Fragen und Antworten zur europäischen Förderlandschaft
Servicestelle EU-Förderpolitik/-projekte - Dienststelle Brüssel
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Allgemeines zu EU-Fördermitteln 2021-2027
Wie hat sich die EU-Förderlandschaft ab 2021 geändert?
Die EU-Förderprogramme sind an den siebenjährigen EU-Haushaltsplan, den Mehrjährigen Finanzrahmen (siehe hier), gebunden. Für die aktuelle Haushaltsperiode 2021-2027 stehen der Europäischen Union insgesamt 1,074 Bio. € zur Verfügung. Mit dem Corona-Hilfspaket „Next Generation EU“, aus dem unter anderem die Aufbau- und Resilienzfazilität und REACT-EU finanziert sowie zahlreiche weitere EU- Förderprogramme finanziell aufgestockt werden sollen, nimmt die Europäische Union zudem erstmals selbst am Finanzmarkt Kredite in Höhe von 750 Mrd. € auf.
In der Förderperiode 2021-2027 wurden zahlreiche bisher bestehende Programme zu größeren Dachprogrammen zusammengelegt. Unter anderem ergeben sich folgende Änderungen:
- Der Europäische Sozialfonds (ESF), das Programm für Beschäftigung und Soziale Innovation (EaSI), der Europäische Hilfsfonds für die am meisten von Armut betroffenen Personen (EHAP) sowie die Jugendbeschäftigungsinitiative (YEI) wurden unter dem neuen Dachprogramm „Europäischer Sozialfonds Plus“ (ESF+) zusammengefasst;
- Die früheren Programme „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ und „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ werden gemeinsam mit dem neu eingeführten Bereich „Werte der Union“ im neuen Dachprogramm „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ (Citizens, Equality, Rights and Values – CERV) zusammengeführt;
- Alle bestehenden Förderprogramme der europäischen Nachbarschafts- und Entwicklungspolitik werden unter dem neuen Instrument für Nachbarschaft, Entwicklung und Internationale Zusammenarbeit (Neighbourhood, Development and International Cooperation Instrument, NDICI) zusammengeführt;
- Sämtliche Investitions und Finanzinstrumente der Europäischen Union, darunter Teile des früheren Programms für Beschäftigung und Soziale Innovation (EaSI) und der Europäische Fonds für Strategische Investitionen (EFSI) gehen im neuen Finanzinstrument InvestEU auf.
Was sind die Schwerpunkte der EU-Förderperiode 2021-2027?
Die konkreten Prioritäten der einzelnen Förderprogramme sind den Einzelbeschreibungen unter der Rubrik „EU-Förderprogramme“ zu entnehmen. Wichtige Schwerpunkte der aktuellen Förderperiode sind derzeit insbesondere der Wiederaufbau der europäischen Wirtschaft nach der Coronakrise, der Europäische Grüne Deal, die Digitalisierung und die Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte.
Welche Rolle spielt die europäische Politik für die Bewilligung einzelner Projekte?
Die Entscheidung für oder gegen die Bewilligung eines Projekts wird nicht aus politischen Erwägungen getroffen, sondern auf Basis der Relevanz eines Projekts für die Förderziele des betreffenden Förderprogramms. Die Förderziele eines jeden Programms hingegen leiten sich von Zielsetzungen ab, die auf politischer Ebene beschlossen wurden – wie beispielsweise aus der Europäischen Kohäsionspolitik, der Gemeinsamen Agrarpolitik oder dem Europäischen Grünen Deal. Da Projekte zu den Programmzielen beitragen sollen und die Förderprogramme ihrerseits zur Umsetzung europäischer Politik beitragen sollen, sollten Sie sich in der Beantragung europäischer Mittel auch des übergeordneten politischen Kontexts bewusst sein, in dem das Programm operiert, um die Relevanz Ihres Projekts für das Förderprogramm deutlich machen zu können. Eine Begründung der Förderziele finden Sie in der Regel im Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen.
Was ist der Unterschied zwischen direkter und geteilter Mittelverwaltung?
Zahlreiche europäische Förderprogramme werden direkt, d.h. von der Europäischen Union oder einer ihrer Exekutivagenturen, verwaltet. Die Schwerpunkte solcher direkt bzw. zentral verwalteten Förderprogramme liegen in der Regel auf der gemeinsamen Konzipierung, Erprobung und Weitergabe von bewährten und innovativen Praktiken im Rahmen eines Projektkonsortiums bestehend aus mehreren Einrichtungen aus verschiedenen Programmländern. Auch die Schaffung von transnationalen Netzwerkstrukturen ist in solchen Programmen häufig möglich. Der Antrag erfolgt dann direkt bei der Europäischen Kommission bzw. der zuständigen Agentur.
Demgegenüber werden EU-Mittel in geteilter Mittelverwaltung an die Mitgliedstaaten weitergegeben und von diesen verwaltet. Die Mitgliedstaaten legen ihre Förderschwerpunkte in einem „Operationellen Programm“ fest und verwalten die Fördergelder nach der Genehmigung dieses „Operationellen Programms“ durch die Europäische Union selbst, der Antrag wird also an die zuständige Verwaltungsbehörde auf nationaler bzw. regionaler Ebene gestellt. Die korrekte Verwendung der Fördergelder durch die Mitgliedstaaten wird von der Europäischen Kommission regelmäßig überprüft. Dieses Verfahren gilt unter anderem für die Strukturfonds, wie den ESF+ und den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), für den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie in Teilen für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF). Insgesamt unterliegen rund 80% der EU-Mittel dem Prinzip der geteilten Mittelverwaltung.
Kann die EU unsere Einrichtung fördern?
Die Förderung aus EU-Mitteln ist in der Regel projektbezogen, also zeitlich begrenzt und auf Aktivitäten beschränkt, die nicht zum regulären Alltagsbetrieb der betreffenden Einrichtung gehören. Projekte, die gefördert werden sollen, müssen zudem für das ausgewählte Förderprogramm relevant sein und im Rahmen eines Aufrufs zur Einreichung von Projektvorschlägen eine Bewilligung des Projektantrags erhalten. Dabei überschreitet in der Regel die Anzahl der Projektanträge bzw. der insgesamt beantragten Gelder das verfügbare Programmbudget, so dass nicht jeder Antrag bewilligt werden kann.
Betriebskostenzuschüsse im eigentlichen Sinne werden ebenfalls in einigen Programmen gewährt, allerdings beziehen diese sich in der Regel auf präzise definierte (und häufig bereits existente) fachliche Netzwerke auf europäischer Ebene.
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Beantragung von EU-Fördermitteln
Wieso sollten wir europäische Fördermittel für unser Projekt beantragen?
Die Mitwirkung an EU-geförderten Projekten – sei es als Projektkoordinator oder als nicht-koordinierendes Mitglied eines Konsortiums – stärkt die Fachkompetenzen innerhalb Ihrer Einrichtung und trägt erheblich zur Organisations- und Personalentwicklung bei. Europäische Projekte verschaffen Ihrer Einrichtung einen Wettbewerbsvorsprung, sowohl in Bezug auf den Zugang zu innovativen, in anderen Ländern bereits erprobten Konzepten als auch in Bezug auf die Attraktivität Ihrer Einrichtung für Fachpersonal und externe Partner vor Ort. Nähere Informationen finden Sie im Papier „Die europäische Dimension der Arbeit von kirchlichen Einrichtungen stärken“ von EKD-Büro Brüssel und den zuständigen Ansprechpartnern und -partnerinnen der evangelischen Landeskirchen.
Was wird seitens der EU gefördert?
Welche Kosten genau förderfähig sind, wird in den Förderrichtlinien des betreffenden Programms bzw. im Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen (Call) aufgeführt. Meistens sind projektbezogene Personalkosten, Aufwendungen für notwendige Dienstreisen innerhalb des Projekts oder für den Projekterfolg erforderliche externe Dienstleistungen förderfähig, in einigen Fällen auch kleinere Anschaffungen oder Investitionen, die für die erfolgreiche Durchführung des Projekts zwingend erforderlich sind. In einigen Programmen (wie beispielsweise in „Erasmus+“, erfolgt die Abrechnung über Pauschalen, beispielsweise für das Projektmanagement oder für notwendige Reisen und Auslandsaufenthalte der Projektmitwirkenden.
Können Förderprogramme kombiniert werden?
Grundsätzlich gilt: Ein und dieselbe Maßnahme darf unter keinen Umständen aus zwei oder mehr EU-Förderprogrammen (oder über zwei parallel verlaufende EU-geförderte Projekte) gleichzeitig gefördert werden. In diesem Fall läge eine verbotene Doppelfinanzierung aus EU-Mitteln vor, welche empfindliche Strafen und die Rückforderung der Förderung zur Folge haben könnte. Insbesondere wenn eine Einrichtung mehrere Projekte mit EU-Förderung gleichzeitig durchführt, sollte hier also Sorge getragen werden, dass jede Kostenposition trennscharf genau einem Projekt und einem Förderprogramm zugeordnet wird – beispielsweise durch das Führen eines Arbeitserfassungsbogens zur Abrechnung von Personalstunden.
Eine Kombinierung mit Fördergeldern, die nicht aus dem EU-Haushalt stammen, beispielsweise mit Bundes- oder Landesmitteln oder Stiftungsgeldern, ist in einigen EU-Förderprogrammen (ggf. unter Bedingungen) möglich, dies ist für jedes Programm individuell geregelt. Ob und inwiefern die von Ihnen beantragten EU-Fördermittel mit anderen Fördermitteln kombiniert werden dürfen, entnehmen Sie daher bitte den Ausschreibungsunterlagen oder erfragen Sie bei der zuständigen Programmbehörde.
Wie finden wir Projektpartner?
Gerne ist Ihnen das EKD-Büro Brüssel bei der Suche nach geeigneten Partnereinrichtungen behilflich, nehmen Sie dazu einfach Kontakt mit uns auf. Darüber hinaus haben Sie unter anderem folgende Möglichkeiten zur Partnersuche:
- Nutzen Sie die existierenden Netzwerke Ihrer Einrichtung bzw. persönliche Netzwerke, auch um über persönliche Weiterempfehlungen mögliche Partner zu identifizieren, zu denen noch kein Kontakt besteht
- Nehmen Sie an europaweiten Projektpartnerbörsen teil, die regelmäßig von den einzelnen Programmen durchgeführt werden
- Machen Sie sich mit thematisch relevanten Projekten vertraut, die in der Vergangenheit gefördert wurden, und sehen Sie die beteiligten Konsortien nach potenziellen Partnern für Ihr Projekt durch.
Können Partner außerhalb der EU teilnehmen?
Programmländer sind jene Länder, die ihre Teilnahme an einem Programm erklärt haben. Nicht-EU-Staaten leisten dabei in der Regel einen eigenen finanziellen Beitrag zum Programm. EU-Staaten sind in der Regel förderfähig, jedoch gibt es hierbei Ausnahmen: So nimmt beispielsweise Dänemark nicht am Programm „Justiz“ teil, und einige Programme, wie beispielsweise Interreg, sind an ein begrenztes geographisches Gebiet gebunden. Aus welchen Staaten Einrichtungen gefördert werden können, entnehmen Sie daher bitte der betreffenden Ausschreibung.
Beachten Sie dabei in jedem Fall, dass auch für Einrichtungen aus den beiden Nicht-EU-Staaten Schweiz und Vereinigtes Königreich erhebliche Einschränkungen in der Förderfähigkeit gelten. Insbesondere hat das Vereinigte Königreich nach aktuellem Stand für kein einziges EU-Förderprogramm seine Teilnahme erklärt, so dass britische Einrichtungen derzeit in keinem Programm gefördert werden können.
Kann eine Veranstaltung (z.B. Seminar, Festival, Konzert, Ausstellung…) mit EU-Mitteln gefördert werden?
Da EU-Fördermittel grundsätzlich projektbezogen vergeben werden, können Veranstaltungen in der Regel nur dann gefördert werden, wenn sie im Rahmen eines umfassenderen Projekts durchgeführt werden, beispielsweise als Zwischen- oder Abschlusskonferenz, als Veranstaltung im Rahmen eines Kooperationsprojekts im Kulturbereich des Programms „Kreatives Europa“ oder im Rahmen einer Jugendbegegnung im Programm „Erasmus+“. Einzelveranstaltungen können in der Regel nicht aus EU-Mitteln gefördert werden.
Können Sanierungsmaßnahmen (z.B. Dach, Orgel, Rollstuhlrampe…) mit EU-Mitteln gefördert werden?
Baumaßnahmen, insbesondere Neubauten, können selten gefördert werden. Hingegen gibt es manchmal Fördermöglichkeiten für bestimmte energetische Sanierungen, für touristische Sehenswürdigkeiten oder im ländlichen Raum. Dies muss im Einzelfall geprüft werden. Sprechen Sie uns gerne an.
Können bereits durchgeführte Maßnahmen gefördert werden?
Ein sogenannter „vorzeitiger Maßnahmenbeginn“, also der Beginn oder gar Abschluss der Projekttätigkeiten vor der Antragstellung bzw. dem Eingang der Bewilligung durch die zuständigen Programmbehörden, ist in vielen Programmen ein Ausschlussgrund zur Förderung. In einigen Programmen und unter bestimmten Bedingungen kann eine rückwirkende Förderung von begonnenen, jedoch noch nicht abgeschlossenen Maßnahmen in Ausnahmefällen möglich sein; in diesem Fall ist diese Möglichkeit in den Ausschreibungsunterlagen allerdings ausdrücklich erwähnt. Konsultieren Sie daher genauestens die Ausschreibungsunterlagen, um einen förderschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu vermeiden.
Wieviel Vorlaufzeit braucht die Antragstellung?
Die Vorlaufzeit hängt natürlich von verschiedenen Faktoren wie der Komplexität des betreffenden Förderprogramms, den bereits vorhandenen institutionellen Kapazitäten und Partnerschaften sowie auch von Ihrer eigenen Erfahrung in der Beantragung von EU-Fördermitteln ab. Wir empfehlen eine Vorlaufzeit von mehreren Monaten in niedrigschwelligen Programmen bis hin zu etwa einem Jahr für komplexe Vorhaben. Lassen Sie sich gerne hierzu vom EKD-Büro Brüssel beraten.
Wer entscheidet über unseren Antrag?
Der Antrag wird von den zuständigen Programmbehörden beschieden. Im Falle von direkt verwalteten Programmen ist dies die Europäische Kommission bzw. die von dieser beauftragte Exekutivagentur, im Falle von Programmen in geteilter Mittelverwaltung die zuständige nationale / regionale Programmverwaltung oder die von dieser beauftragten Gremien.
Wo kann ich mir einen ersten Überblick über für evangelische und diakonische Einrichtungen relevante EU-Fördermittel schaffen?
Sie finden einen Überblick über die für Kirche und Diakonie relevantesten EU-Förderprogramme hier auf unserer Website und in unserem „Wegweiser durch die europäische Förderlandschaft“, den evangelische Einrichtungen bei uns per E-Mail bestellen können. Gerne beraten wir Sie auch zu Ihren Ideen und helfen Ihnen, geeignete Fördermöglichkeiten auszuloten.
Wo finde ich Beispiele für bereits durchgeführte EU-Förderprojekte von evangelischen und diakonischen Einrichtungen?
Sie finden erfolgreiche evangelische Projektbeispiele in unserer Broschüre „Europa konkret erleben“ (Download und Bestellung hier) sowie in der Sektion „Projekt des Monats“.
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Servicestelle bzw. Unterstützungsstrukturen
Was tut das EKD-Büro Brüssel in Bezug auf EU-Fördermittel?
Das EKD-Büro Brüssel bietet evangelischen Einrichtungen – sowohl aus der (verfassten) Kirche und der Diakonie – Unterstützung bei der Beantragung von EU-Fördermitteln. Dazu bieten wir Erstberatungen zu geeigneten EU-Fördertöpfen, Antrags-Checks, Begleitung in der Konzipierung ihrer Projektidee und des Antrags sowie regelmäßige Seminare, Vorträge und Publikationen. Darüber hinaus vertreten wir die förderpolitischen Interessen der evangelischen Kirche bei den EU-Institutionen. Nähere Informationen zu unseren Tätigkeiten finden Sie hier auf unserer Website.
Welche Unterstützungsstrukturen gibt es in den evangelischen Landeskirchen bzw. den diakonischen Landesverbänden?
Viele evangelische Landeskirchen und diakonische Landesverbände haben eigene Ansprechpartnerinnen und -partner für EU-Fördermittel benannt. Das EKD-Büro Brüssel arbeitet mit diesen eng zusammen. Die aktuelle Kontaktliste finden Sie hier.
An wen wende ich mich, wenn ich Fragen zum Management laufender Projekte habe?
Auch in diesem Fall können Sie sich an das EKD-Büro Brüssel wenden. Wir helfen Ihnen, die richtigen Unterstützungsmöglichkeiten und Ansprechpartner für Ihre Fragen zu finden.
Kann ich beim EKD-Büro Brüssel Fördergelder beantragen?
Nein, das ist nicht möglich. Das EKD-Büro Brüssel verwaltet keine eigenen Fördergelder und reicht auch keine Förderanträge im Auftrag anderer Einrichtungen ein. Wir prüfen jedoch gerne, ob es für Ihren Bedarf eine passende EU-Fördermöglichkeit gibt.
Können wir das EKD-Büro Brüssel mit der Antragstellung beauftragen?
Wir legen großen Wert auf den nachhaltigen Kapazitätsaufbau zur Beantragung europäischer Fördermittel in evangelischen Einrichtungen. Aus diesem Grund verfassen wir keine Förderanträge im Auftrag einer Einrichtung, sondern streben danach, die zuständigen Mitarbeitenden selbst zur Antragstellung zu befähigen. Wir stehen Ihnen jedoch während der Projektentwicklung und Antragstellung mit Rat und Tat intensiv zur Seite, um die bestmögliche Qualität Ihres Antrags sicherzustellen. Gerne sind wir Ihnen auch bei der Suche nach geeigneten Partnereinrichtungen im europäischen Ausland behilflich.