011, S. 17; Fortschrittsbericht 2011.
  73. Fortschrittsbericht 2010, S. 14.
  74. Zwischenbericht 2011, S. 14.
  75. Afghanistan Analysts Network: The International Community’s Engagement in Afghanistan Beyond .2014, 2011, S. 7
  76. Siehe ein Beispiel in Thörner, M.: „Wir respektieren die Kultur.“ Im deutsch kontrollierten Norden Afghanistans, 2009.
  77. Die Stärkung der lokalen zivilgesellschaftlichen Stimmen ist ein Tenor, der sich in verschiedenen Berichten findet, so bei Brahimi, L./Pickering, T.R.: Afghanistan. Negotiating Peace — The Report of The Century Foundation International Task Force on Afghanistan in Its Regional and Multilateral Dimensions, 2011; sowie Peral, L./Tellis, A.J. (Hg.), ISS (European Union Institute for Security Studies): Afghanistan 2011-2014 and Beyond. From support operations to sustainable peace, Paris 2011; Theros, M./Kaldor, M.: Building Afghan Peace from the Ground Up. A Century Foundation Report, 2011. Siehe auch Schirch, L.: Afghan Civil Society and a Comprehensive Peace Process, Washington D.C. 2011, USIP (United States Institute of Peace) Peace Brief 99.
  78. Dörfler-Dierken, A./Kümmel, G. (Hg.): Identität, Selbstverständnis, Berufsbild. Implikationen der neuen Einsatzrealität für die Bundeswehr, Wiesbaden 2010.
  79. Vgl. das ZEITmagazin Nr. 49/2011 mit Porträts von 10 jungen Soldaten aus Bayern vor und nach ihrem letzten Afghanistaneinsatz: Koelbl, H.: „Man macht, was man gelernt hat. Man schießt eben zurück“, in: ZEITmagazin 49, 30.11.2011; ferner Rohde, M.: „Das ist doch sowieso sinnlos hier!“, in: zur sache. bw. Evangelische Kommentare zu Fragen der Zeit, 21 (2012), S. 24-25
  80. Evangelisches Kirchenamt für die Bundeswehr (Hg.): Friedensethik im Einsatz. Ein Handbuch der Evangelischen Seelsorge für die Bundeswehr, Gütersloh 2009, S. 286 f.
  81. Siegel, S./Zimmermann, P.: Moralische Verletzungen von Soldaten im Auslandseinsatz, in: Wehrmedizinische Monatsschrift 54 (2010), 6-7, S. 185-188.
  82. Das Thema Schuld und Schuldgefühl wird in der Bundeswehr-Literatur immer wieder angesprochen. Vgl. z.B. Illauer, R.: Quo vadis, Staatsbürger in Uniform?, in: Beck, H.C./Singer, C. (Hg.): Entscheiden. Führen. Verantworten: Soldatsein im 21. Jahrhundert, Berlin 2011, S. 57-62, dort S. 61: Auch wer „objektiv“ keine Schuld auf sich geladen hat, wird „wahrscheinlich mit Schuldgefühlen zu kämpfen“ haben. „(D)er Soldat (wird) in Situationen hineingeführt […], die er von sich aus nie aufsuchen würde. Fragen wir die Soldaten, die ihren ersten Gegner getötet haben, wie es ihnen geht.“ Vgl. auch Sauer, W.: Der stille Wandel. Anforderungen an militärische Führungskräfte heute, a.a.O., S. 63-71, hier S. 69: „Der stumme Schrei der geschundenen Seelen verhallt immer noch viel zu oft und unbemerkt.“ Nach Sauers Beobachtung haben die Soldaten einen „inneren Wandel“ vollzogen und unterscheiden sich von ihren „‚normal‘ sozialisierte(n), eher auf Deeskalation von Konflikten ausgerichtete(n) junge(n) Deutschen“ (ebd.).
  83. Langer, P.C.: Soldatenalltag in Afghanistan, in: report psychologie 36 (2011), 6, S. 252-257, hier S. 257. Vgl. zum Gesamtkomplex Tegtmeier, M.A.: Traumatischer Stress bei militärischen Kräften. Einsatz, Nachsorge, Herausforderungen. (Studien zur Stressforschung 31), Hamburg 2010.
  84. Langer, P.C.: a.a.O., S. 254.
  85. Die damit einhergehenden Belastungen können unter Rückgriff auf das Konzept der „totalen Institution“ (Erving Goffman) beschrieben werden. Sie werden aus der Perspektive eines Militärseelsorgers anschaulich geschildert von Jurkiewicz, S.: Erfahrungen als Militärseelsorger bei der Truppenbegleitung von Soldaten und Soldaten von ISAF, in: Beck, H.C./Singer, C. (Hg.): Entscheiden. Führen. Verantworten: Soldatsein im 21. Jahrhundert, Berlin 2011, S. 249–260. Vgl. auch Buß, S.: Als Truppenpsychologe im Einsatz, a.a.O., S. 267–274; Evangelisches Kirchenamt für die Bundeswehr (Hg.): Friedensethik im Einsatz. Ein Handbuch der Evangelischen Seelsorge für die Bundeswehr, Gütersloh 2009, S. 320-344.
  86. Bundesminister der Verteidigung: Zentrale Dienstvorschrift 10/1. Innere Führung. Selbstverständnis und Führungskultur der Bundeswehr, Norden 2008.
  87. Sauer, W.: Der stille Wandel. Anforderungen an militärische Führungskräfte heute, in: Beck, H.C./Singer, C. (Hg.): Entscheiden. Führen. Verantworten: Soldatsein im 21. Jahrhundert, Berlin 2011, S. 63-71, weist darauf hin, dass nicht nur die Begegnung mit Menschen aus dem Einsatzland, sondern auch mit Soldaten aus anderen Nationen als „Stressor“ wirken kann: „Entweder wurden auf deutscher Seite häufig andere und damit fremde kulturelle Werte und Normen als minderwertig und nachrangig angesehen oder unreflektiert strikt abgelehnt. Teilweise wurde die empfundene ‚Andersartigkeit‘ aus Unkenntnis derart fehlinterpretiert und missverstanden, dass sowohl das Gefühl vermeintlicher eigener Überlegenheit oder auch im Zustand tiefer Betroffenheit stark ausgeprägte und nachhaltig empfundene Empathie sehr verbreitet zu individuellem Stress führten“ (a.a.O., S. 70). Vgl. auch Ulrich, U.: Interkulturelle Kompetenz in der Bundeswehr, in: a.a.O., S. 100-109. Langer, P.C.: Soldatenalltag in Afghanistan, in: report psychologie 36 (2011), 6, S. 252-257, berichtet S. 257: „Nur 27 Prozent der Befragten erklären, sie fühlten sich im Umgang mit Menschen aus anderen Kulturen sicher“, und weitere zehn Prozent fühlen sich dabei „unwohl“.
  88. Ackermann, D.: Wie viel Kritik, wie viel Solidarität? Über die Evangelische Militärseelsorge, in: zur sache.bw. Evangelische Kommentare zu Fragen der Zeit 20 (2011), S. 30-35.
  89. Unterstützt werden die Militärpfarrerinnen und -pfarrer durch die Evangelische und die Katholische Arbeitsgemeinschaft für Soldatenbetreuung, die vor allem mit ihren „Oasen“ Angebote zu geselligem Beisammensein, Freizeitaktivitäten und Genuss bereithalten.
  90. Die ZDv 10/1 2008, Ziffer 508, unterstreicht die Bedeutung ethischer Reflexion und moralischen Urteilsvermögens für den Dienst der Soldatinnen und Soldaten. Die Führungsphilosophie und Organisationskultur der Bundeswehr prägende Innere Führung ist in ihrem Kern ein ethisches Programm, siehe: Bundesminister der Verteidigung: Zentrale Dienstvorschrift 10/1. Innere Führung. Selbstverständnis und Führungskultur der Bundeswehr, Norden 2008.
  91. Im Jahr 2012: 63.210 evangelische und 48.435 katholische Soldaten; vgl. Deutscher Bundestag: BT-Drs. 17/9482, S. 12, die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zum Thema „Multikulturelle Identität der Bundeswehr“ (Deutscher Bundestag: BT-Drs. 17/9300).
  92. Langer, P.C.: Soldatenalltag in Afghanistan, in: report psychologie 36 (2011), 6, S. 252-257, S. 256.
  93. Ebd.
  94. Brück, T./de Groot, O./Schneider, F.: Eine erste Schätzung der wirtschaftlichen Kosten der deutschen Beteiligung am Krieg in Afghanistan, in: Wochenbericht des DIW Berlin Nr. 21/2010, S. 11, zeigen, dass sich die geschätzten monetären Gesamtkosten allein für den Staatshaushalt bei einer mittleren Rechnung auf fast 2 Mrd. Euro jährlich belaufen.
  95. Es muss ein tragfähiges Konzept bestehen für die Zeit nach einem Abzug der ausländischen Kampftruppen. Die Konferenzen von Istanbul (Instanbul Process on Regional Security and Cooperation for a secure and stable Afghanistan) und von Bonn II im Jahre 2011 sowie die Ergebnisse des NATO-Gipfels in Chicago und der Geberkonferenz in Tokyo, aber auch der „Heart of Asia Conference“ in Kabul (vom 11. bis zum 17.06.2012) beziehen sich auf die Transformationsdekade bis 2024 und sollen den Afghanen insoweit eine Sicherheitsperspektive geben. Der NATO Strategic Plan for Afghanistan (NSPA) mit den daraus folgenden Vorentscheidungen der NATO-Verteidigungsministerkonferenz in Brüssel (09./10.10.2012) für eine ISAF-Folgemission nach 2014 (RESOLUTE SUPPORT), dient ebenfalls der Rückversicherung der Afghanen für die Zeit nach 2014. Der damit in Gang gesetzte Prozess der Eigenverantwortung mit verlässlicher Hilfe muss fortgesetzt und intensiviert werden. Nur so können Deutschland und die internationale Gemeinschaft der Verantwortung gerecht werden, die sie mit dem Einsatz in Afghanistan auf sich genommen haben.
  96. Siehe Wörmer, N.: Sondierungsgespräche und Friedensinitiativen in Afghanistan. Akteure, ihre Forderungen und Deutschland als Vermittler, SWP-Aktuell 2012/A 70, Berlin 2012.
  97. Siehe dazu die Ausführungen bei der Anhörung während der 23. Sitzung des Auswärtigen Ausschusses (Deutscher Bundestag, BT-Prot. 17/23). Ferner die Aussage des früheren ISAF-Oberbefehlshabers McChrystal zit. bei Rudolf, P./Schaller, C.: „Targeted Killing“. Zur völkerrechtlichen, ethischen und strategischen Problematik gezielten Tötens in der Terrorismus- und Aufstandsbekämpfung, SWP-Studien/S 01, Berlin 2012, S. 31.
  98. Interviews mit führenden Mitgliedern der Taliban zeigen, dass es in der Verfassungsfrage um kluge Verfahren zur allseitigen Gesichtswahrung gehen muss. Siehe Semple, M./Farrell, T./Lieven, A./Chaudhuri, R.: Taliban Perspectives on Reconciliation, RUSI (Royal United Services Institute) Briefing Paper, 2012.
  99. RESOLUTE SUPPORT, dabei wird offiziell nur über eine NATO-geführte Mission gesprochen.
  100. Zu den verschiedenen Stimmen siehe u.a. Schäfer, P.: Afghanistan 2012. Ein Reisebericht aus dem Jahr 11 der NATO-Militärintervention, Berlin 2012. Entsprechend verschieden äußern sich auch die diversen zivilen Plattformen und Initiativen für Afghanistan in Deutschland.
  101. Fortschrittsbericht 2012, S. 5.
  102. International Crisis Group: Afghanistan. The Long, Hard Road to the 2014 Transition, 2012.
  103. Siehe dazu International Crisis Group, a.a.O., S. 6, 17f. u. 20.
  104. Als gut und kostengünstig werden diese Verbindungen bewertet von Nesari, Z./Tawfik, K.: The Kabul Courts and Conciliators. Mediating Cases in Urban Afghanistan, Washington D.C. 2011, in: USIP (United States Institute of Peace) Peace Brief 101. Siehe auch Fortschrittsbericht 2011, S. 39.
  105. Fortschrittsbericht 2011, S. 47.
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