Großer Katechismus
Nach der Fassung des deutschen Konkordienbuches (Dresden 1580)
Das achte Gebot
Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten
Über unsern eigenen Leib, eheliches Gemahl und zeitliches Gut haben wir noch einen Schatz, nämlich Ehre und gutes Gerücht, welchen wir auch nicht entbehren können, denn es gilt nicht, unter den Leuten in öffentlicher Schande, von jedermann verachtet, zu leben. Darum will Gott des Nächsten Leumund, Glimpf und Gerechtigkeit sowenig als Geld und Gut genommen oder verkürzt haben, auf dass ein jeglicher vor seinem Weibe, Kinde, Gesinde und Nachbarn ehrlich bestehe. Und zum ersten ist der gröbste Verstand dieses Gebotes, wie die Worte lauten: "du sollst nicht falsch Zeugnis reden", auf öffentliches Gericht gestellt, da man einen armen, unschuldigen Mann verklagt und durch falsche Zeugen unterdrückt, damit er gestraft werde an Leib, Gut oder Ehre.
Das scheint nun jetzt, als gehe es uns wenig an; aber bei den Juden ist gar ein treffliches Gemeindes Ding gewesen. Denn das Volk war in feinem, ordentlichen Regiment gefasst, und wo noch ein solches Regiment ist, da gehts ohne diese Sünde nicht ab. Ursache ist diese: denn wo Richter, Bürgermeister, Fürst oder andere Obrigkeit sitzt, da fehlt es nimmer, es geht nach der Welt Lauf, dass man niemand gern beleidigen will, heuchelt und redet nach Gunst, Geld, Hoffnung oder Freundschaft; darüber muss ein armer Mann, mit seiner Sache unterdrückt, Unrecht haben und Strafe leiden. Und ist eine Gemeinde Plage in der Welt, dass im Gericht selten fromme Leute sitzen. Denn es gehört vor allen Dingen ein frommer Mann zu einem Richter, und nicht allein ein frommer, sondern auch ein weiser, gescheiter, ja auch ein kühner und kecker Mann. Also auch gehört ein kecker, dazu vornehmlich ein frommer Mann zum Zeugen. Denn wer alle Sachen recht richten und mit dem Urteil hindurch reißen soll, wird oftmals gute Freunde, Schwäger, Nachbarn, Reiche und Gewaltige erzürnen, die ihm viel dienen oder schaden können; darum muss er gar blind sein, Augen und Ohren zugetan, nicht sehen noch hören denn stracks vor sich, was ihm vorkommt, und demnach schließen.
Darauf ist nun erstlich dies Gebot gestellt, dass ein jeglicher seinem Nächsten helfe zu seinem Rechten und nicht hindern noch beugen lasse, sondern fordere und stracks darüber halte, Gott gebe, es sei Richteroder Zeuge, und treffe an, was es wolle. Und sonderlich ist hiermit unsern Herrn Juristen ein Ziel gesteckt, dass sie zusehen, recht und aufrichtig mit den Sachen umgehen; was recht ist, recht bleiben lassen, und wiederum nicht verdrehen noch vermänteln oder schweigen, unangesehen Geld, Gut, Ehre oder Herrschaft. Das ist ein Stück und der gröbste Verstand dieses Gebots von allem, das vor Gericht geschieht.
Darnach greift es gar viel weiter, wenn mans soll ziehen ins geistliche Gericht oder Regiment; da gehts also, dass ein jeglicher wider seinen Nächsten fälschlich zeugt. Denn wo fromme Prediger und Christen sind, die haben vor der Welt das Urteil, dass sie Ketzer, Abtrünnige, ja aufrührische und verzweifelte Bösewichte heißen. Dazu muss sich Gottes Wort aufs schändlichste und giftigste verfolgen, lästern, Lügen strafen, verkehren und fälschlich ziehen und deuten lassen.
Aber das gehe seinen Weg; denn es ist der blinden Welt Art, dass sie die Wahrheit und Gottes Kinder verdammt und verfolgt und doch für keine Sünde achtet. Zum dritten, so uns allzumal belangt, ist in diesem Gebot verboten alle Sünde der Zunge, dadurch man dem Nächsten mag Schaden tun oder zu nahe sein. Denn falsches Zeugnis reden ist nicht anders denn Mundwerk. Was man nun mit Mundwerk wider den Nächsten tut, das will Gott gewehrt haben, es seien falsche Prediger mit der Lehre und Lästern, falsche Richter und Zeugen mit dem Urteil oder sonst außer dem Gericht mit Lügen und Übelreden. Daher gehört sonderlich das leidige schändliche Laster Afterreden oder Verleumden, damit uns der Teufel reitet, davon viel zu reden wäre. Denn es ist eine Gemeinde, schädliche Plage, dass jedermann lieber Böses denn Gutes von dem Nächsten sagen hört; und wiewohl wir selbst so böse sind, dass wir nicht leiden können, dass uns jemand ein böses Stück nachsage, sondern jeglicher gern wollte, dass alle Welt Goldenes von ihm redete, doch können wir nicht hören, dass man das Beste von andern sage.
Derhalben sollen wir merken, solche Untugend zu meiden, dass niemand gesetzt ist, seinen Nächsten öffentlich zu urteilen und strafen, ob er ihn gleich sieht sündigen, er habe denn Befehl zu richten und strafen. Denn es ist gar ein großer Unterschied zwischen den zweien, Sünde richten und Sünde wissen. Wissen magst du sie wohl, aber richten sollst du sie nicht. Sehen und hören kann ich wohl, dass mein Nächster sündigt, aber gegen andere nachzusagen habe ich keinen Befehl. Wenn ich nun zufahre, richte und urteile, so falle ich in eine Sünde, die größer ist denn jene. Weißt du es aber, so tue nicht anders, denn mache aus den Ohren ein Grab und scharre es zu, bis dass dir befohlen werde, Richter zu sein und von Amtes wegen zu strafen. Das heißen nun Afterreder, die es nicht bei dem Wissen bleiben lassen sondern fortfahrend und ins Gericht greifen, und wenn sie ein Stücklein von einem andern wissen, tragen sie es in alle Winkel, kitzeln und krauen sich, dass sie mögen eines andern Unlust rühren, wie die Säue, so sich im Kot wälzen und mit dem Rüssel darin wühlen. Das ist nichts anders denn Gott in sein Gericht und Amt fallen, urteilen und strafen mit dem schärfsten Urteil. Denn kein Richter kann höher strafen noch weiter fahren, denn dass er sage: dieser ist ein Dieb, Mörder, Verräter usw. Darum wer sich solches untersteht vom Nächsten zu sagen, greift ebensoweit als Kaiser und alle Obrigkeit, denn ob du das Schwert nicht führst, so brauchst du doch deiner giftigen Zunge dem Nächsten zu Schande und Schaden.
Darum will Gott gewehrt haben, dass niemand dem andern übel nachrede, wenn ers gleich schuldig ist und dieser wohl weiß; viel weniger, so ers nicht weiß und allein vom Hörensagen genommen hat. Sprichst du aber: Soll ichs denn nicht sagen, wenn es die Wahrheit ist? Antwort: Warum trägst dus nicht vor ordentliche Richter? Ja, ich kanns nicht öffentlich bezeugen, so möchte man mir vielleicht übers Maul fahren und übel abweisen. Ei Lieber, riechst du den Braten? Traust du nicht vor geordneten Personen zu stehen und verantworten, so halte auch das Maul. Weißt du es aber, so wisse es f ür dich, nicht für einen andern. Denn wo du es weitersagst, ob es gleich wahr ist, so bestehst du doch wie ein Lügner, weil du es nicht kannst wahr machen; tust dazu wie ein Böswicht, denn man soll niemand seine Ehre und Gerücht nehmen, es sei ihm denn zuvor genommen öffentlich. Also heißt nun falsches Zeugnis alles, was man nicht, wie sichs gehört, überweisen kann. Darum was nicht mit genügsamer Beweisung offenbar ist, soll niemand offenbar machen noch für Warheit sagen, Und Summa, was heimlich ist, soll man heimlich bleiben lassen oder je heimlich strafen, wie wir hören werden. Darum wo dir ein unnützes Maul vorkommt, das einen andern austrägt und verleumdet, so rede ihm frisch unter die Augen, dass er schamrot werde, so wird mancher das Maul halten, der sonst einen armen Menschen ins Geschrei bringt, daraus er schwerlich wieder kommen kann; denn Ehre und Glimpf ist bald genommen, aber nicht bald wieder gegeben.
Also siehst du, dass kurzum verboten ist, von dem Nächsten etwas Böses zu reden; doch ausgenommen weltliche Obrigkeit, Prediger, Vater und Mutter, dass man dennoch dies Gebot so verstehe, dass das Böse nicht ungestraft bleibe. Wie man nun laut des fünften Gebotes niemand schaden soll am Leibe, doch ausgenommen Meister Hansen, der seines Amtes halber dem Nächsten kein Gutes, sondern nur Schaden und Böses tut und nicht wider Gottes Gebot sündigt, darum dass Gott solches Amt von seinetwegen geordnet hat, denn er ihm die Strafe seines Gefallens vorbehalten hat, wie er im ersten Gebote droht; also auch, wiewohl ein jeglicher für seine Person niemand richten noch verdammen soll, doch, wo es die nicht tun, denen es befohlen ist, sündigen sie ja sowohl als ders außer dem Amt von sich selbst täte, denn hier fordert die Not, von dem Übel zu reden, Klagen vorbringen, fragen und zeugen. Und geht nicht anders zu denn mit einem Arzt, der zuweilen den, den er heilen soll, an heimlichem Ort sehen und greifen muss. Also sind Obrigkeit, Vater und Mutter, ja auch Brüder und Schwestern und sonst gute Freunde untereinander schuldig, wo es not und nutz ist, Böses zu strafen.
Das wäre aber die rechte Weise, wenn man die Ordnung nach dem Evangelio hielte, Mt 18,15, da Christus spricht: Sündigt dein Bruder an dir, so gehe hin und strafe ihn zwischen dir und ihm allein. Da hast du eine köstliche, feine Lehre, die Zunge wohl zu regieren, die wohl zu merken ist wider den leidigen Missbrauch. Darnach richte dich nun, dass du nicht sobald den Nächsten anderswo austragest und nachredest, sondern ihn heimlich vermahnest, dass er sich bessere. Desgleichen auch, wenn dir ein anderer etwas zu Ohren trägt, was dieser oder jener getan hat, lehre ihn auch also, dass er hingehe und strafe ihn selbst, wo ers gesehen hat; wo nicht, dass er das Maul halte.
Solches magst du auch lernen aus täglichem Hausregiment. Denn so tut der Herr im Haus: wenn er sieht, dass der Knecht nicht tut, was er soll, so spricht er ihm selbst zu. Wenn er aber so toll wäre, ließe den Knecht daheim sitzen und ginge heraus auf die Gasse, den Nachbar zu klagen, würde er freilich müssen hören: Du Narr, was gehts uns an, warum sagst dus ihm selbst nicht? Siehe, das wäre nun recht brüderlich gehandelt, dass dem Übel geraten würde und dein Nächster bei Ehren bliebe. Wie auch Christus daselbst sagt:," Hört er dich, so hast du deinen Bruder gewonnen, da hast du ein großes, treffliches Werk getan. Denn meinst du, dass ein geringes Ding sei, einen Bruder gewinnen? Lass alle Mönche und heilige Orden mit allen ihren Werken zu Haufe geschmolzen hervortreten, ob sie den Ruhm können aufbringen, dass sie einen Bruder gewonnen haben?
Weiter lehrt Christus: Will er dich aber nicht hören, so nimm noch einen oder zwei zu dir, auf dass alle Sache bestehe auf zweier oder dreier Mund. Also dass man je mit dem selbst handle, den es belangt und nicht hinter seinem Wissen nachrede. Will aber solches nicht helfen, so trage es dann öffentlich vor die Gemeinde, es sei vor weltlichem oder geistlichem Gerichte. Denn hier stehst du nicht allein, sondern hast jene Zeugen mit dir, durch welche du den Schuldigen überweisen kannst, darauf der Richter gründen, urteilen und strafen kann, so kann es ordentlich und recht dazu kommen, dass man dem Bösen wehrt oder bessert. Sonst, wenn man einen andern mit dem Maul umträgt durch alle Winkel und den Unflat rührt, wird niemand gebessert, und darnach, wenn man stehen und zeugen soll, will mans nicht gesagt haben. Darum geschähe solchen Mäulern recht, dass man ihnen den Kitzel wohl büßte, dass sich andere daran stießen. Wenn du es deinem Nächsten zu Besserung oder aus Liebe der Wahrheit tätest, würdest du nicht heimlich schleichen noch den Tag und Licht scheuen.
Das alles ist nun von heimlichen Sünden gesagt. Wo aber die Sünde ganz öffentlich ist, dass Richter und jedermann wohl weiß, so kannst du ihn ohne alle Sünde meiden und fahren lassen, als der sich selbst zu schanden gemacht hat, dazu auch öffentlich von ihm zeugen. Denn was offenbar am Tag ist, da kann kein Afterreden noch falsches Richten oder Zeugen sein, als dass wir jetzt den Papst mit seiner Lehre strafen, so öffentlich in Büchern an Tag gegeben und in aller Welt ausgeschrien ist. Denn wo die Sünde öffentlich ist, soll auch billig öffentliche Strafe folgen, dass sich jedermann davor wisse zu hüten.
Also haben wir nun die Summa und Gemeinden Verstand von diesem Gebote, dass niemand seinem Nächsten, - beide, Freund und Feind, mit der Zunge schädlich sein noch Böses von ihm reden soll, Gott gebe, es sei wahr oder erlogen, so nicht aus Befehl oder zu Besserung geschieht; sondern seine Zunge brauchen und dienen lassen, von jedermann das Beste zu reden, seine Sünde und Gebrechen zu decken, entschuldigen und mit seiner Ehre beschönigen und schmecken. Ursache soll sein allermeist diese, so Christus im Evangelio anzieht und damit alle Gebote gegen den Nächsten will gefasst haben: Alles, was ihr wollt, das euch die Leute tun sollen, das tut ihr ihnen auch.
Auch lehrt solches die Natur an unserm eigenen Leibe, wie St. Paulus 1. Kor. 12,22f. sagt: die Glieder des Leibes, so uns dünken die schwächsten zu sein, sind die nötigsten, und die uns dünken die unehrlichsten zu sein, denselbigen legen wir am meisten Ehre an, und die uns übel anstehen, die schmückt man am meisten. Das Angesicht, Augen, Nase und Mund deckt niemand zu, denn sie bedürfens nicht als an sich selbst die ehrlichsten Glieder, so wir haben; aber die allergebrechlichsten, der wir uns schämen, deckt man mit allem Fleiß, - da muss Hände, Augen samt dem ganzen Leibe helfen, decken und verhüllen. Also sollen wir untereinander, was an unserm Nächsten unehrlich und gebrechlich ist, schmücken und mit allem, so wir vermögen, zu seinen Ehren dienen, helfen und förderlich sein und wiederum wehren, was ihm mag zu Unehren gereichen. Und ist sonderlich ein feine, edle Tugend, wer alles, das er vom Nächsten hört reden (so es nicht öffentlich böse ist), wohl auslegen und aufs beste deuten oder je zu gut halten kann wider die giftigen Mäuler, die sich befleißigen, wo sie etwas ergrübeln und erhaschen können, am Nächsten zu tadeln und aufs ärgste aushecken und verkehren, wie jetzt vornehmlich dem lieben Gotteswort und seinen Predigern geschieht.
Darum sind in diesem Gebote gar mächtig viel gute Werke verfaßt, die Gott aufs höchste wohlgefallen und überflüssig Gut und Segen mit sich bringen, wenn sie nur die blinde Welt und falschen Heiligen erkennen wollten. Denn es ist nichts an und im ganzen Menschen, das mehr und weiter beide, Gutes schaffen und Schaden tun kann 'in geistlichen und weltlichen Sachen, denn die Zunge, so doch das kleinste und schwächste Glied ist.
Herausgeber: Gütersloher Verlagshaus aus „Unser Glaube"
Die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands (VELKD) hat eine Neubearbeitung der evangelisch-lutherischen Bekenntnisschriften unter dem Titel „Unser Glaube“ herausgegeben. Die neue Ausgabe der in 6., überarbeiteter und ergänzter Auflage vorliegenden Bekenntnisschriften orientiert sich am aktuellen Stand der wissenschaftlichen Forschung; die Übersetzung der Texte ist um theologische Genauigkeit und Klarheit sowie um ein zeitgemäßes Deutsch bemüht.