Charta Oecumenica
Vorwort
Genf/St Gallen, April 2001
EEE20g
"Ehre sei dem Vater und dem Sohne und dem Heiligen Geist"
Als Konferenz Europäischer Kirchen und als Rat der Europäischen Bischofskonferenzen1 sind wir im Geist der Botschaft der beiden Europäischen Ökumenischen Versammlungen von Basel 1989 und von Graz 1997 fest entschlossen, die unter uns gewachsene Gemeinschaft zu bewahren und fortzuentwickeln. Wir danken unserem Dreieinigen Gott, dass er durch seinen Heiligen Geist unsere Schritte zu einer immer intensiveren Gemeinschaft führt.
Vielfältige Formen der ökumenischen Zusammenarbeit haben sich bereits bewährt. In Treue zu dem Gebet Christi: "Alle sollen eins sein: Wie du, Vater, in mir bist und ich in dir, sollen auch sie eins sein, damit die Welt glaube, dass du mich gesandt hast" (Johannes 17, 21), dürfen wir jedoch bei dem jetzigen Zustand nicht stehenbleiben. Im Bewusstsein unserer Schuld und zur Umkehr bereit müssen wir uns bemühen, die unter uns noch bestehenden Spaltungen zu überwinden, damit wir gemeinsam die Botschaft des Evangeliums unter den Völkern glaubwürdig verkündigen.
Im gemeinsamen Hören auf Gottes Wort in der Heiligen Schrift und herausgefordert zum Bekenntnis unseres gemeinsamen Glaubens sowie im gemeinsamen Handeln gemäss der erkannten Wahrheit wollen wir Zeugnis geben von der Liebe und Hoffnung für alle Menschen.
Auf unserem europäischen Kontinent zwischen Atlantik und Ural, zwischen Nordkap und Mittelmeer, der heute mehr denn je durch eine plurale Kultur geprägt wird, wollen wir mit dem Evangelium für die Würde der menschlichen Person als Gottes Ebenbild eintreten und als Kirchen gemeinsam dazu beitragen, Völker und Kulturen zu versöhnen.
In diesem Sinn nehmen wir diese Charta als gemeinsame Verpflichtung zum Dialog und zur Zusammenarbeit an. Sie beschreibt grundlegende ökumenische Aufgaben und leitet daraus eine Reihe von Leitlinien und Verpflichtungen ab. Sie soll auf allen Ebenen des kirchlichen Lebens eine ökumenische Kultur des Dialogs und der Zusammenarbeit fördern und dafür einen verbindlichen Masstab schaffen. Sie hat jedoch keinen lehramtlich-dogmatischen oder kirchenrechtlich-gesetzlichen Charakter. Ihre Verbindlichkeit besteht vielmehr in der Selbstverpflichtung der europäischen Kirchen und ökumenischen Organisationen. Diese können für ihren Bereich auf der Grundlage dieses Basistextes eigene Zusätze und gemeinsame Perspektiven formulieren, die sich konkret mit ihren besonderen Herausforderungen und den sich daraus ergebenden Verpflichtungen befassen.
1 Zur Konferenz Europoäischer Kirchen (KEK) gehören die meisten orthodoxen, reformatorischen, anglikanischen, freikirchlichen und altkatholischen Kirchen in Europa.
Im Rat der Europoäischer Bischofskonferenz (CCEE) sind die römisch-katholischen Bischofskonferenzen in Europa zusammengeschlossen.