Neuer Vorstoß für Gesetz zu Patientenverfügungen
Berlin (epd). Mit einem neuen Gesetzentwurf zu Patientenverfügungen will eine fraktionsübergreifende Abgeordnetengruppe das Selbstbestimmungsrecht am Lebensende sichern und zugleich den Lebensschutz wahren. "Wir schulden es Patienten und Ärzten, Rechtssicherheit zu schaffen", sagte der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach (CDU), am Dienstag in Berlin bei der Vorstellung des Gesetzestextes. Im November wollen die Abgeordneten bei allen Fraktionen im Bundestag Unterschriften für ihren Antrag sammeln.
Eine Patientenverfügung ist die schriftliche Willenserklärung eines Patienten, der sich etwa wegen Bewusstlosigkeit nicht mehr äußern kann. Darin kann vorab festgehalten werden, welche medizinische Behandlung erwünscht ist oder abgelehnt wird.
In dem Gesetzentwurf der Bosbach-Gruppe wird zwischen einer einfachen und einer qualifizierten Patientenverfügung unterschieden. Eine einfache Willenserklärung kann jeder, auch ohne ärztliche Beratung, abfassen. Werden darin allerdings lebenserhaltende Maßnahmen abgelehnt, so gilt dies für den Arzt nur dann als verbindlich, wenn es sich um eine unheilbare, tödlich verlaufende Krankheit handelt oder der Patient mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nie wieder das Bewusstsein erlangen wird.
Die qualifizierte Patientenverfügung soll hingegen in jedem Krankheitsstadium gelten. Dafür wird vorausgesetzt, dass der Patient bei der Abfassung der Willenserklärung umfassend ärztlich aufgeklärt wurde, diese Beratung durch den Arzt dokumentiert ist, die Patientenverfügung durch einen Notar beurkundet und innerhalb der vergangenen fünf Jahre verfasst oder erneuert wurde.
Es gehe um ein Höchstmaß an Information, Wissen und Sicherheit für die Kranken, erläuterte Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt (Grüne), die den Gesetzentwurf mitträgt. Das Selbstbestimmungsrecht werde dabei in jeder Phase des Lebens respektiert.
Der Gesetzentwurf wird auch von René Röspel (SPD) und Otto Fricke (FDP) unterstützt. Bosbach rechnet nach eigenen Worten damit, dass das Gesetzgebungsverfahren Ostern 2009 abgeschlossen werden kann.
21. Oktober 2008
Abgeordnete plädieren für qualifizierte Patientenverfügungen - Neuer Gesetzentwurf vorgelegt
Berlin (epd). Mit einem neuen Gesetzentwurf zu Patientenverfügungen will eine fraktionsübergreifende Abgeordnetengruppe das Selbstbestimmungsrecht am Lebensende sichern und zugleich den Lebensschutz wahren. "Wir schulden es Patienten und Ärzten, Rechtssicherheit zu schaffen", sagte der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach (CDU), am Dienstag in Berlin bei der Vorstellung des Gruppenantrags. Im November wollen die Abgeordneten bei allen Fraktionen im Bundestag Unterschriften für ihren Antrag sammeln.
Eine Patientenverfügung ist die schriftliche Willenserklärung eines Patienten, der sich etwa wegen Bewusstlosigkeit nicht mehr äußern kann. Darin kann vorab festgehalten werden, welche medizinische Behandlung erwünscht ist oder abgelehnt wird. Bislang gibt es keine gesetzlichen Regelungen für Patientenverfügungen. Eine Gruppe um den SPD-Rechtspolitiker Joachim Stünker hat bereits einen Gesetzentwurf dazu vorgelegt.
In dem Gesetzentwurf der Bosbach-Gruppe wird zwischen einer einfachen und einer qualifizierten Patientenverfügung unterschieden. Eine einfache Willenserklärung kann jeder, auch ohne ärztliche Beratung, abfassen. Werden darin allerdings lebenserhaltende Maßnahmen abgelehnt, so gilt dies für den Arzt nur dann als verbindlich, wenn es sich um eine unheilbare, tödlich verlaufende Krankheit handelt oder der Patient mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nie wieder das Bewusstsein erlangen wird.
Die qualifizierte Patientenverfügung soll hingegen in jedem Krankheitsstadium gelten. Dafür wird vorausgesetzt, dass der Patient bei der Abfassung der Willenserklärung umfassend ärztlich aufgeklärt wurde, diese Beratung durch den Arzt dokumentiert ist, die Patientenverfügung durch einen Notar beurkundet und innerhalb der vergangenen fünf Jahre verfasst oder erneuert wurde. Bosbach zufolge liegen die Notarkosten bei rund 40 Euro. Für Geringverdiener gebe es Beratungshilfen.
Es gehe um ein Höchstmaß an Information, Wissen und Sicherheit für die Kranken, erläuterte Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt (Grüne), die den Gesetzentwurf mitträgt. Das Selbstbestimmungsrecht werde dabei in jeder Phase des Lebens respektiert. Allerdings müssten sich alle darüber im Klaren sein, dass sich mit Patientenverfügungen nicht alles regeln lasse, was am Ende des Lebens wichtig sei.
Uneinig blieb sich die Abgeordnetengruppe über den Umgang mit Patientenverfügungen bei schwer Demenzkranken oder Wachkoma-Patienten. Bosbach will auch einfache Patientenverfügung gelten lassen, wenn bei einem bereits länger andauerndem Wachkoma "nach Ausschöpfung aller medizinischen Möglichkeiten" mit höchster Wahrscheinlichkeit das Bewusstsein nicht wiedererlangt werden kann. Göring-Eckardt und andere Abgeordnete lehnen das ab. Nur eine qualifizierte Patientenverfügung soll in diesem Fall verbindlich sein. "Wer im Wachkoma liegt, ist kein Sterbender, sondern ein schwerst Pflegebedürftiger", sagte Göring-Eckardt. In Deutschland gibt es rund 10.000 Wachkoma-Patienten.
Der Gesetzentwurf wird auch von den Fraktionsvorsitzenden Volker Kauder (CDU) und Renate Künast (Grüne) sowie von René Röspel (SPD) und Otto Fricke (FDP) unterstützt. Bosbach rechnet nach eigenen Worten damit, dass das Gesetzgebungsverfahren Ostern 2009 abgeschlossen werden kann.
Die SPD-Abgeordneten Fritz Rudolf Körper und Joachim Stünker bezeichneten den Gesetzentwurf als inakzeptabel, weil damit Millionen existierender Patientenverfügungen im Nachhinein entwertet würden. Dem Willen der Patienten würden bürokratische Hindernisse entgegengesetzt. Auch der FDP-Parlamentarier Michael Kauch, der ebenfalls den Stünker-Entwurf unterstützt, warnte vor einer Bürokratisierung des Sterbens. Die Aktualisierungspflicht gehe an der Lebenswirklichkeit älterer Menschen vorbei.
Luc Jochimsen (Linke) schloss sich der Kritik an. Der Gesetzentwurf schaffe keine Rechtssicherheit und missachte, dass der erklärte Patientenwille wegen des Grundrechts auf Selbstbestimmung immer gültig sein müsse. Jochimsen unterstützt auch den Stünker-Antrag, den bislang etwa 200 Abgeordnete unterzeichnet haben.
21. Oktober 2008