Umstrittenes Patent gilt nicht mehr für Embryo-Stammzellen
München (epd). Das Europäische Patentamt hat das umstrittene «Edinburgh»-Patent zur gentechnischen Veränderung von Erbgut deutlich eingeschränkt. Es umfasse nun nicht mehr menschliche und tierische embryonale Stammzellen, entschied die zuständige Einspruchsabteilung des Patentamts am Mittwoch in München. Das Patent erstrecke sich jetzt nur auf Zellen, die nicht aus Embryonen gewonnen werden. Deutschland, die Niederlande und Italien hatten gegen die Erteilung des Patents Einspruch erhaben. Das erteilte Patent habe die Erfordernisse des Europäischen Patentübereinkommens nicht ausreichend erfüllt, begründete die Einspruchsabteilung ihre Entscheidung. Dies gelte insbesondere für den Artikel 83. Dieser besage, dass die Erfindung so vollständig zu beschreiben ist, dass ein Experte sie ausführen kann. Dies sei jedoch nicht der Fall. Zudem sei die Verwendung von menschlichen Embryonen zu industriellen oder kommerziellen Zwecken von der Patentierbarkeit ausgeschlossen, hieß es weiter. Das Patent «EP 695 351» der Universität Edinburgh wurde bereits 1999 erteilt. Diesen Sachverhalt hatte Greenpeace nach eigenen Angaben im Februar 2000 entdeckt und dagegen Einspruch erhoben. Greenpeace zufolge ging es bei dem Patent ursprünglich um die Entnahme von Zellen aus menschlichen Embryos sowie die gentechnische Veränderung dieser Zellen. Die australische Firma Stem Cell Sciences ist den Angaben zufolge mit der Universität durch einen Exklusiv-Vertrag verbunden. Das Europäische Patentamt erklärte, das Klonen von Menschen und Tieren sei niemals Gegenstand dieses Patents gewesen. Darauf habe die Behörde bereits im April 2000 hingewiesen. Seit Montag hatte die Einspruchsabteilung des Amtes über insgesamt 14 Einsprüche gegen das Patent verhandelt.