Konkrete Schritte gegen Sexualisierte Gewalt

Synode der EKD will praktische Konsequenzen aus der ForuM-Studie ziehen

Nancy Janz, Sprecherin der Betroffenenvertretung des Beteiligungsforums Sexualisierte Gewalt,

Nancy Janz, Sprecherin der Betroffenenvertretung des Beteiligungsforums Sexualisierte Gewalt, gibt auf der 5. Tagung der 13. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Würzburg ihren Bericht.

Das Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt hat in seinem Bericht vor der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) den ForuM-Maßnahmenplan vorgestellt. Er nimmt alle 46 Empfehlungen der im Frühjahr veröffentlichten Aufarbeitungsstudie ForuM auf und übersetzt sie in zwölf konkrete Maßnahmen.

Eine der Maßnahmen ist die Überarbeitung der Gewaltschutzrichtlinie der EKD, die die einheitlichen Standards für Prävention, Intervention und Unterstützung gewährleisten soll. Die Schaffung einer Ombudsstelle soll eine bessere und unabhängige Unterstützung von Betroffenen ermöglichen. Ein weiterer zentraler Punkt ist eine tiefgehende Sensibilisierung in der Breite von Kirche und Diakonie. Der ForuM-Maßnahmenplan soll am 13.11. von der Synode beschlossen werden.

Die ForuM-Empfehlungen wurden vom Beteiligungsforum, gemeinsam von betroffenen Menschen und kirchlichen Vertreter*innen erarbeitet. Der dort entwickelte Entwurf ging zur Bearbeitung an den Rat und die Kirchenkonferenz. Auch die Fachstellen aus Diakonie und Landeskirchen waren beteiligt.

„Die Forum-Aufarbeitungsstudie hat uns zu Beginn des Jahres drastisch vor Augen geführt, dass wir bei Aufarbeitung und Prävention noch lange nicht an dem Punkt angekommen sind, den wir uns erhofft hatten“, so Präses Anna-Nicole Heinrich. "Umso dankbarer bin ich, dass es gelungen ist, die 46 Empfehlungen in konkrete Maßnahmen zu übersetzen. In der evangelischen Kirche und Diakonie sind nun alle gefordert, konsequent an der Umsetzung mitzuwirken. Mit aller Energie und ohne Wenn und Aber“, so Heinrich.

Die Sprecherin der kirchlichen Beauftragten im Beteiligungsforum, Dorothee Wüst, geht davon aus, dass keine grundsätzlichen Änderungen mehr vorgenommen werden. „In den Grundzügen wird das kommen“, sagte sie. Die pfälzische Kirchenpräsidentin hob hervor, dass es auch darum gehe, die bislang unterschiedlich praktizierten Anerkennungsverfahren zu vereinheitlichen. Oberstes Ziel sei gewesen, zu einheitlichen Verfahren und Standards zu kommen, sagte sie.

Individuelle Zahlungen

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) will Betroffenen strafbarer Fälle von sexualisierter Gewalt mindestens 15.000 Euro zahlen. Das Beteiligungsforum präsentierte den Synodalen ein Modell für die sogenannten Anerkennungsleistungen. Es werde ein „Kombimodell“ aus einer individuellen und einer pauschalen Leistung geben, sagte Detlev Zander, Sprecher der Betroffenenvertretung im Beteiligungsforum.

Als pauschale Leistung sollen als im Falle strafbarer Taten 15.000 Euro gezahlt werden. Für Betroffene sei diese Summe die „absolute Untergrenze“, sagte Zander. Er bezeichnete den Betrag als „hart errungenen Kompromiss“. Er betonte, die zusätzliche individuelle Leistung werde „einen ganz entscheidenden Beitrag“ dazu leisten, „dass Betroffene nicht als pauschal abzugeltender Fall gesehen werden“. Anhaltspunkte für diese Zahlungen bildeten Entscheidungen deutscher Zivilgerichte. Eine Obergrenze für diese Zahlungen soll es nicht geben. Mit einer endgültigen Fassung der Anerkennungsrichtlinie wird im März 2025 gerechnet.

„Anerkennung ist keine reine Frage des Geldes“, betont Zander. „Sie steht für eine Haltung, die die Kirche nach außen zeigen sollte und auch muss. Anerkennung zeigt sich auch darin, ob die Kirche den Mut hat, neue Wege zu bestreiten.“

Beschließen will die Synode bei ihrer Tagung in Würzburg auch andere Maßnahmen, die Konsequenzen aus der im Januar vorgestellten Studie über das Ausmaß sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und der Diakonie ziehen sollen. Dazu gehört, ein Recht auf Aufarbeitung für Betroffene sexualisierter Gewalt kirchenrechtlich zu verankern.

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Außerdem stellte das Beteiligungsforum in seinem Bericht die Vernetzungsplattform BeNe vor, die im Oktober online gegangen ist. In den Foren des Betroffenen-Netzwerks „BeNe“ können sich Menschen, die sexualisierte Gewalt erfahren haben, in sicherem Rahmen austauschen und sich vernetzen.  Parallel zur Website gibt es auch einen Instagram-Account von BeNe.

Auch eine Reform des Disziplinarrechts wurde der Synode zur Beschlussfassung vorgelegt. Mit den Änderungen werden die Rechte von Betroffenen in Disziplinarverfahren gestärkt. Sie bekommen Akteneinsicht, ein Informationsrecht und können sich von bis zu drei Personen im Verfahren begleiten lassen. Derzeit entsteht nach Auskunft des beteiligungsforums außerdem ein Leitfaden für betroffene Menschen, die als Zeug*innen in Disziplinarverfahren aussagen.

EKD/epd